Gemäß der §§ 33, 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871), stelle ich fest:
Im Zuge seiner am 18.09.2023 erfolgten Ernennung zum Ersten Beigeordneten der Gemeinde Dietzhölztal hat Herr Simon Braun sein Mandat als Mitglied der Vertretungskörperschaft niedergelegt. Zudem haben Herr Otto Prior sowie Frau Lisa Koch ihren Verzicht auf die Einnahme des dadurch frei gewordenen Sitzes erklärt.
Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), welcher bei der Gemeindewahl am 14.03.2021 die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte, rückt daher in die Gemeindevertretung der Gemeinde Dietzhölztal nach:
Herr David Dori, Ewersbach, Hüttenweg 15, 35716 Dietzhölztal
Gegen die getroffenen Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Hauptstr. 92, 35716 Dietzhölztal einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.
35716 Dietzhölztal, 26.10.2023