1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl I S. 90) hat die Verbandsversammlung am 20.11.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird | |
| im Ergebnishaushalt |
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 727.530 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 683.130 € |
| mit einem Saldo von | 44.400 € |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| mit einem Überschuss von | 44.400 €, |
| im Finanzhaushalt |
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 180.300 € |
| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 43.000 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 622.500 € |
| mit einem Saldo von | -579.500 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 280.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 61.392 € |
| mit einem Saldo von | 218.608 € |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -180.592 € |
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 280.000 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Dipperz, 20.11.2023
2. Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt und hat den folgenden Wortlaut:
Fulda, 08.02.2024
Der Landrat des Landkreises Fulda
Genehmigung
Ich genehmige gemäß § 18 Abs. 1 KGG und § 97a HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung des Gruppenwasserwerks Vorderrhön vorgesehenen Kredite in Höhe von
280.000,00 Euro
(in Worten: „zweihundertachtzigtausend Euro“)
3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit gemäß § 97 Abs. 4 HGO öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 11. bis 20. März 2024 während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz im Zimmer des Bürgermeisters/Verbandsvorsitzenden zu jedermanns Einsicht aus.
Sprechzeiten:
| montags | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
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| 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
| dienstags bis freitags | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dipperz, 16.02.2024