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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Dipperz für das Haushaltsjahr 2026

I. Haushaltssatzung

Auf Grund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBL I S. 90,93), hat die Gemeindevertretung am 29.01.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

 

 

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

9.703.054,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

10.096.360,00 €

mit einem Saldo

-393.306,00 €

 

 

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.500,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,00 €

mit einem Saldo von

1.500,00 €

 

 

mit einem Fehlbedarf von

-391.806,00 €,

 

 

im Finanzhaushalt

 

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

243.894,00 €

 

 

und dem Gesamtbetrag der

 

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

463.185,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.128.500,00 €

mit einem Saldo von

-665.315,00 €

 

 

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf

103.919,00 €

mit einem Saldo

-103.919,00 €

 

 

mit einem Zahlungsmittelbedarf des

Haushaltsjahres von

-525.340,00 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

320 %

 

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

320 %

2.

Gewerbesteuer auf

 

380 %

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen und ist nicht erforderlich.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 29.01.2026 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO dürfen nur mit Zustimmung der Gemeindevertretung geleistet werden.

Davon ausgenommen sind gemäß § 100 Abs. 1 HGO Aufwendungen und Auszahlungen, die nach Art und Umfang nicht erheblich sind.

Darunter fallen

  • alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 20.000,00 €, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind,
  • alle sonstigen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 20.000,00 €, sie sind der Gemeindevertretung alsbald zur Kenntnis zu geben.

Es gelten als nicht unerheblich

  • im Ergebnisplan überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen bis zu einem Betrag von 20.000,00 €,
  • im Finanzplan überplanmäßige und außerplanmäßige Auszahlungen bis zu einem Betrag von 40.000,00 €.

Dipperz, den 29.01.2026

Der Gemeindevorstand
gez. Klaus-Dieter Vogler, Bürgermeister

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit gemäß § 97 Abs. 4 HGO öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda hat mit Verfügung vom 14.04.2026 zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2026 Stellung genommen.

Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Dipperz für das Haushaltsjahr 2026 liegt in der Zeit vom 04.05. bis 13.05.2026 während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz im Zimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht aus.

Sprechzeiten:

montags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

 

14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

dienstags bis freitags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ab dem 04.05.2026 erfolgt auch die Veröffentlichung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan auf der Homepage der Gemeinde Dipperz unter www.dipperz.de.

Der Gemeindevorstand
gez. Klaus-Dieter Vogler, Bürgermeister