Das Mitglied des Ortsbeirates Wisselsrod des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), Herr Daniel Will, hat sein Mandat im Ortsbeirat niedergelegt.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes stelle ich sein Ausscheiden fest.
Gleichzeitig stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber entsprechend der Anzahl der auf ihn entfallenen Stimmen des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU),
Herr Fabian Steinmüller,
Dipperzer Str. 11a,
36160 Dipperz
in den Ortsbeirat Wisselsrod nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r des Wahlkreises Ortsbezirk Wisselsrod binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 25 KWG.