Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum Freitag, 13.03.2026, 13:00 Uhr, beantragt werden.
Ebenso können Wahlscheine im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, und von Wahlberechtigten, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber aus unter § 16a Abs. 2 KWO genannten Gründen einen Wahlschein erhalten können, noch am Samstag, dem 14. März 2026, von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr und am Wahlsonntag, 15. März 2026 von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.