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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 19/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift über die Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung

Sitzungstermin:

Donnerstag, 23.04.2026,

Sitzungsort:

Bürgerhaus Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz

Sitzungsbeginn:

19:05 Uhr

Sitzungsende:

21:12 Uhr

Anwesenheit
Anwesende:
Mitglieder

BLGD

Herr Winfried Heumüller

anwesend

Herr Patrick Kümmel

anwesend

Herr Dirk Müglich

anwesend

Herr Thomas Ranft

anwesend

Herr Christoph Schäfer

anwesend

Frau Alexandra Schramm

anwesend

Frau Isabell Vogler

anwesend

Herr Timo Zengerle

anwesend

CDU

Herr Daniel Mans

anwesend

Frau Jasmin Brill

anwesend

Herr Sebastian Heitz

anwesend

Frau Luisa Karges

anwesend

Frau Vanessa Klemenz

anwesend

Herr Timo Übelacker

anwesend

SPD

Herr Aaron Arnold

anwesend ab 19:15 Uhr

Vorstand

BLGD

Herr Elmar Ebert

anwesend

CDU

Herr Günter Bott

anwesend

Herr Gerhard Koch

anwesend

Herr Klaus-Dieter Vogleranwesend

Verwaltung

Verwaltung

Frau Andrea Schäfer

Frau Gerlinde Storch

anwesend

Abwesende:
Vorstand

BLGD

Frau Christine Herbert

entschuldigt

Frau Beate Leinberger-Diegelmann

entschuldigt

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1

Unter Vorsitz des Bürgermeisters

1.1

Eröffnung der Sitzung

1.2

Feststellung des an Jahren ältesten Mitglieds der Gemeindevertretung

2

Unter Vorsitz des an Jahren ältesten Mitgliedes der Gemeindevertretung

2.1

Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.2

Wahl der / des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

3

Unter Vorsitz des / der neuen Vorsitzenden der Gemeindevertretung

3.1

Wahl der beiden Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und Festlegung der Reihenfolge der Vertretung

3.2

Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und ihrer oder seiner Stellvertreterin bzw. Stellvertreters

3.3

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung, der Ortsbeiräte sowie über Einsprüche nach § 25 Kommunalwahlgesetz

3.4

Beschluss über das Bilden eines Wahlprüfungsausschusses und Wahl oder Benennung der Mitglieder

4

Wahl der Ausschussmitglieder oder Beschluss über das Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren

5

Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Verbandsversammlungen / Vorstände der Verbände

5.1

Verbandsversammlung und Verbandsvorstand Zweckverband Gruppenwasserwerk Vorderrhön

5.2

Verbandsversammlung Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda

5.3

Verbandsversammlung der ekom21-KGRZ Hessen

5.4

Verbandsversammlung Wasserverband Haune

5.5

Verbandsversammlung Zweckverband Gruppenwasserwerk Florenberg

6

Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten

7

Verfügung der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Jahr 2026

8

Bauleitplanung der Gemeinde Dipperz: 1. Änderung des Bebauungsplans "Am Steinrücken", Ortsteil Friesenhausen (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss)

9

Gemeinsamer Katastrophenschutz-Löschzug (KatS-Löschzug) der Gemeinden Dipperz und Poppenhausen - Änderung des Bedarfs- und Entwicklungsplans der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dipperz

10

Informationen des Gemeindevorstands / Bürgermeisters

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Unter Vorsitz des Bürgermeisters

1.1.

Eröffnung der Sitzung

Die Ladung zur ersten Sitzung der Gemeindevertretung nach der Kommunalwahl am 15.03.2026 erfolgte durch den Bürgermeister (§ 56 Abs. 2 HGO). Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag lagen mindestens drei Tage (§ 58 Abs. 1 und Abs. 3 HGO, § 8 der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Dipperz).

Zur Sitzung waren auch die bisherigen Mitglieder des Gemeindevorstands eingeladen.

Die Sitzung wurde durch Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler eröffnet. Er stellte fest, dass die Einladungen ordnungsgemäß ergangen sind und die öffentliche Bekanntmachung entsprechend der Hauptsatzung vorgenommen wurde.

Aufgrund der Wahl am 15. März 2026 teilen sich die 15 Mitglieder der neuen Gemeindevertretung folgendermaßen auf:

CDU-Fraktion mit 6 Mitgliedern

BLGD-Fraktion mit 8 Mitgliedern

SPD mit 1 Mitglied

1.2.

Feststellung des an Jahren ältesten Mitglieds der Gemeindevertretung

Das an Jahren älteste Mitglied der Gemeindevertretung ist Winfried Heumüller.

2.

Unter Vorsitz des an Jahren ältesten Mitgliedes der Gemeindevertretung

Winfried Heumüller

2.1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Da von den 15 Mitgliedern der Gemeindevertretung 15 Mitglieder (also mehr als die Hälfte) erschienen waren, war die Versammlung beschlussfähig.

2.2.

Wahl der / des Vorsitzenden der Gemeindevertretung

Vorschläge zur Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung - Wahlvorschlag der BLGD-Fraktion:

Christoph Schäfer, BLGD

Die Wahl erfolgt per Akklamation.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Beschluss:

Christoph Schäfer wird als Vorsitzender der Gemeindevertretung gewählt.

Auf Befragen durch Herrn Heumüller erklärte Herr Christoph Schäfer die Annahme der Wahl und übernahm den Vorsitz in der Gemeindevertretung.

Abstimmungsergebnis:

14

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

3.

Unter Vorsitz des / der neuen Vorsitzenden der Gemeindevertretung

3.1.

Wahl der beiden Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und Festlegung der Reihenfolge der Vertretung

Gemeinsamer Wahlvorschlag der BLGD- und CDU-Fraktion:

1. Stellvertreter Daniel Mans

2. Stellvertreter Dirk Müglich

Die Wahl erfolgt per Akklamation.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Als 1. Stellvertreter wird Daniel Mans und als 2. Stellvertreter Dirk Müglich gewählt.

Beschlussergebnis:

13

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

2

Enthaltungen

Auf Befragen durch den Vorsitzenden erklärten die Gewählten die Annahme der Wahl.

3.2.

Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und ihrer oder seiner Stellvertreterin bzw. Stellvertreters

Zur Schriftführerin oder zum Schriftführer können Gemeindevertreterinnen bzw. Gemeindevertreter, Gemeindebedienstete – und zwar auch solche, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde haben – sowie Bürgerinnen und Bürger gewählt werden (§ 61 Abs. 2 Satz 2 HGO.)

Gemeinsamer Wahlvorschlag: Gerlinde Storch und als Stellvertreterin Andrea Schäfer

Die Wahl erfolgt per Akklamation.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Als Schriftführerin wurde Gerlinde Storch und als Stellvertreterin Andrea Schäfer gewählt.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Auf Befragen durch den Vorsitzenden erklärte Frau Storch die Annahme der Wahl.

Von Frau Schäfer liegt ein Schreiben vor, dass Sie im Falle der Wahl die Annahme erklärt.

3.3.

Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung, der Ortsbeiräte sowie über Einsprüche nach § 25 Kommunalwahlgesetz

a) Gemeindevertretung

Die stellvertretende Gemeindewahlleiterin erklärte, dass Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung nicht erhoben wurden.

Die Wahl der Gemeindevertretung der Gemeinde Dipperz vom 15. März 2026 wird nach § 26 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für gültig erklärt.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimme/n

b) Ortsbeiratswahlen in den Wahlkreisen Armenhof, Dipperz, Dörmbach, Finkenhain, Friesenhausen, Kohlgrund und Wisselsrod

Die stellvertretende Gemeindewahlleiterin erklärte, dass Einsprüche gegen die Gültigkeit der Ortsbeiratswahlen nicht erhoben wurden.

Beschlüsse:

1.

Die Ortsbeiratswahl im Wahlkreis Armenhof vom 15. März 2026 wird nach § 26 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für gültig erklärt.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimme/n

2.

Die Ortsbeiratswahl im Wahlkreis Dipperz vom 15. März 2026 wird nach § 26 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für gültig erklärt.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimme/n

3.

Die Ortsbeiratswahl im Wahlkreis Dörmbach vom 15. März 2026 wird nach § 26 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für gültig erklärt.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimme/n

4.

Die Ortsbeiratswahl im Wahlkreis Finkenhain vom 15. März 2026 wird nach § 26 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für gültig erklärt.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimme/n

5.

Die Ortsbeiratswahl im Wahlkreis Friesenhausen vom 15. März 2026 wird nach § 26 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für gültig erklärt.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimme/n

6.

Die Ortsbeiratswahl im Wahlkreis Kohlgrund vom 15. März 2026 wird nach § 26 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für gültig erklärt.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimme/n

7.

Die Ortsbeiratswahl im Wahlkreis Wisselsrod vom 15. März 2026 wird nach § 26 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für gültig erklärt.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimme/n

3.4.

Beschluss über das Bilden eines Wahlprüfungsausschusses und Wahl oder Benennung der Mitglieder

Die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses entfällt.

4.

Wahl der Ausschussmitglieder oder Beschluss über das Bilden der Ausschüsse im Benennungsverfahren

Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgte nach dem Ergebnis der Kommunalwahl und entsprechend § 22 Abs. 3 und Abs. 4 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes. Danach entfallen von den fünf Mitgliedern der Ausschüsse

zwei Sitze auf die CDU-Fraktion,

drei Sitze auf die BLGD-Fraktion

Die Wahl erfolgt per Akklamation.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Gemeinsamer Wahlvorschlag der BLGD- und CDU-Fraktion für den Haupt- und Finanzausschuss:

Luisa Karges, CDU

Jasmin Brill, CDU

Patrick Kümmel, BLGD

Christoph Schäfer, BLGD

Alexandra Schramm, BLGD

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Gemeinsamer Wahlvorschlag für den Bauausschuss:

Sebastian Heitz, CDU

Timo Übelacker, CDU

Dirk Müglich, BLGD,

Winfried Heumüller, BLGD

Isabell Vogler, BLGD

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Die Wahl der/des Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden bzw. des stellvertretenden Vorsitzenden und des Schriftführers bzw. der Schriftführerin erfolgt in den konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse.

Der Vorsitzende der Gemeindevertretung lädt zu den konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse ein, die am Donnerstag, 07.05.2026 um 20:00 Uhr stattfinden.

5.

Wahl der Vertreterinnen und Vertreter sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter für die Verbandsversammlungen / Vorstände der Verbände

5.1.

Verbandsversammlung und Verbandsvorstand Zweckverband Gruppenwasserwerk Vorderrhön

Verbandsvorstand:

Nach § 9 der Verbandssatzung wird neben den Bürgermeistern der Verbandskommunen ein weiteres Vorstandsmitglied durch die Verbandsversammlung gewählt, das nach Möglichkeit aus der Gemeinde Dipperz kommen soll.

Wahlvorschlag der BLGD-Fraktion:

Stefan Klüber

Die Wahl erfolgt per Akklamation

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Als mögliches weiteres Vorstandsmitglied aus Dipperz wurde Herr Stefan Klüber gewählt.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Verbandsversammlung:

Für die Verbandsversammlung sind 4 Sitze zu vergeben. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin/ein Vertreter zu wählen, die/der im Verhinderungsfall des Mitglieds die Vertretung übernimmt.

Wahlvorschlag der BLGD-Fraktion:

2 Mitglieder

Stellvertreter/Stellvertreterin

Winfried Heumüller

Christoph Schäfer

Timo Zengerle

Daniel Hillenbrand

Wahlvorschlag der CDU-Fraktion:

2 Mitglieder

Stellvertreter/Stellvertreterin

Bernhard Weber

Christof Brill

Sebastian Heitz

Timo Übelacker

Die Wahl erfolgt per Akklamation.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Die genannten Mitglieder werden gewählt.

Beschlussergebnis:

14

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

1

Enthaltungen

Auf Befragen durch den Vorsitzenden haben die Anwesenden die Annahme der Wahl erklärt.

Von den nicht anwesenden Gewählten liegt eine schriftliche Erklärung vor, dass sie im Falle einer Wahl die Annahme erklären.

5.2.

Verbandsversammlung Zweckverband Abfallsammlung für den Landkreis Fulda

Gemeinsamer Wahlvorschlag der BLGD- und CDU-Fraktion:

Mitglied:

Stellvertreter:

Klaus Dieter Vogler

Jochen Diegelmann

Die Wahl erfolgt per Akklamation.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Als Mitglied wurde Klaus-Dieter Vogler und als Stellvertreter Jochen Diegelmann gewählt.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Die Gewählten erklärten die Annahme der Wahl.

5.3.

Verbandsversammlung der ekom21-KGRZ Hessen

Wahlvorschlag der CDU-Fraktion:

Mitglied:

Stellvertreter:

Vanessa Klemenz

Jasmin Brill

Die Wahl erfolgt per Akklamation.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Als Mitglied wurde Jasmin Brill und als Stellvertreterin Vanessa Klemenz gewählt.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Die Gewählten erklärten die Annahme der Wahl.

5.4.

Verbandsversammlung Wasserverband Haune

Gemeinsamer Wahlvorschlag der BLGD- und CDU-Fraktion:

Mitglied:

Stellvertreter:

Timo Zengerle

Michael Schwab

Die Wahl erfolgt per Akklamation.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Als Mitglied wurde Timo Zengerle und als Stellvertreter Michael Schwab gewählt.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Die Gewählten erklärten die Annahme der Wahl. Von dem nicht anwesenden Gewählten liegt eine schriftliche Erklärung vor, dass er im Falle einer Wahl die Annahme erklärt.

5.5.

Verbandsversammlung Zweckverband Gruppenwasserwerk Florenberg

Gemeinsamer Wahlvorschlag der BLGD-, CDU-Fraktion:

Mitglied:

Stellvertreter:

Daniel Mans

Florian Link

Die Wahl erfolgt per Akklamation.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Als Mitglied wurde Daniel Mans und als Stellvertreter Florian Link gewählt.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Die Gewählten erklärten die Annahme der Wahl.

6.

Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten

Gemeinsamer Wahlvorschlag der BLGD-, CDU-Fraktion:

Die fünf Sitze der Beigeordneten werden wie folgt aufgeteilt: 3 Sitze für die BLGD und 2 Sitze für die CDU

Vorgeschlagen wurden:

Jochen Diegelmann, BLGD (1. Beigeordneter)

Elmar Ebert, BLGD

Marc Kümmel, BLGD

Christoph Gaßmann, CDU

Dirk Sauer, CDU

Liste der Nachrücker:

Jörg Jäger, CDU

 

Dr. Christian Kegel, CDU

 

Thorsten Roch, CDU

 

Daniel Siewert, BLGD

 

Winfried Heumüller, BLGD

 

Dr. Thomas Ranft, BLGD

 

Daniel Hillenbrand, BLGD

 

Beate Leinberger-Diegelmann, BLGD

 

Patrick Kümmel, BLGD

 

Dirk Müglich, BLGD

 

Isabell Vogler, BLGD

 

Alexandra Schramm, BLGD

 

Timo Zengerle, BLGD

 

Christoph Schäfer, BLGD

 

Stefan Klüber, BLGD

 

Florian Link, BLGD

 

Alexander Fabel, BLGD

 

Michael Mihm, BLGD

 

Thomas Bohl, BLGD

Die Wahl erfolgt per Akklamation.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Die Beigeordneten und die Nachrücker wurden entsprechend dem gemeinsamen Wahlvorschlag gewählt.

Beschlussergebnis:

15

Ja-Stimmen

 

 

Nein-Stimmen

 

 

Enthaltungen

Amtseinführung der ehrenamtlichen Beigeordneten:

Die Beigeordneten wurden durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet und in das Ehrenamt eingeführt.

Die Verpflichtung erfolgte mit Handschlag.

Die Beigeordneten legten vor dem Bürgermeister den Diensteid nach § 47 Hessisches Beamtengesetz (HBG) i.V.m. § 38 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) ab und erhielten die Ernennungsurkunde.

Der Beigeordnete Dirk Sauer, CDU nahm an der Sitzung nicht teil. Die Verpflichtung durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung, die Abgabe des Diensteids und die Aushändigung der Urkunde erfolgen bei nächster Gelegenheit.

7.

Verfügung der Kommunalaufsicht zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Jahr 2026

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda hat in die von der Gemeindevertretung am 29.01.2026 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan Einsicht genommen und mit Verfügung vom 14.04.2026 Stellung genommen.

Der Inhalt der Verfügung ist der Gemeindevertretung nach § 50 Abs. 3 HGO bekannt zu geben.

Der Ausgleich des Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis in Höhe von -393.306 € erfolgt durch die Entnahme aus den Rücklagen (diese belaufen sich Stand 31.12.2025 auf 8,4 Mio €). Damit wird die Zielvorgabe des Haushaltsausgleichs im Ergebnishaushalt nach § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO erreicht.

Aus dem Überschuss aus der laufenden Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt in Höhe von 243.894 €. kann die ordentliche Tilgung der Kredite in Höhe von 103.919 € bedient werden.

Damit wird die Zielvorgabe des Haushaltsausgleichs im Finanzhaushalt nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO erreicht.

Die Vorgabe der Liquiditätsreserve nach § 106 HGO von mindestens 2 % wird erfüllt. In der Haushaltssatzung werden keine Kredite, keine Verpflichtungsermächtigungen und keine Liquiditätskredite veranschlagt bzw. beansprucht.

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Dipperz für das Jahr 2026 enthält damit keine genehmigungspflichtigen Teile.

Bei der Beurteilung der Haushaltslage durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda erreicht die Gemeinde Dipperz nach Auswertung der Indikatoren 90 von 100 Punkten bzw. die Ampelfarbe grün. Dies führt dazu, dass die dauernde Leistungsfähigkeit nach dem Prüfraster als “gesichert” bewertet wird. Abzüge erhält die Gemeinde Dipperz aufgrund des Fehlbetrags im ordentlichen Ergebnis (-10 Punkte).

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und die Veröffentlichung im Internet erfolgen ab dem 04.05.2026 (§ 97 Abs. 4 HGO).

8.

Bauleitplanung der Gemeinde Dipperz: 1. Änderung des Bebauungsplans "Am Steinrücken", Ortsteil Friesenhausen (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss)

Beschluss:

1.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 26.02.2026 bis 31.03.2026. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen keine Stellungnahmen ein.

2.

Parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit der Frist bis zum 31.03.2026 am Verfahren beteiligt. Die eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Auswertung des Planungsbüros Wienröder werden zur Kenntnis genommen und berücksichtigt bzw. bei den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen eingearbeitet.

3.

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Steinrücken“ mit Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung.

4.

Weiterhin beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Dipperz gemäß § 9 BauGB und § 91 HBO die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans.

5.

Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

Mit der Bekanntmachung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Steinrücken“, OT Friesenhausen, in den Dipperzer Nachrichten tritt diese Satzung in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

15

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

9.

Gemeinsamer Katastrophenschutz-Löschzug (KatS-Löschzug) der Gemeinden Dipperz und Poppenhausen - Änderung des Bedarfs- und Entwicklungsplans der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dipperz

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt einem gemeinsamen KatS-Löschzug der Gemeinden Dipperz und Poppenhausen zu.

Der von der Gemeindevertretung am 18.07.2024 beschlossene Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Dipperz für den Zeitraum 2024 bis 2034 ist entsprechend anzupassen.

Der Kreisbrandinspektor Adrian Vogler klärt die Änderung der Fahrzeugbeschaffung ohne zeitliche Nachteile für die Gemeinde Dipperz. Anstelle des bisher auf der Prioritätenliste stehende Mittlere Löschfahrzeug (MLF) für den Standort Armenhof tritt ein LF 10 KatS.

Abstimmungsergebnis:

14

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

10.

Informationen des Gemeindevorstands / Bürgermeisters

Bankette zwischen Abfahrt Dipperz-West und Wisselsrod: Witterungsbedingt konnte die Ende 2025 geplante und beauftragte Baumaßnahme jetzt im März 2026 ausgeführt werden.

Die Bankette wurde in Fahrtrichtung Wisselsrod auf der rechten Seite nach Vorarbeiten durch die Firma TIKA von der Firma Bickhardt Bau ausgeführt und abgenommen.

Kanalsanierungen im Rahmen der EKVO – offene Bauweise – in Friesenhausen: Die Firma Lohfink Baugesellschaft mbH hat mit den Arbeiten in der KW 15 begonnen. Es handelt sich dabei um Sanierungen der Hauptleitung, der Straßenabläufe und Hausanschlussleitungen aufgrund von Befahrungen durch die Firma Kummetat und Auswertungen durch die RhönEnergie. Die ersten Arbeiten in offener Bauweise sind erfolgt. Die Bauarbeiten dauern ca. drei Monate und erfolgen in enger Absprache mit betroffenen Grundstückseigentümern –begleitet vom Planungsbüro Falkenhahn und der Gemeinde.

Radweg Armenhof – Margretenhaun: Der Förderantrag für die Leistungsphasen 6ff wurde im Februar diesen Jahres bei dem Fachdezernat Förderung Nahmobilität bei Hessen Mobil eingereicht. Trotz intensiver Vorabzustimmungen mit der Förderstelle wurden Nachforderungen gestellt, die derzeit bearbeitet werden. Diese betreffen die Anbindung des Radweges an die Landesstraße 3379 (ergänzende Beschilderung) und die Erstellung einer landschaftspflegerischen Begleitplanung einschließlich Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung (damit beauftragt wurde das Büro Gropp). Zudem war eine aktualisierte naturschutz- und wasserschutzrechtliche Genehmigung erforderlich, die bereits durch die Untere Natur- und Wasserschutzbehörde des Landkreises erteilt wurden. Alle noch geforderten Unterlagen sollen bis Ende Mai nachgereicht werden.

Dorfplatz mit Scheune – Fuldaer Str. 25: Alle wesentlichen Abstimmungen wurden mit dem Statikbüro Heil sowie den Architekten Sturm und Wartzeck durchgeführt. Der Bauantrag wurde bereits eingereicht. Seitens der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Fulda wurde eine detaillierte Betriebs-/Nutzungsbeschreibung angefordert. Diese dient der Durchführung einer immisionsrechtlichen Prüfung im Hinblick auf den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 15 „Ortsmitte Dipperz“, der ein Mischgebiet ausweist. Darüber hinaus ist eine Aussage zu den Stellplätzen zu treffen. Die Besucher des Platzes sollen bei Veranstaltungen die öffentlichen Stellplätze im Bereich des Bürgerhauses Dipperz nutzen.

Batteriespeicher und Potentialflächen für Freiflächen Photovoltaik: Die Firmen Statera Energy Germany GmbH (Herr Eickenhorst) und Kajoni Energie GmbH (Herr Jeznita) möchten ihre Projekte der Gemeindevertretung vorstellen und einen Aufstellungsbeschluss für ein Bauleitverfahren initiieren.

Die Firma bejulo GmbH (Herr Markus Fuchs) möchte auf Potentialflächen eine Photovoltaik-Freiflächenanlage realisieren.

Erweiterung Umspannwerk Wisselsrod: Die gemeindlichen Gremien sollten in der nächsten Sitzung über die von TenneT TSO GmbH vorgesehene neue Umfahrung des Umspannwerkes Wisselsrod einen Beschluss fassen. Über dazu benötigte Flächen hat sich TenneT mit dem Grundstückseigentümer verständigt. In diesem Zusammenhang ist dafür eine neue Feldzufahrt auf die verbleibende landwirtschaftliche Fläche zu errichten (dem kann die Gemeinde zustimmen).

Personalsituation im Bauamt: Für die im Bauamt ausgeschriebene Stelle wurde ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Arbeitsbeginn ist der 01.10.2026.

An- und Umbau Feuerwehrhaus Dipperz: Nach Abschluss der Vorplanungen und Kostenschätzungen durch die Fachplaner werden die freiberuflichen Leistungen (Architekt sowie Fachplaner HLS/ELT) durch das beauftragte Büro GK Projektmanagement zur Ausschreibung vorbereitet und über die zentrale Vergabestelle des Landkreises Fulda veröffentlicht.

Ziel ist eine Veröffentlichung Anfang Juni 2026, sodass im laufenden Jahr mindestens die Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) erreicht werden kann, um im Jahr 2027 die Bauleistungen auszuschreiben und mit den Bauarbeiten beginnen zu können.

Baugebiet Friesenhausen (Ausführungen, die unter TOP 8 vorgenommen wurden): Die Genehmigungsplanung über die Offenlegung und naturnahe Gestaltung des verrohrten Gewässers (“Linker Nebenbach bei Friesenhausen”) ist vom Ingenieurbüro Falkenhahn & Partner bereits erstellt worden und wurde den Fachdienststellen des Landkreises Fulda am 14.04.2026 übersandt.

Mit dem Tiefbautechnischen Büro Köhl GmbH wurde am 22.04.2026 die Erschließung des Baugebietes vorbesprochen.

Der Beschluss über die Vergaberichtlinie der Wohnbaugrundstücke wird spätestens nach den Sommerferien wieder aufgegriffen, nachdem diese im Februar 2024 wegen der Änderung des Bebauungsplanes zurückgestellt wurden.

Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet am Donnerstag, 21.05.2026 um 20:00 Uhr statt.

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Winfried Heumüller

Christoph Schäfer

Vorsitz des an Jahren ältesten Mitglieds

Vorsitz Gemeindevertretung

Klaus-Dieter Vogler, Bürgermeister

Gerlinde Storch

Vorsitz

Schriftführung