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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 19/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung

Sitzungstermin:

Donnerstag, 27.04.2023,

Sitzungsort:

Bürgerhaus Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

23:15 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Mitglieder

BLGD

Herr Michael Mihm

anwesend

Herr Winfried Heumüller

anwesend

Herr Stefan Klüber

anwesend

Herr Patrick Kümmel

anwesend ab TOP 3

Herr Dirk Müglich

anwesend

Herr Christoph Schäfer

anwesend

Herr Timo Zengerle

anwesend ab TOP 3

CDU

Herr Daniel Mans

anwesend

Herr Sebastian Heitz

anwesend

Frau Luisa Karges

anwesend

Herr Christian Pappert

anwesend

Herr Dirk Sauer

anwesend

FDP

Herr Thomas Bohl

anwesend

Vorstand

BLGD

Herr Franz Seidel

anwesend

CDU

Herr Günter Bott

anwesend

Herr Gerhard Koch

anwesend

Herr Klaus-Dieter Vogler

anwesend

Verwaltung

Frau Gerlinde Storch

anwesend

Frau Andrea Schäfer

Abwesende:

Mitglieder

CDU

Herr Christoph Gaßmann

entschuldigt

FDP

Herr Daniel Siewert

entschuldigt

Vorstand

BLGD

Frau Christine Herbert

entschuldigt

Frau Beate Leinberger-Diegelmann

entschuldigt

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung sowie Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

2

Anträge und Anfragen auf Änderung der Tagesordnung

3

Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2023

4

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

5

Ergebnisse der Hochwasserstudie für die Gemeinde Dipperz - Starkregenfrühalarmsystem

6

Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Dipperz - Standortsuche für Container

7

Informationen der Verwaltung ("Festplatz" Friesenhausen; Helmer/Külos;Klüber(Gewerbepark - Dipperz; Ortsdurchfahrt Armenhof; ...)

8

Fragen und Sonstiges

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1. Eröffnung der Sitzung sowie Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet um 20:05 Uhr die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. Von 15 eingeladenen Mitgliedern sind 11/13 anwesend.

2. Anträge und Anfragen auf Änderung der Tagesordnung

Es liegen keine Anträge vor

3. Einbringung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2023

Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler bringt für den Gemeindevorstand die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 ein.

Der Entwurf des Haushaltsplanes wird den Mitlieder*innen der gemeindlichen Gremien am 28.04.2023 digital zur Verfügung gestellt.

4. Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Beschluss:

Die Mitglieder des Ausschusses/der Gemeindevertretung schlagen die folgenden Personen für das Schöffenamt vor:

Gabriele Bethmann

Carmen Frank

Vanessa Trott

Abstimmungsergebnis:

13 Ja-Stimme/n

0 Nein-Stimme/n

0 Enthaltung/en

5. Ergebnisse der Hochwasserstudie für die Gemeinde Dipperz - Starkregenfrühalarmsystem

Am 05.04.2023 informierte Herr Pistorius, Firma Fugro Germany Land GmbH, in einer Bürgerversammlung im Bürgerhaus Dipperz über die Ergebnisse der Hochwasserstudie für die Gemeinde Dipperz. Dabei wurden das methodische Vorgehen und Ziele der Studie erläutert.

Durch Niederschlag-Abfluss-Modelle und hydraulische Berechnungen wurden die Hochwassergefahren detailliert aufgezeigt. Durch die jüngsten Hochwasserereignisse hat sich die Wanne als Risikogewässer herausgestellt. Um einen möglichen Schutz für die bebaute Ortslage von Dipperz bei einem HQ 100 zu erreichen, wurden drei Grundvarianten betrachtet

  • die Errichtung von Hochwasserrückhaltebecken (nahezu vollständiger Schutz für HQ 100 möglich; Gefährdungen entlang der Weberstraße bleiben bestehen)
  • technische Hochwasserschutzmaßnahmen innerhalb der Ortslage (mobile Hochwasserschutzsysteme; Erhöhung des Ruhrgrundweges; weitere Maßnahmen nach der Renaturierung der Wanne sind technisch kaum möglich und nicht vermittelbar; eine Mauer unterhalb der Brücke Langenbieberstraße – die Studie ergibt auch, dass die Renaturierung den Hochwasserschutz erheblich verbessert hat)
  • ökologische Hochwasserschutzmaßnahmen (Anlage von Auwäldern)

Der bestmögliche Schutz vor einem Hochwasserereignis bietet eine Kombination aus den Grundvarianten 1 und 2 (ein Hochwasserrückhaltebecken östlich der B 458 und eine Erhöhung des Ruhrgrundweges). Ein entscheidendes Kriterium der Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahmen, die mit rund 1,4 Mio EUR veranschlagt werden, ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV). Das NKV liegt bei 0,19 und muss daher als unwirtschaftlich eingestuft werden und bedeutet auch keine Förderung durch das Land. Mit Herrn Pistorius wurde vor der Bürgerversammlung die Situation in der Weberstraße betrachtet. Ergebnis ist, dass der Wirtschaftsweg entlang des Entwässerungsgrabens so gestaltet wird, dass das Wasser in den Graben geführt wird. Diese Schutzmaßnahme soll kurzfristig umgesetzt werden. Die gemeindlichen Gremien haben sich nun mit den Ergebnissen der Hochwasserschutzstudie zu beschäftigen.

Ein wichtiger Beitrag für den Hochwasserschutz ist das vom Landkreis Fulda initiierte Starkregenfrühalarmsystem – ein Leuchtturmprojekt in Hessen, das zu 90 % über das Förderprogramm „Starke Heimat Hessen“ und zu 10 % vom Landkreis getragen wird. Das System sieht eine Echtzeitmessung von Niederschlag, Wasserständen an Gewässern und Abflussverhalten in Kanälen vor. Diese Daten werden in ein Cloudsystem eingespielt und dort u.a. mit Radardaten und Regenprognosen des Deutschen Wetterdienstes sowie Geländedaten zusammengeführt. Sobald das System Überflutungsrisiken erkennt, werden die Verwaltung der Gemeinde Dipperz sowie Rettungskräfte (Feuerwehren) und die Bevölkerung in mehreren Warnstufen informiert. Die Alarmierung soll je nach Warnstufe per Web, App, SMS oder Festnetztelefon erfolgen. In den Förderantrag für die Gemeinde Dipperz wurden zwei Gewässerpegel, eine Niederschlags-Messstation sowie zwei Kanaldeckelwächter aufgenommen. Die beiden erstgenannten Instrumente sind bereits nach Gesprächen und Ortsterminen installiert worden. In der zweiten Jahreshälfte soll das Projekt betriebsbereit sein.

Ab Beginn des Jahres 2024 sind die Betriebskosten von der Gemeinde Dipperz zu über-

nehmen.

Bürgermeister Vogler verwies auch auf vorbeugende Hochwasserschutzmaßnahmen und auf andere Bereiche zur Bewusstmachung von Risiken:

  • bei Baumfällarbeiten im Bereich der Wanne, dort kein Holz und Baumschnitt zu lagern
  • Gewässerunterhaltung durch die Gemeinde (Beseitigung von Anlandungen) in Absprache mit dem Naturschutz und der Wasserbehörde (im Juni findet zu diesem Thema in Dipperz ein Workshop statt)
  • regelmäßige Leerungen der Straßeneinläufe durch die Gemeinde
  • Straßenreinigung durch die Bürgerinnen und Bürger entsprechend der gemeindlichen Satzung, damit sich Straßeneinläufe nicht zusetzen
6. Unterbringung von Flüchtlingen in der Gemeinde Dipperz - Standortsuche für Container

Bürgermeister Vogler informierte über die aktuelle Flüchtlingssituation und Aufnahmemöglichkeiten in der Gemeinde Dipperz sowie Flüchtlingszuweisungen durch den Landkreis Fulda. Der Gemeinde liegen keine Wohnungsangebote mehr vor. Die einzige Möglichkeit der Flüchtlingsunterbringung besteht in Containern. Dazu wurden mehrere Überlegungen und Gespräche angestellt. Die Verwaltung hat der Gemeindevertretung entsprechend den Überlegungen in Neuhof vorgeschlagen, eine Containeranlage für maximal 48 Personen auf dem

Wertstoffhof zu errichten. Über eine mögliche Unterbringung von Flüchtlingen in Containern wurde bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2022 informiert. Die Gemeinde Neuhof mit einem Containerstandort in Rommerz dient für den Landkreis als Modell

für andere Städte und Gemeinden.

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung der Gemeindevertretung vertagt.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimme/n

0 Nein-Stimme/n

4 Enthaltung/en

7. Informationen der Verwaltung ("Festplatz" Friesenhausen; Helmer/Külos; Klüber(Gewerbepark - Dipperz; Ortsdurchfahrt Armenhof; ...)

„Festplatz“ Friesenhausen: In den letzten Wochen haben diverse Gespräche mit der Kirmesgesellschaft, Ortsvorsteher, Bauamt/Bürgermeister, Firmen und Fachdienststellen des Landkreises Fulda und der Grundstückeigentümerin stattgefunden. Das Grundstück wird entsprechend den notwendigen Flächen vermessen und zerlegt sowie zusammen mit der Fläche des Spielplatzes durch die Gemeinde erworben. Mit der Grundstückseigentümerin erfolgt eine Übereinkunft. Die Flächen für die Geländemodellierungen wurden ebenfalls aufgemessen. Der Antrag für die Baugenehmigung erfolgt durch das Bauamt; eine Regelung für den Naturausgleich ist ebenfalls nach Gesprächen mit der Fachdienststelle des Landkreises getroffen worden. Die Gemeinde stellt Randsteine und das Pflaster. Bei der Stromversorgung ist lediglich eine höhere Absicherung notwendig. Neben Eigenleistungen wird nach Beendigung der Baumaßnahme eine Kostenbeteiligung durch die Kirmesgesellschaft gesprochen. Mit den Arbeiten kann im Mai begonnen werden

Philipp Helmer Bau- und Fuhrbetrieb mit Winterdienst, Külos 4, Dipperz: Als Grundlage für ein Bauleitverfahren wurde das Ingenieurbüro Falkenhahn & Partner mbH von Herrn Helmer beauftragt, einen Vorhabens- und Erschließungsplan zu erstellen. Dieser beschreibt die geplanten Maßnahmen von Herrn Helmer und legt die Nutzungen fest, die dann verbindlich in das Bauleitverfahren einfließen. Am 17.04.2023 fand dazu in der Gemeindeverwaltung ein Gespräch mit den Herren Gerlach und Seidel vom Fachdienst Bauen und Wohnen des Landkreises Fulda, Herrn Falkenhahn, Architekt Stefan Möller, Herrn Helmer und Bürgermeister Vogler statt. Ziel ist ein gebietsverträglicher Betrieb mit den Bestandsgebäuden und geplanten Gebäuden sowie deren baulichen Herrichtung. Zur Beurteilung der Lärmbelastungen ist ein Lärmgutachten erforderlich. Auf dem zukünftigen Betriebsgelände sollen kein Kundenverkehr oder Brecherarbeiten vorgenommen werden sowie Bauschutt oder sonstige Abfälle gelagert werden.

Vorabstimmungen sind von Herrn Falkenhahn mit der Oberen Naturschutzbehörde und von Herrn Möller mit dem Denkmalschutz vorzunehmen (mit der Denkmalbehörde wurde bereits ein Termin vereinbart). Am 04. Mai 2023 findet die nächste Gesprächsrunde statt.

Mobilfunkstandorte Kohlgrund und Finkenhain: Der Mobilfunkmast in Finkenhain ist in

Betrieb. Über die Mobilfunk-Abdeckung und höhere Bandbreiten von bis zu 100 Mbit wurde in den Dipperzer Nachrichten KW 14 berichtet.

Kohlgrund: Die von der Gemeinde vorgesehene Grundstücksfläche wird von den Fachdienststellen Wasser- und Bodenschutz sowie Naturschutz des Landkreises Fulda abgelehnt. Die weitere Standortsuche bleibt abzuwarten. Der Ortsbeirat ist informiert.

Ortsdurchfahrt Armenhof: In der KW 16 der Dipperzer Nachrichten wurde über den Beginn der Arbeiten berichtet. Die erste Baubesprechung fand am 26. April statt. Geklärt wurden der Standort einer Buswartehalle im Bereich des Grundstücks Hauptstraße 30, ein Bauvorhaben im Brunnenweg, der Linien- und Schülerbusverkehr. Mit der Telekom finden Abstimmungen zum Breitbandausbau/Glasfaseranschlüsse statt.

Klüber Grundstücksverwaltung GbR, Gewerbepark 7-9, Dipperz (Büro- und Verwaltungsgebäude, Mehrzweckhalle; Bauten in der Bauverbotszone): Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 9 Abs. 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Antwort von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Eschwege vom 03.04.2023 Hessen Mobil kann im Einzelfall nach § 9 Abs. 8 Ausnahmen von den Verboten der Absätze 1, 4 und 6 zulassen, wenn die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist oder, wenn Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Abweichungen erfordern.

Hessen Mobil hat dazu Folgendes festgestellt: Die Ortsumgehung ist neu errichtet worden; der Bundesverkehrswegeplan 2030 sieht derzeit keinen weiteren Ausbau des Streckenabschnitts vor. Das Gebäude hat einen Abstand von mindestens 13,5 m zum Fahrbahnrand der B 458. Entsprechend der Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen (RPS) wäre eine Absicherung des Gebäudes erforderlich, wenn das Abstandsmaß von 12,70 m unterschritten würde. Die Lage des Gebäudes hat keine negativen Auswirkungen auf den benachbarten Kreuzungsbereich der Abfahrt Dipperz-West.

Im vorliegenden Fall würde die Durchführung der Vorschrift zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen. Es ist erkennbar, dass eine Abweichung mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Gründe des Wohls der Allgemeinheit stehen einer Abweichung nicht entgegen.

Es wird daher nach Prüfung des Einzelfalles nach § 9 Abs. 8 FStrG eine gebührenpflichtige Ausnahme mit folgenden Auflagen zugelassen:

  • Die bereits angelegten Parkflächen sind gem. aktuell rechtskräftigen B-Plan anzulegen.
  • Die zwischen dem Gebäude und der Fahrbahn liegende Terrasse nebst Umzäunung ist zurückzubauen. Die Flächen sind entsprechend dem B-Plan anzulegen.
  • Keine Werbung innerhalb der Anbauverbotszone von 20,0 m.
  • Die Bepflanzung entlang der B 458 ist als Einfriedung entsprechend dem aktuell geltenden B-Plan herzustellen.
  • Es ist ein Antrag auf Änderung des B-Planes bei der Gemeinde Dipperz zu stellen oder ein Antrag auf Ausnahme oder Befreiung nach dem BauGB bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen für die überbauten Gebäudeteile.

Laut der Fachdienststelle Bauen und Wohnen des Landkreises Fulda stellt die zügige Änderung des B-Planes nach wie vor die Voraussetzung für eine Legalisierung des Gebäudes dar. Mit Schreiben vom 26.04.2023 wurde ein Antrag gestellt, einen Aufstellungsbeschluss für eine Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 durch die Gemeindevertretung zu beschließen, der die o.a. Auflagen beinhaltet. Die Kosten des Bauleitverfahrens werden durch den Antragssteller getragen.

Nutzung des gemeindlichen Grundstücks in der Fuldaer Straße 25

Das Grundstück wurde von der W-E-G im Juni 2016 erworben. Seitdem gab es viele Überlegungen und Ideen: im Rahmen der Dorferneuerung, mit der Bäckerei Happ, der W-E-G und einigen anderen privaten Interessenten – die bisherigen Ziele waren eine „Stärkung“ des Ortskernes. Alle Überlegungen in den letzten Jahren führten bisher zu keinem Erfolg.

Was bleibt ist eine Nutzung für Wohnraum – auch hier gab es seitens mehrerer Personen Interesse. Aktuell gibt es mit Schreiben vom 17.04.2023 eine private Anfrage mit eigener Nutzung und Vermietung. Die weitere Vorgehensweise ist in den gemeindlichen Gremien zu besprechen

Fulda-Main-Leitung und Umspannwerk Wisselsrod:

TenneT hat am 31.01.2023 der Bundesnetzagentur für den Abschnitt A der Fulda-Main-Leitung von Mecklar zum Umspannwerk Wisselsrod die Unterlagen nach § 8 NABEG (Netzausbaubeschleunigungsgesetz) mit einem Vorschlagstrassenkorridor vorgelegt. Dabei handelt es sich um den Strang B, der gemäß allen Untersuchungen die geringsten Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt haben soll. Die Bundesnetzagentur hat die vollständigen Unterlagen nun veröffentlicht. Damit können nun Stellungnahmen offiziell bei der Netzagentur eingereicht werden. In der kommenden Ausgabe der Dipperzer Nachrichten wird darüber informiert. Der Vorschlagskorridor hat eine Breite von 1.000 m.

Die Einreichungsfrist endet am 26.05.2023. In dem Erläuterungsbericht mit diversen umfangreichen Anlagen wird die Methode des Vorgehens erläutert, auf den Vorschlagstrassenkorridor und Alternativen, auf die Entscheidungsgrundlagen über die Umweltauswirkungen eingegangen. Der Vorschlagstrassenkorridor verläuft im Bereich der Bestandsleitungen. Vor Wisselsrod sehen die Planungen als Pilotprojekt Erdverkabelungen vor.

Die Gemeinde wird nach Beratung mit den Gremien nochmals auf die Stellungnahme vom 16.07.2021 zum Abschnitt A eingehen und die darin enthaltene Argumentation bekräftigen.

Am 04.05.2023 findet ferner mit den betroffenen Landkreisgemeinden beim Landkreis mit der Bundesnetzagentur ein Gespräch statt.

Am 18.04.2023 fand in der Gemeindeverwaltung mit Vertretern/innen der TenneT ein Informationsgespräch statt. Dabei waren auch die Umbau- und Erweiterungsarbeiten des Umspannwerkes Wisselsrod ein Thema. Die Gemeinde wurde darauf aufmerksam gemacht, dass weitere Flächen für die Ertüchtigung des Knotenpunktes der Fulda-Main-Leitung benötigt werden. Dabei nähert man sich der Ortschaft von Wisselsrod. Erste Skizzen wurden der Gemeinde vorgelegt. TenneT ist bereit in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung die neuen Pläne vorzustellen und zu erläutern.

8. Fragen und Sonstiges

Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet am 23. Mai 2023 um 20.00 Uhr statt.

Die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses findet am 16. Mai 2023 um 20.00 Uhr statt.

Michael Mihm

Gerlinde Storch

Vorsitz

Schriftführung