Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gem. §2(1) BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3(1) BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dipperz hat am 12.12.2023 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 „Külos“ aufzustellen.
Ziel der Planaufstellung ist es, im Weiler Külos die planungs- und baurechtlichen Vor-aussetzungen für einen Bau- und Fuhrbetrieb mit Winterdienst zu schaffen. Die Planung ist daher erforderlich und erfolgt im Normalverfahren gemäß § 4a BauGB.
Lage und Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung entsprechen dem Grundstück Gemarkung Dipperz, Flur 10, das Flurstück 24/1. Die Lage des Geltungsbereichs ist aus nachfolgender Abbildung ersichtlich:
Der Vorentwurf der Planung liegt mit weiteren Unterlagen in der Zeit vom 11. Januar 2024 bis 08. Februar 2024 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3(1) Baugesetzbuch aus. Während dieser Zeit kann die Planung in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz (im Zimmer des Bürgermeisters) zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
| Montag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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| 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr |
| Dienstag – Freitag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr. |
Die Planungsunterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Dipperz unter folgender Adresse eingesehen und heruntergeladen werden: www.dipperz.de/Bauen & Wohnen.
Alle Bürger und Bürgerinnen haben in dieser Zeit Gelegenheit, sich über die anstehende Planung zu informieren, mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern.
Dipperz, den 04.01.2024