Sie haben etwas verloren?
Fragen Sie im Fundbüro des Rathauses nach, ob es abgegeben wurde. Bitte beschreiben Sie die verlorene Sache und die Umstände des Verlustes (Zeit, Ort) möglichst genau. Nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten hat der Finder Anspruch darauf, die Fundsache in seinen Besitz übergehen zu lassen. Ansonsten wird die Fundsache anderweitig verwertet.
Sie haben etwas gefunden?
Bitte geben Sie die Fundsache im Fundbüro ab. Bei den abgegebenen Fundsachen handelt es sich um folgende Gegenstände
| 1 Kindergeldbörse 1 Mundstück Instrument 1 In-Ear Kopfhörer 1 Motoradhelm 2 kleine Schlüssel 1 Schlüsselbund 1 Kinder Winterjacke 1 Autoschlüssel 1 Autoschlüssel 1 Smartphone 1 Schlüssel 1 Smartphone 1 Katzenhalsband 1 Fahrradschlüssel | 08.02.2025 18.02.2025 19.03.2025 24.03.2025 14.04.2025 30.04.2025 30.04.2025 01.05.2025 05.05.2025 13.05.2025 11.06.2025 02.07.2025 04.07.2025 06.07.2025 |