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Dietzhölztaler Nachrichten
Ausgabe 41/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Fundbüro

Sie haben etwas verloren?

Fragen Sie im Fundbüro des Rathauses nach, ob es abgegeben wurde. Bitte beschreiben Sie die verlorene Sache und die Umstände des Verlustes (Zeit, Ort) möglichst genau. Nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten hat der Finder Anspruch darauf, die Fundsache in seinen Besitz übergehen zu lassen. Ansonsten wird die Fundsache anderweitig verwertet.

Sie haben etwas gefunden?

Bitte geben Sie die Fundsache im Fundbüro ab. Bei den abgegebenen Fundsachen handelt es sich um folgende Gegenstände.

Fahrrad

1 Schlüssel

Brille und Etui

Kapuzenpullover

Sweatjacke

1 Schlüssel

1 Schlüssel

1 Schlüsselbund

1 Schlüssel

1 Fahrradhelm

1 Sonnenbrille

1 Cap

1 Armbanduhr

1 Schlüsselbund

1 Smartphone

1 Autoschlüssel

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