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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Dipperz für das Haushaltsjahr 2024

Genehmigung und Bekanntmachung

I. Haushaltssatzung

Auf Grund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 15.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

8.761.684,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

9.741.180,00 €

mit einem Saldo

-979.496,00 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.500,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,00 €

mit einem Saldo von

1.500,00 €

mit einem Fehlbedarf von

-977.996,00 €,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

-408.936,00 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.685.250,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.866.300,00 €

mit einem Saldo von

-181.050,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf

116.502,00 €

mit einem Saldo

-116.502,00 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des

Haushaltsjahres von

-706.488,00 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

365 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

365 v.H.

2.

Gewerbesteuer auf

380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Gemäß § 100 HGO dürfen über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die unvorhersehbar und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist,

a)

im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 5.000,00 € je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes und

b)

im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 10.000,00 € je Planansatz und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Planansatzes

mit vorheriger Zustimmung des Gemeindevorstands geleistet werden. Der Gemeindevertretung ist davon alsbald Kenntnis zu geben. In allen übrigen Fällen ist die vorherige Zustimmung der Gemeindevertretung erforderlich.

Dipperz, den 16.02.2024

Der Gemeindevorstand
gez. Klaus-Dieter Vogler, Bürgermeister

II. Genehmigung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 4 der Haushaltssatzung ist erteilt und hat den folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Landkreises Fulda

Fulda, 21.05.2024

als Behörde der Landesverwaltung

G E N E H M I G U N G

Ich genehmige gemäß § 97a HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Dipperz für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von

200.000,00 Euro

(in Worten: „zweihunderttausend Euro“)

In Vertretung

Schmitt

Erster Kreisbeigeordneter

Siegel

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß § 97 Abs. 4 HGO öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Dipperz für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom 01.07. bis 11.07.2024 während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz im Zimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht aus.

Sprechzeiten:

montags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

dienstags bis freitags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dipperz, 19.06.2024

Der Gemeindevorstand
Klaus-Dieter Vogler
Bürgermeister