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Dietzhölztaler Nachrichten
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur Änderung der Feldwegesatzung

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 30.06.2025 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der kommunalen Feld- und Waldwege (Feldwegesatzung) der Gemeinde Dietzhölztal vom 29.08.2022 beschlossen:

Artikel 1

Die Satzung wird wie folgt neu benannt:

„Satzung über die Benutzung und Unterhaltung der kommunalen Feld- und Waldwege (Feldwegesatzung) der Gemeinde Dietzhölztal“

Artikel 2

§ 3 (Bereitstellung) wird wie folgt neu gefasst:

(1)

Die Gemeinde Dietzhölztal gestattet die Benutzung der in § 1 aufgeführten Wege nach Maßgabe dieser Satzung.

(2)

Die Unterhaltung der Feldwege nach Maßgabe dieser Satzung erfolgt durch die Gemeinde Dietzhölztal. Zufahrten und Zugänge zu Wegen sind von den Eigentümern der begünstigten Flurstücke zu unterhalten. Sofern ein Flurstück ausschließlich über einen Graben zu erreichen ist, wird eine Überfahrt über den Graben von der Gemeinde Dietzhölztal unterhalten. Weitere Zufahrten und Zugänge zu Wegen sind von den Eigentümern der begünstigten Fläche zu unterhalten.

Artikel 3

§ 7 (Pflichten der Benutzer) wird um den folgenden Absatz 4 ergänzt:

(4)

Wer einen Weg beschädigt, hat der Gemeinde Dietzhölztal die für die Beseitigung des Schadens entstandenen Kosten zu erstatten.

Artikel 4

Diese Satzung zur Änderung der Feldwegesatzung der Gemeinde Dietzhölztal tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausgefertigt:

35716 Dietzhölztal, 17.07.2025

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Dietzhölztal
gez. Thomas, Bürgermeister