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Dietzhölztaler Nachrichten
Ausgabe 31/2024
Aus dem Landkreis
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Soziale Mietwohnraumförderung des Landes Hessen

Programmjahr 2024

Der Lahn-Dill-Kreis informiert, dass für die Schaffung bezahlbaren Mietwohnraums durch das Land Hessen, gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank), verstärkt Darlehen und Finanzierungszuschüsse bereitgestellt werden.

Gefördert werden soll der Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen sowie für Haushalte von Studierenden und Auszubildenden. Darüber hinaus stehen auch Mittel für die Modernisierung von Mietwohnungen bereit.

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie vom 10. Mai 2023 (StAnz. Nr. 22, S. 710).

Nähere Informationen zu den genannten Programmen und den Fördervoraussetzungen, wie z. B. Belegungs- und Mietpreisbindung oder auch zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung können Interessierte bei der Wohnungsbauförderstelle des Lahn-Dill-Kreises, Telefon 0 64 41/4 07-17 52 erhalten. Ebenso sind die notwendigen Anmeldeformulare hier erhältlich.

Den Anmeldungen ist eine Stellungnahme der Gemeinde bzw. der jeweiligen Stadt zum örtlichen Bedarf an Wohnraum, zu Lage und Art des Bauvorhabens sowie zur vorgesehenen Einstiegsmiete beizufügen.

Die Frist zur Vorlage der Anmeldungen endet am

06. September 2024.

Baumaßnahmen, deren Ausführung vor Beantragung der Fördermittel und vor Aufnahme in ein Förderprogramm begonnen werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.