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Dietzhölztaler Nachrichten
Ausgabe 7/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Friedhofsverwaltung - Vorankündigung Einebnungen 2023

Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen in Dietzhölztal

Im Frühjahr, nach der Frostperiode ab dem 13. März 2023, werden auf den Friedhöfen in Dietzhölztal alle Grabstätten automatisch eingeebnet bei denen die 25-jährige bzw. 30jährige Ruhefrist abläuft oder abgelaufen ist (Die Ruhefrist für Urnengrabstätten beträgt 20 Jahre). Die Einebnung erfolgt gebührenfrei durch die Mitarbeiter des Gemeinde-Bauhofs.

Dies betrifft den Jahrgang 1993 für die 30jährige Ruhefrist, nach Friedhofsatzungsänderung in 1997 wurde die Ruhefirst für Grabstätten ab 1998 auf 25 Jahre gekürzt. (Für Urnengrabstätten den Jahrgang 2003).

Eine vorzeitige Einebnung ist auf Antrag möglich. Die derzeitige Ruhefrist beträgt 25 Jahre, Grabstätten der Jahrgänge 1994 bis 1997 können somit kostenfrei auf schriftlichen Antrag eingeebnet werden. Kostenpflichtig auf schriftlichen Antrag können Grabstätten ab Jahrgang 1999 eingeebnet werden. (Eine Ruhefrist von 20 Jahren soll nicht unterschritten werden).

Anträge auf vorzeitige Grabeinebnung werden bis zum 04. März 2023 in der Friedhofsverwaltung, Frau Achenbach, entgegengenommen.

Anträge, die später eingehen, können aus organisatorischen Gründen erst 2023 berücksichtigt werden.

Die abzuräumenden Gräber werden von der Friedhofsverwaltung gekennzeichnet. Eine Frühjahrsbepflanzung ist nicht mehr notwendig. Eine persönliche Mitteilung an die Nutzungsberechtigten erfolgt nicht.

Die Nutzungsberechtigten können bei Bedarf Pflanzen etc. vor Einebnung (vor dem 13.03.2023) von der Grabstätte entfernen, andernfalls gehen diese ab dem 13.03.2023 in das Eigentum der Gemeinde über und werden seitens der Gemeinde abgeräumt.

Für Rückfragen und Anträge auf vorzeitige Einebnung steht die Friedhofsverwaltung unter der Tel. Nr. 02774/807-23 (Frau Achenbach) Zur Verfügung.

Es folgt eine Auflistung der Grabstätten deren Ruhefrist abläuft oder deren Einebnung beantragt wurde.

Wir weisen darauf hin, dass die Namenslisten bis zum Einebnungstermin ergänzt werden. Aufgrund langer Vorlaufzeiten bei der Veröffentlichung in unserem amtlichen Mitteilungsblatt wird empfohlen, die fortlaufend aktualisierten Listen auf der Homepage der Gemeinde Dietzhölztal einzusehen.