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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 26/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aufforderung zum Zurückschneiden von Büschen und zur Reinigung von Gehwegen

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass den Anliegerpflichten auf einigen Gehwegen und an den Grenzen einiger Privatgrundstücke zu den öffentlichen Straßen nicht nachgekommen wird.

Daher weist die Ordnungsbehörde der Gemeinde Dipperz darauf hin, dass alle Grundstücksbesitzer und Grundstückseigentümer verpflichtet sind, Hecken, Büsche und Bäume so weit zurückzuschneiden, dass die Benutzung von Straßen, Plätzen und Gehwegen ohne Beeinträchtigungen möglich ist. Ferner müssen die Verkehrszeichen und sonstige Schilder uneingeschränkt sichtbar sein.

Außerdem sei an die Pflichten zur Straßenreinigung auf den Gehwegen und den sonstigen an die Grundstücke angrenzenden öffentlichen Flächen erinnert.

Die entsprechenden Verpflichtungen ergeben sich aus der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Dipperz.

Straßen und Bürgersteige sind in ihrer gesamten Breite von überhängenden Ästen und Zweigen freizuhalten. Ferner muss bei Bürgersteigen eine lichte Höhe von 2,50 Metern, bei Fahrbahnen eine Durchfahrtshöhe von 4,50 Metern gewährleistet sein.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Dipperz bittet alle Einwohner und Bürger um Beachtung, um neben der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein schönes Ortsbild zu gewährleisten.

Die vollständige Satzung der Gemeinde Dipperz über die Straßenreinigung finden Sie im Internet und www.dipperz.de / Bürgerservice / Satzungen / Straßenreinigungssatzung.

Hinweis: Es ist zwischen dem 01.03. – 30.09. eines Jahres nur gestattet den Zuwuchs eines Jahres zu entfernen.

Des Weiteren möchten wir Sie bitten, darauf zu achten, ob sich eine Vogelbrut in den Gewächsen befindet.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Simon Weber (Telefon 06657/9633-12).

Die Ordnungsbehörde der Gemeinde Dipperz