Dietzhölztaler Nachrichten
Ausgabe 51/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Eisflächen betreten verboten
Das Betreten von Eisflächen im Gemeindegebiet der Gemeinde Dietzhölztal in öffentlich zugänglichen Betriebsgrundstücken ist verboten. Zudem wird es auch verboten, Löcher in das Eis zu schlagen, womit auch dem Eisangeln oder Eisbaden eine Absage erteilt wird.
Der Bürgermeister
Der Gemeinde Dietzhölztal