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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 30/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung

Sitzungstermin:

Donnerstag, 30.06.2022,

Sitzungsort:

Bürgerhaus Friesenhausen, Am Sand 7, 36160 Dipperz

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

23:00 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Mitglieder

Herr Michael Mihm

anwesend

Frau Kerstin Nagel

anwesend

Herr Daniel Siewert

anwesend

Herr Thomas Bohl

anwesend

Herr Christoph Gaßmann

anwesend

Herr Sebastian Heitz

anwesend

Herr Winfried Heumüller

anwesend

Frau Luisa Karges

anwesend

Herr Stefan Klüber

anwesend

Herr Patrick Kümmel

anwesend

Herr Daniel Mans

anwesend

Herr Dirk Müglich

anwesend

Herr Dirk Sauer

anwesend

Vorstand

Herr Günter Bott

anwesend

Frau Christine Herbert

anwesend

Herr Gerhard Koch

anwesend

Herr Franz Seidel

anwesend

Herr Klaus-Dieter Vogler

anwesend

Verwaltung

Frau Gerlinde Storch

anwesend

Abwesende:

Mitglieder

Herr Christoph Schäfer

entschuldigt

Herr Timo Zengerle

entschuldigt

Vorstand

Frau Beate Leinberger-Diegelmann

entschuldigt

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung sowie Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

2

Anträge und Anfragen auf Änderung der Tagesordnung

3

Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO für das Jahr 2022 (Stand Mai)

4

Informationen zum Jahresabschluss 31.12.2021 gemäß § 112 Abs. 5 HGO

5

Genehmigung der 1. Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2022

6

Nutzung des Jugendraumes im Bürgerhaus Dipperz und Folgenutzung der Räumlichkleiten des Schützenvereines (Informationen des Arbeitskreises)

7

Informationen zu laufenden Projekten und Baumaßnahmen (u.a. Neubau Kita "Wirbelwind"; Umbau Kita "Hand in Hand"; Radwegebau; Mobilfunkmast Gemarkung Kohlgrund; Immobilienmarktbericht 2022; Ortsdurchfahrt Armenhof)

8

Antrag CDU-Fraktion: Durchgehende Beschilderung der innerörtlichen Radwege und Ausschilderung relevanter Ziele

9

Antrag CDU-Fraktion: Service-Station

10

Informationen des Gemeindevorstands

11

Fragen und Sonstiges

Nichtöffentlicher Teil:

12

Grundstücksangelegenheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Protokoll

Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung der Sitzung sowie Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitz eröffnet um 20:05 Uhr die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. Von 15 eingeladenen Mitgliedern sind 13 anwesend.

2. Anträge und Anfragen auf Änderung der Tagesordnung

Es liegen keine Anträge vor

3. Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO für das Jahr 2022 (Stand Mai)
Bericht des Bürgermeisters:

Nach § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Der folgende Finanzbericht soll einen aussagekräftigen Überblick über die finanzielle Abwicklung des Haushaltsplanes in den ersten fünf Monaten des Jahres 2022 geben. Im Vorbericht zum Haushaltsplan 2022 sind die Planzahlen ausführlich dargestellt.

Wie in den vergangenen Jahren wird beim ersten Bericht des Haushaltsvollzugs auf den 31.05. abgestellt. Ein Überblick über die Ergebnis- und Finanzrechnung zu diesem Stichtag und den Jahren 2018 bis 2022 wurde Ihnen mit der Einladung zur heutigen Sitzung übersandt Wegen Einmaleffekten, Preisanpassungen und Personalveränderungen ist ein Vergleich mit den Vorjahreswerten nur eingeschränkt möglich und aussagekräftig. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher in erster Linie auf den Haushaltsvollzug des Jahres 2022 gegenüber den Planansätzen.

Die wesentlichen Erträge bei den privatrechtlichen Leistungsentgelten werden wie in den Vorjahren erst im zweiten Halbjahr realisiert (Betrieb der PV-Anlagen).

Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten liegen bei der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung die Verbrauchs- und Grundgebühren unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen im eingeplanten Bereich. Bei den Bußgeldern aus der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Bereich der Abfahrt Dipperz-West wurden im ersten Quartal 26.668,00 € (Vorjahr: 15.036,00 €) eingenommen. Aufgrund des Vorjahres hatten wir die Planansätze auf 76.000,00 € erhöht. Hinweise auf die weitere Entwicklung werden sich aus der nächsten Quartalsabrechnung ergeben. Bei der Gesamtbetrachtung ist jedoch zu berücksichtigen, dass auch die mit den Bußgeldeinnahmen korrespondierenden Aufwendungen durch die Auswertungen im Rahmen des Ordnungsbehördenbezirkes Fulda zu betrachten sind. Zu den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten gehören auch die Kindergartenbenutzungsgebühren. Wir gehen dabei in 2022 von einem uneingeschränkten Betrieb aus. Geplant waren 107.500,00 € (eingebucht wurden als Jahresgebühren ca. 108 T€).

Die Kostenersatzleistungen entsprechen in den ersten fünf Monaten den Vorjahreszahlen.

Die wesentlichen Erträge aus den Leistungen gegenüber dem Zweckverband Gruppenwasserwerk Vorderrhön und dem Zweckverband Abfallsammlung des Landkreises Fulda werden erst in der zweiten Jahreshälfte realisiert.

Zu den wichtigsten Einnahmequellen der Gemeinde Dipperz zählen die Steuern und steuerähnlichen Erträge. Bei den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer wurden im ersten Quartal 601 T€ und 43 T€ eingenommen (im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren dies 606 und 28 T€). Das sind aufgrund der Corona-Situation und des Ukrainekrieges zunächst erfreulich positive Zahlen, die sich im Bereich der geplanten Ansätze bewegen. Um eine sichere Prognose für das Jahr 2022 abgeben zu können, sollten wir die nächsten Quartalszahlungen (Ende Juli) und die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung abwarten. Dies gilt noch mehr für die Beurteilung der Erträge aus der Gewerbesteuer. Ende Mai betrugen die gebuchten Jahreserträge 1.363 T€ bei einem Haushaltsansatz in Höhe von 1.285 T€. Stand 30.06.2022 beliefen sich die Erträge aus der Gewerbesteuer auf 1.300 T€.

Daraus sehen Sie bereits die Schwierigkeit einer zuverlässigen Prognose. Die Jahreserträge bei der Grundsteuer A und B sowie der Hundesteuer liegen in der Summe ca. 23 T€ über den geplanten Ansätzen.

Die Erträge aus Transferleistungen nach dem Familienleistungsgesetz liegen im ersten Quartal um 12 T€ unter dem Vorjahreswert.

Weitere wichtige Einnahmequellen stellen die Landeszuweisungen und Umlagen dar, zu denen auch die Schlüsselzuweisungen aus dem KFA zählen. Es ergeben sich derzeit keine Erkenntnisse, dass die Planansätze nicht erreicht werden.

Bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen ergeben sich in den ersten fünf Monaten keine Hinweise auf Abweichungen gegenüber den im Haushalt geplanten Werten. Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr beruhen auf Personalveränderungen, Tariferhöhungen und Stufensteigerungen.

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen eine Vielzahl von Konten in den zahlreichen Produktbereichen. Wegen Details verweise ich auf die Erläuterungen im Vorbericht des Haushaltsplanes für das Jahr 2022. Es ergeben sich keine nennenswerten Hinweise, die von den Planergebnissen abweichen, soweit die Maßnahmen und Projekte sich in der Umsetzung befinden. Wir haben einige Haushaltsüberschreitungen – insbesonde beim land- und forstlichen Wegebau -, die durch den Deckungskreis bzw. bisher nicht erfolgter Aufwendungen ausgeglichen werden können.

Die Aufwendungen für Zuweisungen/Zuschüsse sowie besondere Finanzaufwendungen betreffen in den ersten fünf Monaten Kosten an die Träger fremder Kindertageseinrichtungen und Zahlungen für das Tierheim. Die Beträge liegen im geplanten Ansatz.

Die Steueraufwendungen und Aufwendungen aus gesetzlichen Umlagen betreffen überwiegend die Kreis- und Schulumlage sowie die Gewerbesteuer- und Heimatumlage sowie die Abwasserabgabe. Die Aufwendungen liegen im Bereich der Planansätze.

Beim Ergebnishaushalt erfolgt eine periodengerechte Zuordnung der Erträge und Aufwendungen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich der Ergebnishaushalt im geplanten Bereich bewegt und Verschlechterungen derzeit nicht erkennbar sind. Es ist aufgrund der besonderen Lage schwierig aus den ersten fünf Monaten des Haushaltsjahres 2022 verlässlichere Rückschlüsse auf das tatsächliche Jahresergebnis 2022 zu ziehen.

Auch bei den laufenden investiven Maßnahmen ergeben sich derzeit keine Anhaltspunkte, die zu wesentlich höheren Auszahlungen führen. Die Umgestaltung der Ortsdurchfahrt von Armenhof kommt erst in 2023 zum Tragen.

Beim Finanzergebnis erfolgen die Berücksichtigungen der Ein- und Auszahlungen mit dem Tag des Ab- und Zuflusses. Dadurch ergeben sich die zahlungsmäßigen Unterschiede in den übersandten Unterlagen.

4. Informationen zum Jahresabschluss 31.12.2021 gemäß § 112 Abs. 5 HGO
Bericht des Bürgermeisters:

Der Gemeindevorstand hat am 24.05.2022 die Aufstellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Dipperz zum 31.12.2021 einstimmig beschlossen. Die Erstellung erfolgte duch Herrn Hermann-Josef Weber – dafür gilt zunächst mein Dank. Über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses ist die Gemeindevertretung nach § 112 Abs. 5 HGO zu unterrichten.

Gegenüber dem geplanten Ergebnis im Nachtragsplan für das Jahr 2021 (170.176,00 €) und dem fortgeschriebenen Ansatz (94.842,00 €) ergeben sich aus dem Jahresabschluss 2021 Ergebnisverbesserungen in Höhe von 656.017,55 € bzw. 731.351,55 €. Das Jahr 2021 schließt mit einem Jahresergebnis von 826.193,55 € ab.

Die wesentlichen Gründe für die Ergebnisverbesserung gegenüber den fortgeschriebenen Planansätzen (Konten > 15 T€) betreffen bei den Erträgen:

  • Erstattungen im Abwasserbereich für die Sanierungen von Hausanschlüssen (47 T€)
  • Kostenerstattungen von Zweckverbänden (21 T€)
  • Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (182 T€)
  • Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (17 €)
  • Minderung Gewerbesteuer (-83 T€)
  • Minderung Zuweisung aus der HESSENKASSE für den Umbau der Verwaltung (-53 T€; die Zahlung erfolgt in 2022)
  • Minderung Landeszuweisung für das Gigabit-Konzept des Landkreises Fulda (-50 T€; die Zahlung erfolgt in 2022; es handelt sich jedoch um eine Zuweisung des Bundes)
  • Landeszuweisungen für fremde und eigene Kindertageseinrichtungen (+ 65 T€)
  • Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, die mit den Abschreibungen korrespondieren (25 T€)
  • bei den sonstigen Erträgen ergibt sich eine Auflösung der Rückstellung in Verbindung mit der Verzinsung von Steuernachforderungen (68 T€)
  • bei den Finanzerträgen ergeben sich Mehrerträge bei den Säumniszuschlägen und der Verzinsung nach § 233a Abgabenordnung ( 14 T€)

Insgesamt ergeben sich gegenüber dem fortgeführten Ansatz Mehrerträge in Höhe von 235.137,67 €.

Die wesentlichen Änderungen bei den Aufwendungen betreffen:

  • bei den Personalaufwendungen ergeben sich geringere Aufwendungen (89 T€); insgesamt sind aber insbesondere aufgrund von Mehrpersonal nach dem Hessischen Kinderförderungsgesetz für die Kindertageseinrichtungen gegenüber dem Vorjahr die Personalaufwendungen um 171 T€ gestiegen
  • bei den Sach- und Dienstleistungen liegen die Aufwendungen um 199 T€ unter dem fortgeschriebenen Ansatz. Die Aufwendungen betreffen eine Vielzahl von Konten, die sich aus der Position Nr. 13 der Ergebnisrechnung ergeben: Aufwendungen für Materialien und Energie (Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Heizung, Material zur Instandhaltung des Anlagevermögens), Aufwendungen für besondere Leistungen (Fremdleistungen für die Instandhaltung des Anlage- und Infrastrukturvermögens, Wartungen, Abfallbeseitigung, Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich Tätige), Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten (Mieten und Pachten, Sachverständige, Steuerberatungen), sonstige Sachaufwendungen (Reisekosten, Fortbildungen, Porto und Telefon) sowie Versicherungsbeiträge. Größere Abweichungen betreffen geringere Aufwendungen an den Ordnungsbehördenbezirk Fulda für die Auswertungen der Geschwindigkeitsüberwachungsanlage (14 T€), für die Aufgaben im Rahmen der Orts- und Regionalplanung (10 T€) und Instandhaltung für das Sachanlagevemögen im Abwasserbereich (30 T€); Einsparungen ergaben sich auch im Bereich der Energie (siehe Einzelkonten bei diversen Produkten).
  • die Aufwendungen bei den Abschreibungen liegen um 20 T€ unter dem Ansatz.
  • bei den Steueraufwendungen und Aufwendungen aus gesetzlichen Umlagen ergeben sich geringere Aufwendungen in Höhe von 173 T€, die die Kreisumlage mit 99 T€ und die Schulumlage mit 65 T€ betreffen.

Insgesamt führt dies zu geringeren Aufwendungen in Höhe von 496.213,88 € gegenüber den Planzahlen.

Die folgenden Informationen betreffen wesentliche Baumaßnahmen und andere Investitionen im Jahr 2021, die sich in der Vermögensrechnung bzw. Bilanz zum 31.12.2021 wiedespiegeln:

Fertiggestellt wurde das Projekt Renaturierung der Wanne mit dem neuen Brückenbauwerk und den Absicherungsgeländern - eine Maßnahme, die durch die Wasserrahmenrichtlinie des Landes Hessen gefördert wird.

Ein großes Projekt wurde Mitte des Jahres 2021 mit dem Neubau der Kindertageseinrichtung "Wirbelwind" begonnen. Richtfest konnte bereits im Dezember gefeiert werden. Die Inbetriebnahme ist im Juli 2022 vorgesehen. Mit diesem Neubau und der Entscheidung eines dreigruppigen Baues für die Ü3-Betreuung erfüllt die Gemeinde die Nachfrage nach Plätzen im Rahmen der Bedarfsplanung nach § 30 HKJGB.

Eine weitere große Maßnahme war die Erschließung der Grundstücke im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 13 (3. Änderung) Gewerbegebiet Wisselsroder Straße und Nr. 17 Mehrgenerationenprojekt/Kindertageseinrichtung. In diesem Rahmen wurde auch eine Löschwasserzisterne gebaut. Die gesamten Erschließungsmaßnahmen werden in 2022 abgeschlossen.

Beauftragt wurde die Anschaffung des neuen TSF-W für die Freiwillige Feuerwehr in Friesenhausen-Dörmbach an die Firmen MAN und Schlingmann. Die Lieferung des Fahrezuges erfolgt in 2024.

Abgeschlossen wurden Projekte im Rahmen der HESSENKASSE: die Erweiterung der Verwaltung durch den Umbau einer Wohnung zu Büroräumen und eine neue Möblierung; der Anbau des Kühlraumes am Bürgerhaus Dipperz.

Abgeschlossen wurde die Sanierung von vier Hauptwirtschaftswegen in Friesenhausen, Finkenhain und Dörmbach im Rahmen des Landesprogramms "Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen".

Im Rahmen der Digitalisierung wurde der Sitzungsdienst eingerichtet.

Verzögerungen bei der Planung und der Zusage des Zuwendungsbescheides ergeben sich bei der Umgestaltung der Ortsdurchfahrt in Armenhof (Hauptstraße).

Derzeit erfolgt die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Revision des Landkreises Fulda.

5. Genehmigung der 1. Nachtragssatzung und Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2022
Bericht des Bürgermeisters:

Der Gemeindevertretung ist gemäß § 50 Abs. 3 HGO der Inhalt der Verfügung der Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda vom 28.06.2022 zur vorgelegten Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragsplan für das jahr 2022 bekannt zu geben.

Gegenüber dem Grundhaushalt verringert sich das ordentliche Ergebnis um 102.765,00 € und weist nun einen Fehlbetrag in Höhe von 89.309,00 € aus. Durch die Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklage (sie belaufen sich insgesamt auf ca. 5,7 Mio Euro) ist der Ergebnishaushalt nach § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO ausgeglichen. Der Saldo der zahlungswirksamen Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit vermindert sich um 115.365,00 € auf 518.731,00 €. Die ordentliche Tilgung der Kredite in Höhe von 119.815,00 € bleibt unverändert; damit wird die Zielvorgabe nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 weiterhin erfüllt.

Aus dem Investitionsplan ergibt sich ein verminderter Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 302.130,00 €. Dies ergibt sich durch höhere Zuweisungen aus dem Kreisausgleichsstock für den Neubau der Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“.

Die Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Dipperz enthält weiterhin keine genehmigungsbedürftigen Bestandteile.

Insgesamt stellt die Kommunalaufsicht fest, dass die Gemeinde Dipperz die Gemeindefinanzen nach den Ghrundsätzen einer geotrdneten Haushaltswirtschaft führt.

6. Nutzung des Jugendraumes im Bürgerhaus Dipperz und Folgenutzung der Räumlichkleiten des Schützenvereines (Informationen des Arbeitskreises)

Der Arbeitskreis unter der Leitung von Herrn Daniel Siewert informiert über die Ergebnisse der Nutzung des Jugendraumes im Bürgerhaus Dipperz und die Folgenutzung der Räumlichkeiten des Schützenvereines.

Eine neu gefasste Vereinbarung für die Nutzung des Jugendraums im Bürgerhaus Dipperz liegt den Jugendlichen/Eltern zur Unterschrift vor.

7. Informationen zu laufenden Projekten und Baumaßnahmen (u.a. Neubau Kita "Wirbelwind"; Umbau Kita "Hand in Hand"; Radwegebau; Mobilfunkmast Gemarkung Kohlgrund; Immobilienmarktbericht 2022; Ortsdurchfahrt Armenhof)
Informationen des Bürgermeisters:

Neubau Kindertageseinrichtung „Wirbelwind“: Am 21. Juni 2022 fanden die Begehungen mit den Fachdienststellen Gesundheit und Veterinär des Landkreises Fulda sowie der Unfallkasse Hessen, am 22. Juni 2022 mit der Fachdienststelle Bauen und Wohnen und dem Brandschutz des Landkreises Fulda statt. Am 28. Juni machte sich die Fachdienststelle Kindergartenbetreuung ein Bild von der neuen Einrichtung. Die dabei angesprochenen Hinweise werden behoben. Am 29. Juni 2022 wurde dem Landkreis der Antrag auf Betriebserlaubnis mit den dazugehörenden Anlagen (Personalberechnung, Trägererklärung) eingereicht. In der KW 27 erfolgen die Umzugsvorbereitungen. Am 11. Juli beginnt die Betreuung der beiden Ü3-Gruppen der Kita „Hand in Hand“ im neu gebauten Kindergarten. Am 08. Juli findet die Abnahme mit der Firma Baumgarten zusammen mit dem Architekturbüro Neumann statt.

Aufgrund von Lieferschwierigkeiten rechnen wir jetzt damit, dass die Einrichtungsgegenstände und die noch ausstehenden Geräte für die Außenanlage im August bzw. Anfang September geliefert und montiert werden.

Umbau Kindertageseinrichtung „Hand in Hand“: Ab dem 11. Juli 2022 beginnen die Umbaumaßnahmen. Aus den beiden Ü3-Gruppen entstehen zwei U3-Gruppen mit jeweils 10 Betreuungsplätzen. Es war nochmals eine Kostenanpassung erforderlich. Die Berechnungen belaufen sich nun voraussichtlich auf 125.000,00 €, die auch dem Landkreis im Zusammenhang mit Zuweisungen aus dem Kreisausgleichsstock übermittelt wurden. Am 21.06.2022 hat der Gemeindevorstand den Auftrag für die Einrichtung an die Firma Berthold Widmaier GmbH & Co. KG beschlossen – daraus resultieren in erster Linie die Mehrkosten. Durch Einsparungen an anderen Stellen des Produktes 36520 soll dies ausgeglichen werden. Die dritte U3-Gruppe soll nach den Sommerferien in Betrieb gehen.

Radweg Dipperz - Margretenhaun: Am 05. Juli 2022 sind die Markierungsarbeiten geplant.

Die Einweihung und offizielle Verkehrsfreigabe erfolgt am 13. Juli 2022. Seitens der Gemeinde Dipperz nehmen neben dem Bürgermeister teil: Herr Seng, Bauamt, Herr Kümmel, Ortsvorsteher und Herr Eckart als Ortslandwirt.

Radweg Auf der Breite/Wisselsrod – Wissels: Am 29. Juni 2022 erfolgte die Abnahme des Radwegeprojektes mit der Gemeinde Künzell, der Baufirma Giebel und dem Planungsbüro Köhl. Es sind noch Nacharbeiten und Abdeckungen im Bereich der Banketten und Grundstücksangleichungen vorzunehmen. Die Firma Giebel führt dazu noch Gespräche mit Grundstückseigentümern. Die Restarbeiten sollen kurzfristig erfolgen.

Errichtung eines Mobilfunkmastes im Kohlgrund: Die Bundesnetzagentur hat die Telefónica beauftragt, die bestehenden Versorgungslücken entlang der L 3377 zwischen Dirlos und Dietershausen, sowie Loheland und Dassen zu schließen. Die Gemeindevertretung wurde über die Standortsuche informiert. Einwendungen wurden durch den Ortsbeirat Kohlgrund und das LindenGut vorgebracht. Die Gemeinde wird mit der Firma, die mit der Standortsuche für den Funkmast beauftragt wurde, Kontakt aufnehmen.

Immobilienmarktbericht 2022: Mit Schreiben vom 31.05.2022 hat der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Fulda (die Geschäftsstelle des Amts für Bodenmanagement) der Gemeinde Dipperz folgende Hinweise gegeben. Der Immobilienmarktbericht 2022, der Mietwertkalkulator (MIKA online) und der Immobilien-Preis-Kalkulator (IPK Hessen) steht allen Bürgerinnen und Bürgern erstmalig kostenfrei im Geodatenshop unter www.gds.hessen.de (Startseite>Downloadcenter>Immobilienwerte>Regionale Immobi-

lienmarktberichte) zum Download zur Verfügung. Unter www.boris.hessen.de können die vom Gutachterausschuss zum 01.01.2022 neu festgelegten Bodenrichtwerte eingesehen werden. Die Preise für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser sowie die Bodenwerte sind im Landkreis Fulda deutlich angestiegen.

Ortsdurchfahrt Armenhof: Mit E-Mail-Nachricht vom 09. Juni 2022 wurde die Gemeinde Dipperz vom Planungsbüro Battenberg & Koch GbR auf Verzögerungen bei der Planung und Ausschreibung hingewiesen, die sich krankheitsbedingt und durch interne Probleme ergeben haben. Der überarbeitete Zeitplan sieht nun eine Ausschreibung und Vergabe in den Monaten September bis November 2022 vor mit einem Baubeginn im zeitigen Frühjahr und einem Abschluss der Maßnahmen in 2023. Der Ortsbeirat Armenhof wurde in einer Sitzung am 09. Juni 2022 darüber informiert.

8. Antrag CDU-Fraktion: Durchgehende Beschilderung der innerörtlichen Radwege und Ausschilderung relevanter Ziele
Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die finale Beschilderungsplanung des Landkreises Fulda abzuwarten. Bürgermeister Vogler informiert über den Zeitplan per E-Mail.

Der Bedarf der Ergänzung wird in der darauffolgenden Sitzung des Bau-Ausschusses behandelt.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimme/n

1 Nein-Stimme/n

1 Enthaltung/en

9. Antrag CDU-Fraktion: Service-Station
Beschluss:

Der Antrag wird zurückgestellt und für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 22.09.2022 erneut auf die Tagesordnung genommen.

Abstimmungsergebnis:

0 Ja-Stimme/n

0 Nein-Stimme/n

0 Enthaltung/en

10. Informationen des Gemeindevorstands

Die Errichtung einer Zaunanlage im Bereich des Kreisverkehrsplatzes soll als Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Bau-Ausschusses am 15.09. und in der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.09. behandelt werden.

Landesprogramm 100 Wilde Bäche: Am 14. Juni 2022 fand in den Räumen der Verwaltung das Auftaktgespräch zu dem Landesprogramm 100 Wilde Bäche statt, das in unserem Gebiet die Wanne und den Igelbach betrifft. Wir erhalten im nächsten Schritt Steckbriefe über Wanderhindernisse in den beiden Bächen, die vor Ort von uns überprüft werden.

Die Firma Kyon Energy Solutions GmbH ist an die Gemeinde Dipperz herangetreten, um im Bereich des Umspannwerkes Wisselsrod im Zuge des Umbaus und der Erneuerung eine

Batteriespeicheranlage dort zu entwickeln und zu errichten. Es finden dazu Gespräche mit TenneT statt.

11. Fragen und Sonstiges

Patrick Kümmel fragt nach dem Stand der Überlegungen einer E-Ladestation in Armenhof.

Christoph Gaßmann informiert über eine Sitzung in Armenhof. Eine E-Ladestation wäre wünschenswert.

Michael Mihm

Gerlinde Storch

Vorsitz

Schriftführung