Titel Logo
Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 31/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dipperz für das Haushaltsjahr 2022 und Bekanntmachung

I. Nachtragshaushaltssatzung

Auf Grund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I S. 318), hat die Gemeindevertretung am 05.05.2022 folgende Nachtragsshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

7.752.907,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

7.842.216,00 €

mit einem Saldo

-89.309,00 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

500,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,00 €

mit einem Saldo von

500,00 €

mit einem Jahresfehlbetrag von

-88.809,00 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

518.731,00 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.667.000,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.416.270,00 €

mit einem Saldo von

-749.270,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf

119.815,00 €

mit einem Saldo

-119.815,00 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des

Haushaltsjahres von

-350.354,00 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

Dipperz, 06.05.2022

Der Gemeindevorstand
Klaus-Dieter Vogler
Bürgermeister

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit gemäß § 97 Abs. 4 HGO öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Nachtragshaushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Dipperz für das Jahr 2022 liegt in der Zeit vom 07. bis 17. August 2023 während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz, im Zimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht aus.

Sprechzeiten:

montags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

dienstags bis freitags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dipperz, 27.07.2023

Der Gemeindevorstand
Klaus-Dieter Vogler
Bürgermeister

Anmerkung: Die Verfügung der Kommunalaufsicht vom 28.06.2022 wurde bisher nicht öffentlich bekanntgemacht.