1.) Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dietzhölztal / Lahn-Dill-Kreis am 11.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
a) im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | -24.219.300,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 24.111.650,00 € |
| mit einem Saldo von | -107.650,00 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 100,00 € |
| mit einem Saldo von | 100,00 € |
| mit einem Überschuss von | -107.550,00 € |
b) im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen auf | |
| aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.252.800,00 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 235.850,00 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -4.413.400,00 € |
| mit einem Saldo von | -4.177.550,00 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 4.177.550,00 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -91.100,00 € |
| mit einem Saldo von | 4.086.450,00 € |
| mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf | |
| des Haushaltsjahres von | 1.161.700,00 € |
festgesetzt.
§ 2
Kreditaufnahmen
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 4.177.550,00 Euro festgesetzt.
Der Gemeindevorstand wird gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 600.000,00 Euro festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000,00 Euro festgesetzt.
§ 5
Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1.) Grundsteuer
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe |
|
|
| (Grundsteuer A) auf | 330 v. H. |
| b) | für die Grundstücke |
|
|
| (Grundsteuer B) auf | 365 v. H. |
2.) Gewerbesteuer
| a) | nach Gewerbeertrag auf | 365 v. H. |
§ 6
Haushaltssicherungskonzept
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Stellenplan
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 11.12.2023 beschlossene Stellenplan.
§ 8
ÜPLs und APLs
Bei über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gilt als erheblich im Sinne von § 100 HGO im Einzelfall ein Betrag von 25.000,00 Euro.
35716 Dietzhölztal, den 11.12.2023
2.) Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Gemäß den §§ 97a, 102, 103 und 105 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der aktuell gültigen Fassung erteile ich dem Gemeindevorstand der Gemeinde Dietzhölztal die
I. Aufsichtsbehördliche Genehmigung 2024
a. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 102 HGO zur Leistung von Auszahlungen bis zu einem Betrag von
600.000 €
(i. W.: sechshunderttausend Euro)
b. der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gemäß § 97a Nr.4 i. V. m. § 103 HGO bis zu einem Gesamtbetrag von
4.177.550 €
(i. W.: viermillioneneinhundertsiebenundsiebzigtausendfünfhundertfünfzig Euro)
c. zur Aufnahme von Liquiditätskrediten zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach § 97a Nr. 5 i. V. m. § 105 HGO bis zu einem Höchstbetrag von
5.000.000 €
(i. W.: fünf Millionen Euro)
Die Genehmigung erfolgt aufgrund der Vorgaben der §§ 92 Abs. 5, 97a, 102, 103 und 105 HGO unter Auflagen, die in der Begleitverfügung begründet werden.
Auflagen
1. Über die Aufsichtsbehördliche Genehmigung incl. der Haushaltsbegleitverfügung ist die Gemeindevertretung gemäß § 50 Abs.3 HGO bis zum 20. Februar 2024 in geeigneter Form zu informieren. Den Nachweis der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung (incl. der Auflagen) i.S.v. § 97 Abs.4 HGO bitte ich ebenfalls bis zum 20. Februar 2024 zu erbringen.
2. Aufgrund des von der Gemeinde zu verantwortenden erheblichen Prüfungsrückstandes bei den Jahresabschlüssen bitte ich bis zum 20. März 2024 um Vorlage eines verbindlichen Zeit- und Arbeitsplanes, der erkennen lässt, wie, bis wann und mit welchen Mitteln Sie den Prüfungsrückstau innerhalb von maximal 5 Jahren aufarbeiten wollen.
3. Aufgrund der Investitionstätigkeit der Gemeinde möchte ich zeitnah an Ihrem Berichtswesen im Sinne von § 28 GemHVO teilhaben, in das die Informationen über die Umsetzung der geplanten und veranschlagten Investitionen (auch im Sinne einer Baukostenkontrolle) zu integrieren sind, und bitte darum, mir die Berichte innerhalb von vier Wochen nach dem jeweiligen Stichtag zu übersenden. Bitte teilen Sie mir bis zum 20. März 2024 mit, zu welchen Stichtagen Sie 2024 die Gremien im Sinne von § 28 GemHVO über den Vollzug des Haushalts 2024 informieren wollen.
4. Bis zum 20. März 2024 ist zudem eine Aufstellung vorzulegen, die erkennen lässt, wann die 2022, 2023 und 2024 geplanten investiven Maßnahmen umgesetzt wurden bzw. umgesetzt werden sollen und welchen Status diese Maßnahmen zum Stichtag 15. März 2024 haben (incl. Baukostenkontrolle).
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.01.2024 bis 02.02.2024 im Rathaus, 35716 Dietzhölztal-Ewersbach, Hauptstraße 92, Zimmer 10 zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
| Montag | von | 08.00 | bis | 12.00 | Uhr |
|
| und | 14.00 | bis | 17.00 | Uhr |
| Dienstag - | von | 08.00 | bis | 12.00 | Uhr |
| Donnerstag | und | 14.00 | bis | 15.30 | Uhr |
| Freitag | von | 08.00 | bis | 12.00 | Uhr |
35716 Dietzhölztal, den 11.12.2023