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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Zweckverbands Gruppenwasserwerk Vorderrhön für das Haushaltsjahr 2024

Genehmigung und Bekanntmachung

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl I S. 90) hat die Verbandsversammlung am 20.11.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

mit einem Saldo von

mit einem Überschuss von

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

mit einem Saldo von

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

mit einem Saldo von

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 280.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Dipperz, 20.11.2023

Der Verbandsvorstand
gez. Klaus-Dieter Vogler
Verbandsvorsitzender

2. Genehmigung der Haushaltssatzung

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt und hat den folgenden Wortlaut:

Fulda, 08.02.2024

Der Landrat des Landkreises Fulda

Genehmigung

Ich genehmige gemäß § 18 Abs. 1 KGG und § 97a HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung des Gruppenwasserwerks Vorderrhön vorgesehenen Kredite in Höhe von

280.000,00 Euro

(in Worten: „zweihundertachtzigtausend Euro“)

In Vertretung
Siegel
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter

3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit gemäß § 97 Abs. 4 HGO öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 11. bis 20. März 2024 während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz im Zimmer des Bürgermeisters/Verbandsvorsitzenden zu jedermanns Einsicht aus.

Sprechzeiten:

montags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

dienstags bis freitags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dipperz, 16.02.2024

Der Verbandsvorstand
gez. Klaus-Dieter Vogler
Verbandsvorsitzender