Gemäß § 42 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung vom 07.03.2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 und § 61 der Kommunalwahlordnung vom 26.03.2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25.05.2020 wird hiermit bekannt gemacht:
Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Gemeinde Dipperz durch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Dipperz findet am
Sonntag, dem 15. November 2026,
eine etwa notwendig werdende Stichwahl am
Sonntag, dem 29. November 2026
statt.
Dipperz, den 04.03.2026