| Sitzungstermin: | Donnerstag, 03.07.2025, |
| Sitzungsort: | Bürgerhaus Friesenhausen, Am Sand 7, 36160 Dipperz |
| Sitzungsbeginn: | 20:04 Uhr |
| Sitzungsende: | 23:14 Uhr |
Anwesende:
Mitglieder
BLGD
Herr Michael Mihm
Herr Winfried Heumüller
Herr Stefan Klüber
Herr Patrick Kümmel
Herr Dirk Müglich
Herr Christoph Schäfer
Herr Timo Zengerle
CDU
Herr Daniel Mans
Herr Christoph Gaßmann
Herr Sebastian Heitz
Herr Christian Pappert
FDP
Herr Thomas Bohl
BLGD
Frau Christine Herbert
CDU
Herr Günter Bott
Herr Gerhard Koch
Herr Klaus-Dieter Vogler
Frau Andrea Schäfer
| 1 | BürgerViertelStunde | |
| 2 | Eröffnung der Sitzung sowie Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit | |
| 3 | Anträge und Anfragen auf Änderung der Tagesordnung | |
| 4 | Besetzung des Ortsgerichts Dipperz | |
| 5 | Bauleitverfahren: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Külos", Ortsteil Dipperz - zweite Auslegung nach § 3 Ab s. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB | |
| 6 | Baugebiet Friesenhausen "Am Steinrücken" - verkehrstechnische Erschließung | |
| 7 | Übertragung Haushaltsreste 2024 auf das Jahr 2025 | |
| 8 | Prüfung Jahresabschluss zum 31.12.2024 | |
| 9 | Haushaltsvollzug nach § 28 GemHVO - 1. Bericht | |
| 10 | Grundstück "Fuldaer Straße 25" - Platz der Begegnung | |
| 11 | Bedarfsplanung Kinderbetreuung in der Gemeinde Dipperz zum Stand 30.06.2025 - Aufnahme von Kindern im Zusammenhang mit dem Neubau des Kindergartens in Margretenhaun | |
| 12 | Anfragen und weitere Vorgehensweise zu einem Batteriespeicherstandort in Wisselsrod - Bürger-Informationsveranstaltung am 24.06.2025 | |
| 13 | Informationen aus dem Vorstand und aus der Verwaltung: | |
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| - | Flüchtlinge und Asylsuchende |
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| - | Standorte Aufstellung zusätzlicher Abfall- und Hundekotbehälter |
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| - | Projekt "100 Wilde Bäche" |
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| - Gefahrenabwehrverordnung Wassernotstände |
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| - | Obdachloser |
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| - | Kommunale Wärmeplanung |
| 14 | Brandschutz - Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Dipperz | |
| 15 | Fragen und Sonstiges | |
| 1. | BürgerViertelStunde |
Im Rahmen der BürgerViertelStunde wurde vorgebracht, Sitzungen der Gemeindevertretung wie vor einiger Zeit abwechselnd in allen Ortsteilen mit Bürgerhäusern abzuhalten.
Die Praxis wurde nicht aufgegeben: am 12.09.2024 fand eine Sitzung in Wolferts statt, am 24.06.2025 fand in Wisselsrod eine Informationsveranstaltung zu dem Thema Batteriespeicherstandort statt, die heutige Sitzung findet im Bürgerhaus Friesenhausen statt.
Je nach Verfügbarkeit des Bürgerhauses in Armenhof ist zeitnah dort eine Sitzung geplant.
2. | Eröffnung der Sitzung sowie Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende eröffnet um 20:04 Uhr die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. Von 15 eingeladenen Mitgliedern sind 12 anwesend.
3. | Anträge und Anfragen auf Änderung der Tagesordnung |
Es liegen keine Anträge vor.
| 4. | Besetzung des Ortsgerichts Dipperz |
Die Gemeindevertretung schlägt dem Amtsgericht Fulda als Ortsgerichstmitglieder/Schöffen vor:
12 Ja-Stimme/n
0 Nein-Stimme/n
0 Enthaltung/en
5. | Bauleitverfahren: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Külos", Ortsteil Dipperz - zweite Auslegung nach § 3 Ab s. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB |
Die Gemeindevertretung stimmt der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen mit den Berücksichtigungsvorschlägen des Planungsbüros im Rahmen der zweiten Auslegung nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zu.
Die Gemeindevertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 „Külos“ mit Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 „Külos“ in Kraft.
10 Ja-Stimme/n
0 Nein-Stimme/n
2 Enthaltung/en
| 6. | Baugebiet Friesenhausen "Am Steinrücken" - verkehrstechnische Erschließung |
Aus Kostengründen wird eine Erschließung des Baugebiets „Am Steinrücken“ in Friesenhausen über die Landesstraße nicht mehr weiterverfolgt.
Die Erschließung soll sich an dem rechtsverbindlichen B-Plan mit dem Wendehammer orientieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Festsetzungen des B-Planes unter Einbeziehung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 07.11.2024 zu erarbeiten.
12 Ja-Stimme/n
0 Nein-Stimme/n
0 Enthaltung/en
| 7. | Übertragung Haushaltsreste 2024 auf das Jahr 2025 |
Die Gemeindevertretung stimmt den Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgabenresten von 2024 auf 2025 zu, die sich aus der Anlage zur Beschlussvorlage ergeben.
Vom Finanzmittelbestand zum 31.12.2024 ergeben sich dadurch gebundene Finanzmittel in Höhe von 1.829.142,50 €.
12 Ja-Stimme/n
0 Nein-Stimme/n
0 Enthaltung/en
| 8. | Prüfung Jahresabschluss zum 31.12.2024 |
Am 23.06.2025 wurde der Gemeinde der Entwurf des Prüfungsberichts über den Jahresabschluss zum 31.12.2024 übersandt. Hermann-Josef Weber hat dazu einige Anmerkungen zu den Ausführungen im Bericht vorgenommen. Die Verwaltung erwartet dazu in nächster Zeit Antworten der Revision.
Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich derzeit ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 261 T€ (in der ursprünglichen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wurde ein Fehlbetrag in Höhe von 978 T€ festgesetzt).
In der nächsten Sitzung wird die Gemeindevertretung über das Prüfungsergebnis und die Entlastung des Gemeindevorstands beschließen können.
| 9. | Haushaltsvollzug nach § 28 GemHVO - 1. Bericht |
Ausführungen durch Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler:
Nach § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung unterjährig mindestens zweimal im laufenden Jahr über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Ich möchte Ihnen mit dem heutigen ersten Finanzbericht einen aussagekräftigen Überblick über die finanzielle Abwicklung des von der Gemeindevertretung am 30.01.2025 beschlossenen Haushaltsplanes für das Jahr 2025 geben.
Grundlagen des Berichts sind die Ihnen vorliegenden Auswertungen zum 31.05.2025 des Ergebnis- und Finanzhaushaltes mit den Vergleichszahlen 2020 bis 2024.
Der nachfolgende Bericht über den Haushaltsvollzug bezieht sich bei den Einnahmen/Erträgen und Auszahlungen/Aufwendungen auf die Auswertung und den Monat Juni und beschränkt sich im Wesentlichen auf das aktuelle Haushaltsjahr.
| - | Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (im Wesentlichen sind dies Miet- und Pachterträge sowie die Erträge aus den PV-Anlagen – Planwerte 90.900,00 €): bei den Erträgen aus den PV-Anlagen wurden 45 T€ eingeplant, gebucht wurden 37,6 T€; bei den Mieteinnahmen aus der Wohnung im Bürgerhaus Friesenhausen ergeben sich geringere Erträge aufgrund der Kündigung des bisherigen Mietverhältnisses und der Anschlussvermietung | |
| - | Die geplanten Ansätze bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten belaufen sich insgesamt auf 1.143 T€: | |
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| Bei den Bußgeldern aus dem Betrieb der stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage liegen die Erträge im ersten Quartal bei 27,9 T€ (gepant sind 97,5 T€) | |
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| Die Wassergebühren (geplant 95 T€ - gebucht 95,7 T€) und Abwassergebühren (geplant 772 T€ - gebucht 785 T€) bewegen sich im Bereich der Planzahlen für das gesamte Jahr 2025 | |
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| Kindergartenbenutzungsgebühren: geplant sind aufgrund rückläufiger Kinderzahlen 100 T€ - derzeit gebucht sind als Jahreswert 122,6 T€, die sich jedoch ab dem neuen Kindergartenjahr reduzieren. | |
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| Benutzungsgebühren für die Bürgerhäuser 8.000,00 € und Meldeangelegenheiten 36.500,00 € - die bisherigen Anordnungen liegen im Bereich der Planwerte ab. | |
| - | Bei den Kostenersatzleistungen in Höhe von 49,2 T€ werden - wie in den vergangenen Jahren – die wesentlichen Erträge erst in der zweiten Jahreshälfte realisiert (dies sind die Leistungen für den Abfallzweckverband des Landkreises Fulda) | |
| - | Die Steuern, steuerähnlichen Entgelte und Erträge aus gesetzlichen Umlagen sind die Haupteinnahmequellen des gemeindlichen Haushaltes und wurden 2025 wie folgt geplant: | |
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| Gemeindeanteil an der Einkommensteuer: 2.471.000,00 € (Vj.: 2.432.000,00 €) – im 1.Quartal wurden 762 T€ (Vj.: 694 T€) vereinnahmt | |
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| Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer: 135.500,00 € - 34,8 T€ wurden als erste Zahlung vereinnahmt | |
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| Genauere Prognosen bei den Gemeindeanteilen an der Einkommen- und Umsatzsteuer siond nach der zweiten Zahlung Ende Juli 2025 möglich. | |
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| Grundsteuer A: geplant sind 28.826,00 € - gebucht sind 28.799 T€ | |
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| Grundsteuer B: geplant sind 525.250,00 € - gebucht sind 521.836,94 € | |
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| Bei der Grundsteuer gibt es derzeit einige unbearbeitete Fälle mit der Tendenz zu Minderungen. | |
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| Gewerbesteuer: geplant sind 1.105.000,00 € - aktuell gebucht sind 1.204.967 € ( bei den Gewerbesteuererträgen ist jederzeit mit Änderungen zu rechnen. | |
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| Hundesteuer: geplant sind 16.800,00 € - gebucht sind 17.158,00 € | |
| - |
| Die Erträge aus Transferleistungen nach dem Familienleistungsgesetz entsprechen dem geplanten Jahresansatz in Höhe von 147.800,00 € (gebucht 1. Qu.: 38 T€) |
| - | Erträgen aus Landeszuweisungen und Umlagen: Die Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (kurz: KFA) entsprechen dem geplanten Ansatz von 1.712.624 €; | |
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| Bei den Landeszuweisungen für die Kindertageseinrichtungen folgen noch wesentliche Zahlungen in der zweiten Jahreshälfte. Die insgesamt geplanten Erträge in Höhe von 635 TEuro sollten erreicht werden. | |
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| Die Kostenerstattungen für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenenden entsprechen den Planansätzen (angemietete Wohnungen und Containerunterkunft) | |
| - | Bei den sonstigen Erträgen erfolgen wesentliche Zahlungen in den folgenden Monaten (Konzessionsabgabe: geplant 71 T€ angeordnet 75,8 T€;. | |
| - | Finanzerträge: Bei den Bankinsen sind 25 T€ geplant; bis 30.06. sind 29,2 T€ gebucht. | |
| - | Bei den Personalaufwendungen und Versorgungsaufwendungen (geplanter Aufwand insgesamt 3.180.880 € - entspricht ca. 1/3 der Gesamtaufwendungen) sind keine Hinweise erkennbar, dass die Planansätze nicht auskömmlich sind; |
| - | Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen eine Vielzahl von Konten in zahlreichen Produktbereichen (Einzelheiten und Erläuterungen finden sich im Vorbericht des Haushaltsplanes für das Jahr 2025). Der geplante Gesamtbetrag beläuft sich auf 1.714.880,00 € und beinhaltet im Wesentlichen Energiekosten (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Heizung); Materialaufwendungen; Instandsetzungen Infrastruktur Abwasser, Straßen; Fremdleistungen; Wartunskosten; Reisekosten, Telefon, Porto, Fortbildungen, Versicherungen. |
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| Die großen Bereiche wie die Gesamtaufwendungen beim Brandschutz (12610), den sozialen Einrichtungen für die Flüchtlingsunterkunft (31550), der Kinderbetreuung (36520), der Abwasserbeseitigung (53810; die Aufwendungen im Rahmen der EKVO: Befahrungen und Sanierungen im Rahmen der geschlossenen Ausschreibung und Auftragsvergabe) und bei den Gemeindestraßen (Produkt 54110) bewegen sich in den geplanten Bereichen - keine gravierenden Hinweise, dass Planansätze nicht ausreichend sind. |
| - | Ein weiterer großer Aufwandsposten stellen die gesetzlichen Umlageverpflichtungen dar (gesamter geplanter Wert 2.925.600,00 € = 30 % der Summe aller Aufwendungen): |
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| Kreisumlage: Planwert 1.696.000 € - Ist: 1.695.492 € |
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| Schulumlage: Planwert 971.000 € - Ist: 970.596 € |
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| Gewerbesteuerumlage: Planwert 101.900 € - Ist erstes Quartal: 6.657 € |
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| Heimatumlage: Planwert 63.400 € - Ist erstes Quartal 4.137 € |
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| Die geplanten Gesamtaufwendungen belaufen sich auf 2.832.300 € (ca. 30 %) und sind auskömmlich. |
Zusammenfassend sind derzeit keine wesentlichen Verschlechterungen im Ergebnishaushalt erkennbar. Dies trifft auch auf den Finanzhaushalt zu.
Der Bericht endete mit den bisher durchgeführten und abgeschlossen Projekten sowie den angeschobenen Maßnahmen des Investitionsplanes 2025. Abgeschlossen bzw. beauftragt sind:
Angestoßen sind die folgenden Projekte:
| 10. | Grundstück "Fuldaer Straße 25" - Platz der Begegnung |
Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler erläuterte für das Projektteam „Fuldaer Straße 25“ die Antworten auf die Anfrage der CDU-Fraktion, stellte Entwürfe vor und informierte über detaillierte Kostenschätzungen und mögliche Förderungen des Landes und Zuwendungen aus dem Kreisausgleichsstock.
Es erfolgte danach eine Abstimmung über die Einbringung eines Antrages der BLGD-Fraktion zur weiteren Vorgehensweise.
11 Ja-Stimme/n
0 Nein-Stimme/n
1 Enthaltung/en
Die Planungen des Projektteams können weiter betrieben werden. Als Eigenmittel für die Platzgestaltung stellt die Gemeinde maximal 250.000,00 € in Aussicht. Das Nutzungskonzept und der Betrieb sind zu konkretisieren.
11 Ja-Stimme/n
0 Nein-Stimme/n
1 Enthaltung/en
In der nächsten Sitzung soll der aktuelle Stand dargelegt werden.
11. | Bedarfsplanung Kinderbetreuung in der Gemeinde Dipperz zum Stand 30.06.2025 - Aufnahme von Kindern im Zusammenhang mit dem Neubau des Kindergartens in Margretenhaun |
Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler informiert die Gemeindevertretung über die derzeitige Personalsituation und die Kinderbetreuung sowie den Stand der Bedarfsplanung zum 30.06.2025 in den drei Kindertageseinrichtungen. Nach Gesprächen mit den Leiterinnen ergeben sich bei der Ü3-Betreuung im Kindergartenjahr 2025/2026 einige freie Betreuungsplätze, im U3-Bereich ist eine Belegung einer dritten Gruppe derzeit nicht erforderlich. Bei der Ü3-Betreuung sind dabei auch die Aufnahmen einiger Kinder aus Armenhof im Zusammenhang mit dem Neubau des Kindergartens in Margretenhaun berücksichtigt.
Derzeit beläuft sich der „Personalüberhang“ auf 40 bis 50 Stunden. Diese Berechnungen beinhalten bereits eine vom Landkreis bewilligte weitere Integrationsmaßnahme – zunächst für das Kindergartenjahr 2025/2026.
Das Tool mit den aktualisierten Bevölkerungszahlen für die Kita-Bedarfsplanung 2025 wurde der Gemeinde nunmehr am 01.07.2025 übersandt. Der Entwurf der Bedarfsplanung soll dem Fachbereich des Landkreises Fulda bis zum 31.07.2025 übersandt werden.
12. | Anfragen und weitere Vorgehensweise zu einem Batteriespeicherstandort in Wisselsrod - Bürger-Informationsveranstaltung am 24.06.2025 |
Die Gemeindevertretung befürwortet die Errichtung einer Batteriespeicheranlage im Bereich des Umspannwerkes Wisselsrod.
9 Ja-Stimme/n
0 Nein-Stimme/n
3 Enthaltung/en
In der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung sollen unter Berücksichtigung einer weitgehenden Akzeptanz der Einwohner von Wisselsrod Kriterien zum Standort und zur Umsetzung beschlossen werden.
8 Ja-Stimme/n
2 Nein-Stimme/n
2 Enthaltung/en
13. | Informationen aus dem Vorstand und aus der Verwaltung: - Flüchtlinge und Asylsuchende - Standorte Aufstellung zusätzlicher Abfall- und Hundekotbehälter - Projekt "100 Wilde Bäche" - Gefahrenabwehrverordnung Wassernotstände - Obdachloser - Kommunale Wärmeplanung |
Flüchtlinge und Asylsuchende: In der Container-Wohnanlage, Lindenweg 3 in Dipperz, sind aktuell 40 Personen untergebracht. Zwei Personen sind im Bauhof mit wöchentlich 15 Stunden beschäftigt. Dem Fachdienst des Landkreises wurde auf Grundlage der Rahmenvereinbarung die Abrechnung für das Jahr 2024 (April bis Dezember) vorgelegt. Vom Bauhof wurde der Platz zwischen den Containern mit einer kleineren Körnung nachgeschottert und der Spielbereich für die Kinder verbessert. In Privatwohnungen sind 81 Flüchtlinge aus der Ukraine untergebracht.
Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter: Die Abfallbehälter werden in nächster Zeit vom Bauhof aufgestellt und mit zusätzlichen Hundeaufklebern versehen.
Projekt „100 Wilde Bäche“ – Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) am Igelbach und der Wanne: Am 08.04.2025 fand zusammen mit der Oberen Wasserbehörde des Regierungspräsidiums Kassel, der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Fulda, dem Planungsbüro Weber Ingenieure GmbH und der Hessichen Landgesellschaft mbH (HLG) eine Planungsauftaktveranstaltung statt. Um die Durchlässigkeit des Igelbach in der Gemarkung Wolferts umsetzen zu können ist eine Bachverlegung notwendig. Mit dem betroffenen Grundstückseigentümer soll ein Gespräch stattfinden.
Gefahrenabwehrverordnung Wassernotstände: Aufgrund der derzeitigen hohen Temperaturen und Hitzewellen, die ihre Fortsetzung finden werden, regt Bürgermeister Vogler den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung bei Versorgungsnotständen an, um bestimmte Wasserverbräuche untersagen zu können. Das Wasser muss als knappes Gut behandelt werden. Appelle, mit Trinkwasser sparsam und bewusster umzugehen, sind im Notstand nicht ausreichend. Dies gilt für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeinde. Für das gemeindliche Wasserversorungsgebiet erfolgten bereits Zukäufe vom Gruppenwasserwerk Vorderrhön. Es wurde auch auf Berichterstattungen in der Presse hingewiesen und gleichlautende Überlegungen in anderen Kommunen des Landkreises Fulda.
Obdachloser in Dipperz: Bürgermeister Vogler informierte über die Handlungen der Verwaltung, Gespräche mit der Poilizei, der Betreuungstelle des Landkreises Fulda, dem sozialpsychologischen Dienst und zahlreichen Hinweisen und Beschwerden von Betrieben und Bürgern/innen. Besonders ärgerlich sind der Müll und die Hinterlassenschaften der Person.
Kommunale Wärmeplanung: Laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) werden alle Kommunen (< 100.000 Einwohner) verpflichtet, bis zum 30.06.2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Es wird damit gerechnet, dass ein hessisches Gesetz bis Herbst 2025 vorliegt. Die Gemeinde Dipperz wird dabei vom Landkreis Fulda und der RhönEnergie Effizienz + Service GmbH unterstützt. Eine entsprechende Vereinbarung wurde unterschrieben. Die Kosten werden im Rahmen einer Förderung komplett durch den Landkreis übernommen.
| 14. | Brandschutz - Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Dipperz |
Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler informierte über den Stand der Rahmenvereinbarungen über die nachbarliche Hilfe im Zusammenhang mit dem Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Dipperz hinsichtlich des Einsatzes eines TLF 4000 und eines Fahrzeuges mit einer maschinellen Zugeinrichtung. Die Vereinbarungen stehen vor der Unterzeichnung.
Im Wehrführerausschuss wurde die Überarbeitung der Aufwandsentschädigungen der Führungskräfte, Jugend- und Kinderwarte sowie Gerätewarte angesprochen.
Der Umbau des gebraucht angeschafften LKW´s zu einem Gerätewagen Logistik ist in vollem Gange. Am 18. Oktober 2025 ist die Inbetriebnahme und Segnung geplant.
Gespräche finden demnächst statt im Rahmen der Beschaffung eines zweiten Mannschaftstransportfahrzeuges für den Standort Friesenhausen. Das MTF ist ein Feuerwehrfahrzeug, das primär zum Transport von Einsatzkräften zur Einsatzstelle dient, für Dienstfahrten, die Jugendarbeit und den Transport von Material oder Geräten.
Es erfolgt keine Beschlussfassung
| 15. | Fragen und Sonstiges |
Die nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung finden am 21. und 28. August 2025 jeweils um 20:00 Uhr statt.
| Michael Mihm | Andrea Schäfer |
| Vorsitz | Schriftführung |