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Dietzhölztaler Nachrichten
Ausgabe 3/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen in Dietzhölztal

Nach der Frostperiode im Frühjahr werden ab dem 01. März 2025 auf den Friedhöfen in Dietzhölztal automatisch alle Grabstätten eingeebnet, bei denen die Ruhefrist im Jahr 2025 abläuft oder abgelaufen ist.

Die Ruhefristen für die verschiedenen Grabarten betragen:

- Reihengrabstätte:

25 bzw. 30 Jahre

- Wiesengrabstätte:

25 Jahre

- Urnengrabstätte:

20 Jahre

Von der Einebnung betroffen sind der Jahrgang 1995 für die 30-jährige Ruhefrist, der Jahrgang 2000 für die 25-jährige Ruhefrist sowie der Jahrgang 2005 für Urnengrabstätten. Nach einer Friedhofsatzungsänderung in 1997 wurde die Ruhefrist für Grabstätten ab 1998 auf 25 Jahre verkürzt.

Eine vorzeitige Einebnung ist auf Antrag möglich, wobei eine Ruhefrist von 20 Jahren nicht unterschritten werden soll. Demnach können Grabstätten der Jahrgänge 1996 bis 1997 kostenfrei auf schriftlichen Antrag eingeebnet werden. Grabstätten ab Jahrgang 2001 können kostenpflichtig auf schriftlichen Antrag eingeebnet werden.

Entsprechende Anträge werden bis zum 21.02.2025 von Frau Metzger (Friedhofsverwaltung) entgegengenommen. Später eingehende Anträge können aus organisatorischen Gründen erst im Jahr 2026 berücksichtigt werden.

Die abzuräumenden Gräber werden von der Friedhofsverwaltung gekennzeichnet. Eine persönliche Mitteilung an die Nutzungsberechtigten erfolgt nicht.

Eine Frühjahrsbepflanzung ist nicht mehr notwendig. Die Nutzungsberechtigten können bei Bedarf die Bepflanzung etc. vor Beginn der Einebnung (vor dem 01. März 2025) von den Grabstätten entfernen, anderenfalls gehen diese ab dem 01. März 2025 in das Eigentum der Gemeinde über und werden seitens der Gemeinde abgeräumt.

Für Rückfragen und Anträge auf vorzeitige Einebnung steht die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 02774 807-30 (Frau Metzger) zur Verfügung.