über die 7. Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Obere Dietzhölze“
am Donnerstag, dem 19. Oktober 2023, um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses in Eschenburg-Eibelshausen
| Punkt 1: | Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher |
Der Verbandsvorsteher Götz Konrad eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes.
Die Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes wurden mit Schreiben vom 10.10.2023 eingeladen. Gegen Ladung, und das Protokoll der letzten Sitzung werden keine Einwände erhoben. Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit fest.
| Punkt 2: | Informationen |
Das ist die erste Verbandsversammlung seit 15.11.2022. Der Vorstand hat in dieser Zeit einiges zu tun gehabt. Bevor wir zu den Themen der Zukunft kommen, hier einige Punkte im Rückblick.
| • | Folgende Umlaufbeschlüsse wurde gefasst: | |
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| • | Ein Darlehen mit einer Restschuld von 348.704,01 war am 30.06.2023 zur Zinsanpassung fällig. Das Darlehen ging an die Sparkasse Dillenburg mit einem Zinssatz von 3,99% und einer Zinsbindung bis zum 30.09.2033. |
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| • | Der VTA wurde der Auftrag über die Generalüberholung der Microgasturbine zum Angebotspreis von 100.713,27 Euro brutto erteilt. Eingebaut wird diese voraussichtlich am 24.10.2023. |
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| • | Der Vorstand des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze erklärt, dass er auch in den Jahren 2024 und 2025 weiterhin mit Energie von der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH beliefert werden möchte und keine Kündigung für diesen Zeitraum aussprechen wird. |
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| • | Auftragserteilung an Herrn Hohler zum Pauschal-Preis von 8.000 € netto für „Mitwirkung bei der Gestaltung und Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV für die Planung TGA“, das ist das Auswahlverfahren für einen Planer der neuen Kläranlage. |
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| • Am 10.11.2022 und am 29.06.2023 fanden Abwasseruntersuchungen durch das RP Gießen statt. Die aktuellen Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die im Erlaubnisbescheid festgelegten Überwachungswerte eingehalten werden. | |
| • | Folgende Aufträge wurden erteilt: | |
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| - | Hydrosoft, Aufstellung Einleiteantrag RÜB 4 Ewersbach zum Angebotspreis von 9.995,41 Euro |
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| - | Fa. GTS, Aachen, Pumpe, Angebotspreis von 1.060,29 Euro |
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| - | Fa. Oppermann, Unterhaltungsarbeiten an RÜBs, Angebotspreis 4.673,96 Euro |
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| - | Fa. MAXX, Umrüstung Verteiler (Probenehmer), Angebotspreis 1,038,76 Euro |
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| - | Fa. Syro, Reparaturarbeiten RÜB Ewersbach, Angebotspreis 3.237,04 Euro |
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| - | Fa. Bekatec, Sanierungsarbeiten von Bauwerken, Angebotspreis 15.543,60 Euro |
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| - | Fa. Börger, Unihacker (Generalüberholung Feststoffzerkleinerer), Angebotspreis 8.110,09 Euro |
| • | Die jährliche Betriebsprüfung durch das RP Gießen hat nun auch das erste Mal bei uns stattgefunden. Getätigt wird diese bei Kläranlage der Größenklasse 4 mit mehr als 20.000 Einwohnerwerten. Hierfür kamen am 25.07.2027 Frau Hildebrand, Dezernatsleiterin Dez. 41.3 Kommunales Abwasser, Gewässergüte und ihr Kollege Herr Lesch zu Besuch auf die Kläranlage Eibelshausen. | |
Gegenstand der Prüfung war:
| 1.) | Betriebspersonal nebst Ausbildung |
| 2.) | Ausbaugröße, Bemessungswerte und Überwachungsparameter |
| 3.) | Festsetzungsbescheide |
| 4.) | Regenbecken/Regenentlastungsanlagen |
| 5.) | Eigenkontrollberichte (Kläranlage, Regenentlastungen auch der Gemeinden, Indirekteinleiter – gewerblich und industriell |
| 6.) | Betriebsmitteleinsatz und deren Verbräuche |
| 7.) | Entsorgungswege Sand, Schlamm, Rechengut und Müll |
| 8.) | Notfall- und Alarmplan |
| 9.) | Notstromversorgung |
| 10.) | Abwasserabgabe |
| 11.) | Neubau Kläranlage Eibelshausen |
| 12.) | Begehung und Sichtung der Anlagenteile |
Zusammenfassung der Ergebnisse der Betriebsüberprüfung:
Die Kläranlage wird ordnungsgemäß betrieben. Die Anforderungen an den Betreiber werden teilweise über das erforderliche Maß hinaus erfüllt. Es wurden lediglich geringfügige Mängel festgesellt, welche zeitnah schon behoben wurden. Im Jahr 2024 werden sämtliche Regenentlastungsanlagen in Form einer Begehung geprüft.
Weitere Themen haben Vorstand und Verwaltung bearbeitet:
| • | Der Beschluss zum Neubau der Kläranlage für derzeit kalkulierte 28 Mio. € ist am 24.04.2023 den beiden Gemeindevorständen zur Kenntnis gegeben worden anhand der Präsentation, die eine Kurzversion der Variantenuntersuchung darstellt. Die dort geäußerte laienhafte Vorstellung, einen Neubau in Wissenbach zu verwirklichen sei günstiger, kann man mit dem dort fehlenden 300-Meter-Abstand und 3,5 Mio. € Mehrkosten für eine Leitung dorthin erklären. Dagegen nimmt sich der Grunderwerb in Eibelshausen günstiger aus. |
| • | Aus den beiden Gemeindevorständen wurde gefragt, ob die Vierte Reinigungsstufe im Neubau enthalten ist. Im Entwurf der Kommunalabwasserrichtlinie wird klar: Die so genannte Vierte Reinigungsstufe wird ab 2040 bei Anlagen für mehr als 10.000 Einwohnerwerte Pflicht. Beim Neubau sind die nötigen Schnittstellen anzulegen. |
| • | Wie unser Geschäftsführer auch schon im Blick hat, zeigt der Entwurf der Kommunalabwasserrichtlinie bereits deutliche Auswirkungen auf unsere Planung. 50 % des Energiebedarfs sollen bis 2030 aus Erneuerbarer Energie gewonnen werden, 100 % bis 2040. Das wird leichter zu schaffen sein, wenn der Anschluss ans Erdgasnetz Alternativen bringt (z. B. Wasserstoff). |
| • | Am 06.03.2023 ist der Vorausleistungsbescheid der Abwasserabgabe fürs Veranlagungsjahr 2023 für die Kläranlage Eibelshausen in Höhe von 45.000,60 € eingegangen. |
| • | Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 01.03.2023, ein Gespann aus Geschäftsführer (EG 12) und Betriebsleiter (EG 10) zu bilden und die Stellen entsprechend anzupassen, damit der Verband für Planung, Bau und Betrieb einer neuen Kläranlage gerüstet ist. Hierfür erfolgt zunächst die Zuweisung höherwertiger Tätigkeit, bis in Stellenbewertung und Stellenplan die entsprechende Entgeltgruppe dargestellt werden kann. |
| • | Der Verbandsvorstand hat in seiner Sitzung am 03.05.2023 den Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme von 12.143.950,96 € und einem Jahresergebnis von 580.470,76 € festgestellt. |
| • | Der Wasserhausanschluss der Kläranlage und der Lohmühle ist an die Pumpleitung des Tiefbrunnens Süd angeschlossen und somit nicht an dem öffentlichen Leitungsnetz. An einer Pumpleitung darf normal kein Hausanschluss angeschlossen sein, da nicht immer Wasser gefördert wird und somit kein 100-%-tiger Austausch des Wassers erfolgt bzw. auch kein konstanter Druck vorhanden ist. Des Weiteren verläuft die vorh. Wasserhausanschlussleitung, welche im Übrigen sehr alt ist, durch private Grundstücke und unter der Bundesstraße durch. Gerade im Bereich der Bundesstraße liegt diese sehr tief und im Schadensfall ist dort nicht dranzukommen. Deshalb bietet sich jetzt im Zuge der Herstellung des neuen Gasanschlusses sowie die Verlegung des Glasfaserkabels für die Kläranlage, in dieselbe Trasse eine neue DN 63 PE-Wasserleitung mitzuverlegen. Im Anschluss würde die neue Leitung dann komplett im öffentlichen Bereich liegen und im Falle eines Schades, kommt man jederzeit an diese dran. Die Materialkosten für 300 m PE-Wasserleitung, Schieber usw. betragen ca. 5.000 € zzgl. dem Aufwand Gemeindewerke + den Tiefbau, sodass wir bestimmt und grob geschätzt von 10.000 € bis 15.000 € Mehrkosten für den Abwasserverband sprechen. Wobei wir es sicher nicht günstiger bekommen werden als die Leitung jetzt in dem Zug mitzuverlegen. |
| • | Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2023 ist vorab per E-Mail am 08.02.2023 und per Post am 15.02.2023 bei uns eingegangen, die Mitglieder des Vorstandes und Verbandsverbandsversammlung haben diese dann per E-Mail am 09.02.2023 erhalten. |
| • | Beim Erfahrungsaustausch mittelhessischer Abwasserbetriebe haben sich beim AV Obere Dietzhölze Verftreter der Abwasserverbände Lauter-Wetter & Ohm-Seenbach, Perfgebiet-Bad Laasphe, des Zweckverbands Lollar-Staufenberg, der Städte Wetzlar und Marburg und des Kläranlagenbetriebsverbands Ems- und Wörsbachtal (KBV) in Eibelshausen getroffen. Themen waren Fachkräftemangel, Fällmittelproblematik, neue Vorschriften zur Klärschlammentsorgung, die Verschärfungen im Abwasserabgabengesetz. |
| • | Sitzungsdienst per SD.Net einführen, sobald auch der Zweckverband wieder personell in der Verwaltung besser aufgestellt ist. |
| • | Der Abwasserverband „Obere Dietzhölze“ ist am 03.06.1964 gegründet wurden und wird demnach 60 Jahre alt. |
Punkt 3: | Wahl einer Schriftführerin Stellvertreterin |
Der Verbandsvorsteher schlägt Yvonne Meschede als Schriftführerin und Anuschka Steinseifer als deren Stellvertreterin vor.
In offener Abstimmung wird Yvonne Meschede einstimmig gewählt. Zu ihrer Stellvertreterin wird Anuschka Steinseifer einstimmig gewählt.
| Punkt 4: | Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung |
| a) | Grunderwerb |
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| Die Beschlussvorlage liegt jedem Mitglied vor. |
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| Die Mitglieder der Verbandsversammlung stimmen einstimmig der Genehmigung dieser außerplanmäßigen Auszahlung zu. |
| b) | Erwerb Lohmühle |
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| Die Beschlussvorlage liegt jedem Mitglied vor. |
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| Die Mitglieder der Verbandsversammlung stimmen einstimmig der Genehmigung dieser außerplanmäßigen Auszahlung zu. |
| Punkt 5: | Einbringung der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 |
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 liegt jedem Mitglied vor. Der Verbandsvorsteher erläutert die einzelnen Ansätze, wie ihn der Verbandsvorstand am 05.10.2023 festgestellt hat und bringt ihn in die Beratung ein:
§ 1
Mit dem Nachtragsplan werden
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| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |
| erhöht um - EUR - | vermindert um - EUR - | gegenüber bisher - EUR - | auf nunmehr festgesetzt - EUR - |
| im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis die Erträge die Aufwendungen beim außerordentl. Ergebnis die Erträge die Aufwendungen | 137.200 137.200 0 0 | 0 0 0 0 | 2.504.400 2.504.400 0 0 | 2.641.600 2.641.600 0 0 |
| im Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit der Saldo der Einzahlungen und der Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten die Einzahlungen die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit die Einzahlungen die Auszahlungen | 0 0 -559.500 560.000 0 | 0 0 0 0 0 | 365.000 861.234 -861.234 0 -670.000 | 365.000 861.234 -1.420.734 560.000 670.000 |
§ 2
Der Verbandsvorstand wird gem. § 103 Abs.1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.0000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsumlage wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 162,8171 Euro je Einwohner um 10,1660 Euro erhöht und somit festgesetzt auf 172,9831 Euro je Einwohner nach dem Stand vom 30.06.2022.
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.
Verbandsvorsteher Konrad erläutert das Zahlenwerk. Die Steigerung im Ergebnis ist demnach vor allem begründet durch
| • | die Steigerung beim Arbeitsnehmer-Entgelt (6201000) von 392.000 € auf nun 441.500 €. Das ist ein Plus von 49.500 €. Neben der Tariferhöhung steht dahinter das neue Führungsgespann aus Geschäftsführer des Abwasserverbandes und Betriebsleiter der Kläranlage. |
| • | den gesteigerten Aufwand für Sachverständige (6771000) von 10.000 € auf 20.000 €. Das ist ein Plus von 10.000 €. Dahinter stehen die Ingenieurbüro-Kosten für die Anträge auf neue Einleiteerlaubnisse (RÜB 4, RÜB 8) |
| • | die gestiegene Abwasserabgabe (7363100) von 50.000 € um 30.000 € auf nunmehr 80.000 €. |
| Punkt 6: | Einbringung der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 |
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 liegt jedem Mitglied vor. Der Verbandsvorsteher erläutert die einzelnen Ansätze, wie ihn der Verbandsvorstand am 05.10.2023 festgestellt hat:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.432.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 2.432.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis |
|
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| ausgeglichen/mit einem Überschuss/Fehlbedarf von | 0 EUR |
im Finanzhaushalt
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 365.000 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der |
|
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 861.500 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -2.008.500 EUR |
| mit einem Saldo von | -1.147.000 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.050.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -785.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 265.000 EUR |
| ausgeglichen/mit einem Zahlungsmittelüberschuss/ Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -517.000 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen im Finanzhaushalt erforderlich ist, wird festgesetzt auf
1.050.000 Euro.
Der Verbandsvorstand wird gem. § 103 Abs.1 Satz 2 HGO ermächtigt, über die Einzelkreditaufnahme und die Kreditbedingungen zu entscheiden.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsumlage wird für das Jahr 2024 auf 157,5810 EUR je umlagepflichtigem Einwohner festgesetzt.
§ 6
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
§ 7
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung gemäß § 12 GemHVO wird mit 100.000 EUR festgelegt.
Verbandsvorsteher Konrad erläutert den Haushalts-Plan vor dem Hintergrund des Bauprogrammes 2024-2029, das mit Fortschritt der Planung aufzustellen ist.
Allein für die arg ansteigende anspruchsvolle und aufwändige Aufgabe der Abwasserbeseitigung bräuchten die Kommunen Beihilfen zur Förderung der Investition und zur Finanzierung. Eine Art Kombination aus Entschuldung à la „Hessenkasse“ und einfache Investitionsförderung wie bei den Konjunktur-Programmen – nur für Abwasser und den dort praktizierten Umweltschutz fordert Konrad.
Durch die Jahre der konzentrierten Entschuldung und kombinierten Investitions-Finanzierung hat der Abwasserverband die Verbindlichkeiten zurückgeführt. Nachdem der Schuldenstand am Anfang des Jahres 2024 runterkommt auf etwas über 3 Mio. €, wird der Schuldenstand durch Kreditaufnahme auf fast 3,9 Mio. € steigen.
Nach dem Beschluss zum Neubau einer Kläranlage komme aus dem bisherigen Bauprogramm nun alles raus, was mit der Ertüchtigung der Kläranlage zusammenhängt.
Das Neu-Bauprogramm 2024-2030 werde erst beschlossen, so Verbandsvorsteher Konrad, wenn die Planung genaue Fakten und Fördermöglichkeiten liefere. Wegen der noch unklaren Förderung und verbleibenden Finanzierung werde für das Jahr 2024 nur die Planungskosten eingestellt.
Für den nicht unerheblichen Eigenanteil ist nun nach dem besten Finanzierungsweg zu forschen. Dafür werden Kredite die Zwischenfinanzierung übernehmen und Zuschüsse und Zuweisungen die Ergebnisrechnung der nächsten 50 Jahre – so lange läuft die Abschreibung im Abwasserbereich – entlasten müssen.
Der Vorstand hat den Haushalt am 05.10.2023 festgestellt und bringt ihn nun in die Beratung und Beschlussfassung der Verbandsversammlung ein.
| Punkt 7: | KEAM - Änderung des Gesellschaftervertrages und Konsortialvertrages |
Die Beschlussvorlage liegt jedem Mitglied vor.
Die Verbandsversammlung des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze stimmt einstimmig der Erhöhung des Stammkapitals von 100.000 EUR auf 200.000 EUR durch Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Anpassung des Konsortialvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH sowie dem Verzicht auf den Erwerb neuer Geschäftsanteile zu. Der Anpassung des Konsortialvertrages auch zu den weiter dargestellten Themen wird zugestimmt.
Der Verbandsvorsteher des Abwasserverbandes Obere Dietzhölze bzw. sein gesetzlicher Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, den Anteilserwerb umzusetzen und zur Umsetzung des Beschlusses einen Beauftragten gemäß Anlage B unter Befreiung von § 181 BGB zu bevollmächtigen, die notwendigen Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH zur Erhöhung des Stammkapitals und zum Verzicht auf den Erwerb neuer Anteile an der KEAM zu fassen und alle weiteren Schritte zur Umsetzung einschließlich einer Anpassung des Konsortialvertrages auch zu weiteren Themen in die Wege zu leiten.
| Punkt 8: | Satzungsänderung (Geschäftsführer/Betriebsleiter) |
Die Satzungsänderung liegt jedem Mitglied vor.
Nach kurzer Beratung stimmen die Mitglieder der Verbandsversammlung der Änderung der Satzung (§§ 13, 17 und 17 a Änderungen in grüner Schrift) einstimmig zu.
| Punkt 9: | Mitteilungen und Fragen |
keine
Ende der Sitzung: 20:05 Uhr
Nächster Sitzungstermin ist am 21. November 2023 um 19:00 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses in Eschenburg-Eibelshausen