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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 32/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung

Sitzungstermin:

Donnerstag, 13.07.2023,

Sitzungsort:

Bürgerhaus Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz

Sitzungsbeginn:

20:00 Uhr

Sitzungsende:

22:18 Uhr

Anwesenheit

Anwesende:

Mitglieder

BLGD

Herr Michael Mihm

anwesend

Herr Winfried Heumüller

anwesend

Herr Stefan Klüber

anwesend

Herr Patrick Kümmel

anwesend

Herr Christoph Schäfer

anwesend

Herr Timo Zengerle

anwesend

CDU

Herr Christoph Gaßmann

anwesend

Herr Sebastian Heitz

anwesend

Herr Christian Pappert

anwesend

FDP

Herr Thomas Bohl

anwesend

Vorstand

BLGD

Frau Christine Herbert

anwesend

Herr Franz Seidel

anwesend

CDU

Herr Gerhard Koch

anwesend

Herr Klaus-Dieter Vogler

anwesend

Verwaltung

Verwaltung

Frau Gerlinde Storch

anwesend

Frau Andrea Schäfer

anwesend

Abwesende:

Mitglieder

BLGD

Herr Dirk Müglich

entschuldigt

CDU

Herr Daniel Mans

entschuldigt

Frau Luisa Karges

entschuldigt

Herr Dirk Sauer

entschuldigt

FDP

Herr Daniel Siewert

entschuldigt

Vorstand

BLGD

Frau Beate Leinberger-Diegelmann

entschuldigt

CDU

Herr Günter Bott

entschuldigt

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1

Eröffnung der Sitzung sowie Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

2

Anträge und Anfragen auf Änderung der Tagesordnung

3

Informationen der Verwaltung/des Gemeindevorstands (Umspannwerk Wisselsrod)

4

Antrag BLGD-Fraktion: Errichtung einer Rutsche auf dem Spielplatz in der Eichbergstraße in Dipperz auf Wunsch unserer Kinder

5

Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2023 (§ 50 Abs. 3 HGO)

6

Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO für das laufende Haushaltsjahr

7

Informationen zum Jahresabschluss 31.12.2022 gemäß § 112 Abs. 5 HGO

8

5. Änderung Bebauungsplan Nr.13 "Gewerbegebiet Nr. 2 Wisselsroder Straße"

9

6. Änderung Bebauungsplan Nr. 13 "Gewerbegebiet Nr. 2 Wisselsroder Straße"

10

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 17 "Mehrgenerationenprojekt am Kreisverkehrsplatz" (Betr.: Regionalladen im Sondergebiet Generationenversorgung)

11

Unterbringungvon Flüchtlingen in der Gemeinde Dipperz (Containerunterkunft)

12

Charta "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen" - Mitgliedschaft der Gemeinde Dipperz

13

Informationen der Verwaltung/des Gemeindevorstands (z.B.: Ortsdurchfahrt Armenhof; Umspannwerk Wisselsrod; "Festplatz" Friesenhausen;.....

14

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Auftrags- und Vergabewesens im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Fulda und der Gemeinde Dipperz (Vertragsänderung)

15

Fragen und Sonstiges

Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung sowie Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet um 20.06 Uhr die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. Von 15 eingeladenen Mitgliedern sind 10 anwesend.

2.

Anträge und Anfragen auf Änderung der Tagesordnung

1. Antrag Bürgermeister Vogler:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Auftrags- und Vergabewesens im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Fulda und der Gemeinde Dipperz (Vertragsänderung)

Beschluss:

Der Antrag wird auf die Tagesordnung unter Punkt 13 aufgenommen.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimme/n

0 Nein-Stimme/n

0 Enthaltung/en

2. Antrag BLGD-Fraktion

TOP 12 Informationen der Verwaltung / des Gemeindevorstands – Umspannwerk Wisselsrod wird TOP 3.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimme/n

0 Nein-Stimme/n

0 Enthaltung/en

3. Antrag BLGD-Fraktion

TOP 11 Antrag BLGD-Fraktion: Errichtung einer Rutsche auf dem Spielplatz in der Eichbergstraße in Dipperz auf Wunsch unserer Kinder wird TOP 4.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimme/n

0 Nein-Stimme/n

0 Enthaltung/en

3.

Informationen der Verwaltung/des Gemeindevorstands (Umspannwerk Wisselsrod)

Vor der Sitzung der Gemeindevertretung haben sich rund 60 Bürger vor dem Bürgerhaus Dipperz versammelt, um gegen die Pläne von TenneT, das Umspannwerk in Richtung Wohnbebauung zu erweitern, zu protestieren. Der Ortsvorsteher Niklas Schieder übergab Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler eine Unterschriftenliste, die der Niederschrift als Anlage beigefügt wird.

Am 18.07.2023 findet in der Kulturscheune eine Informationsveranstaltung der TenneT zu den Erweiterungsplänen statt, die sich über den Lingsgrunder Weg Richtung der Wohnbebauung erstrecken sollen. An dieser Veranstaltung nehmen auch Vertreter des Bundesamtes für Strahlenschutz teil.

4.

Antrag BLGD-Fraktion: Errichtung einer Rutsche auf dem Spielplatz in der Eichbergstraße in Dipperz auf Wunsch unserer Kinder

Beschluss:

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Errichtung einer Rutsche auf dem Spielplatz in der Eichbergstraße zu prüfen, Kosten zu ermitteln und die Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung darüber zu informieren, um über den Antrag der BLGD-Fraktion zu beschließen.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimme/n

0 Nein-Stimme/n

0 Enthaltung/en

5.

Haushaltsgenehmigung der Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda für das Haushaltsjahr 2023 (§ 50 Abs. 3 HGO)

Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler informierte die Gemeindevertretung nach § 50 Abs. 3 HGO über die Inhalte der Verfügung der Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda vom 26.06.2023 zur Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.

Die Zielvorgabe des Haushaltsausgleiches im Ergebnishaushalt nach § 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO wird erreicht. Der geplante Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe 255.493,00 € kann durch die Mittel der Rücklagen, die sich einschließlich des aufgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2022 auf insgesamt 7,833 Mio Euro belaufen, ausgeglichen werden.

Die Tilgung der laufenden Kredite in Höhe von 125.815,00 € kann aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 448.467,00 € finanziert werden – damit wird die Zielvorgabe des Haushaltsausgleichs im Finanzhaushalt nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO erreicht.

Diese beiden Zielvorgaben werden auch in den Jahren 2024 bis 2026 bei der Betrachtung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung erreicht.

Bei der Betrachtung der liquiden Mittel soll sich der Bestand an flüssigen Mitteln auf 2 % der Summe der Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr 2023 vorangegangenen Jahre belaufen (notwendig wären 125 TEuro – aus der Vermögensaufstellung/Bilanz zum 31.12.2022 ergeben sich 1.161 TEuro).

Damit erfüllt die Gemeinde Dipperz die Vorgabe der Liquiditätsreserve.

Bei der Beurteilung der Hauhaltslage und der Haushaltsgenehmigung erreicht die Gemeinde Dipperz nach Auswertung der Indikatoren 90 von 100 möglichen Punkte und damit die Ampelfarbe grün. Die Genehmigung für die in der Haushaltssatzung geplanten Liquiditätskredite in Höhe von 200.000,00 € wird damit erteilt.

Insgesamt stellt die Kommunalaufsicht fest, dass die Gemeinde Dipperz die Gemeindefinanzen nach den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft führt.

6.

Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO für das laufende Haushaltsjahr

Ausführungen durch Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler:

Nach § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Der Finanzbericht soll einen aussagekräftigen Überblick über die finanzielle Abwicklung des von der Gemeindevertretung am 23.05.2023 beschlossenen Haushaltsplanes für das Jahr 2023 in den ersten Monaten geben.

Dem Bericht liegen wie in den vergangenen Jahren die Monate Januar bis Mai zugrunde.

Der Niederschrift beigefügt sind Aufstellungen und Tabellen mit Vergleichszahlen aus den Jahren 2018 bis 2022. Ein direkter Vergleich mit den Vorjahreszahlen ist jedoch nur eingeschränkt möglich und für die Beurteilung des laufenden Jahres kaum aussagekräftig. Dies resultiert aus Einmaleffekten, unterschiedlichen wirtschaftlichen Umständen (Corona, Krieg in der Ukraine, Personalveränderungen).

Die nachfolgenden Aussagen beziehen sich daher auf den Haushaltsvollzug des Jahres 2023 und umfassen in einigen Bereichen auch den Monat Juni. Bei den Erträgen ergibt sich

Folgendes:

  • Die privatrechtlichen Leistungsentgelte (Miet- und Pachterträge sowie die Erträge aus den PV-Anlagen) liegen im Bereich der Planzahlen.
  • Die geplanten Ansätze bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten belaufen sich insgesamt auf 959 TEuro. Bei den Bußgeldern aus dem Betrieb der stationären Ge- schwindigkeitsüberwachungsanlage liegen die Erträge der ersten beiden Quartale (35 TEuro) deutlich unter den Vorjahreszahlen. Entsprechend niedriger waren jedoch auch die Aufwendungen für die Auswertung im Rahmen des Ordnungsbehördenbezirkes durch die Stadt Fulda. Ferner gab es zwei nicht vorhersehbare technische Ausfälle der Messanlage. Über die weitere Entwicklung wird das dritte Quartal Auskünfte geben. Die Wasser- und Abwassergebühren bewegen sich im Bereich der Planzahlen für das gesamte Jahr 2023. Bei den Kindergartenbenutzungsgebühren ist davon auszugehen, dass die Erträge etwas über dem geplanten Jahreswert von 135 TEuro liegen. Ein leichtes Plus zeichnet sich auch bei den Benutzungsgebühren für die Bürgerhäuser ab.
  • Bei den Kostenersatzleistungen werden - wie in den vergangenen Jahren – die wesentlichen Erträge erst in der zweiten Jahreshälfte realisiert.
  • Die Steuererträge zählen zu den wichtigsten Einnahmequellen. Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer beliefen sich im ersten Quartal auf 622 TEuro (geplante Jahreserträge zusammen: 2.812 TEuro). Mit den Zahlungseingängen für das zweite Quartal Ende Juli sind verlässlichere Prognosen für das Jahr 2023 möglich. Bei der Grundsteuer A und B liegen die geplanten Jahreserträge derzeit nur geringfügig unter den gebuchten Zahlen. Schwieriger ist wie immer die Beurteilung der Erträge aus der Gewerbesteuer. Derzeit liegen die gebuchten Jahreserträge in Höhe von 82 TEuro unter der geplanten Jahreszahl.
  • Die Erträge aus Transferleistungen nach dem Familienleistungsgesetz entsprechen dem geplanten Jahresansatz in Höhe von 144 TEuro (Einnahmen aus dem ersten Quartal: 36 TEuro).
  • Bei den Erträgen aus Landeszuweisungen und Umlagen entsprechen die Schlüsselzuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (kurz: KFA) den geplanten Werten. Bei den Landeszuweisungen für die Kindertageseinrichtungen folgen noch wesentliche Zahlungen in der zweiten Jahreshälfte. Die insgesamt geplanten Erträge in Höhe von 650 TEuro sollten erreicht werden.
  • Bei den sonstigen Erträgen liegen die Erträge bei der Konzessionsabgabe der Rhön-Energie um 12,4 TEuro unter dem eingeplanten Wert und deutlich unter den Vorjahreserträgen; der Grund dafür ist mit der RhönEnergie noch zu klären.

Zu dem Haushaltsvollzug bei den Aufwendungen ergeben sich die folgenden Hinweise:

  • Bei den Personalaufwendungen sind keine Hinweise erkennbar, dass die Planansätze nicht ausreichend sind; die Tariferhöhungen wurden im Planansatz angemessen und ausreichend berücksichtigt.
  • Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen umfassen eine Vielzahl von Konten in zahlreichen Produktbereichen (Einzelheiten und Erläuterungen finden sich im Vorbericht des Haushaltsplanes für das Jahr 2023). Die Aufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung mussten im Haushalt dem neu angelegten Produkt 31500 Soziale Einrichtung zugeordnet werden. Über dem geplanten Ansatz von 12.000,00 € liegen die Aufwendungen der Feuerwehr für Dienstkleidung und Schutzausrüstungen (angeordnet wurden bisher 15.260,31 €) – Grund dafür sind neue Einsatzkräfte bei der Feuerwehr); die Deckung und der Ausgleich dieser Mehraufwendungen wird mit der Wehrführung besprochen. Die Energiekosten sind ausreichend beplant. Wegen erheblicher Mehraufwendungen für den Winterdienst 2022/2023 wird der Planansatz für die Straßenbeleuchtung und den Winterdienst bei dem Konto 54510.61790000 nicht ausreichen (geplant wurden insgesamt 73 TEuro – bisherige Aufwendungen 58,3 TEuro). Bei den geplanten Instandhaltungen der Abwasseranlagen und Gemeindestraßen (insgesamter Planansatz: 400.000,00 €) erfolgten in den ersten sechs Monaten bisher nur in geringem Umfang Umsetzungen.
  • Bei den gesetzlichen Umlageverpflichtungen entsprechen die Aufwendungen für die Kreis- und Schulumlage den Planwerten.

Zusammenfassend sind derzeit keine wesentlichen Verschlechterungen im Ergebnishaushalt erkennbar. Dies trifft auch auf den Finanzhaushalt zu. Auch bei den laufenden investiven Maßnahmen ergeben sich derzeit keine Anhaltspunkte, die zu höheren Ausgaben führen.

7.

Informationen zum Jahresabschluss 31.12.2022 gemäß § 112 Abs. 5 HGO

Der Gemeindevorstand hat am 20.06.2023 die Aufstellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Dipperz zum 31.12.2022 beschlossen. Durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda erfolgt bereits die Prüfung des Abschlusses für das Jahr 2022. Am 15.08.2023 sollen noch offene Fragen besprochen werden. Der von Hermann-Josef Weber erstellte Jahresabschluss weist ein Jahresergebnis in Höhe von 1.305.076,89 € aus, das um 1.481.765,66 € über dem fortgeschriebenen Planansatz von -176.688,77 € liegt. Laut Hinweise der Prüfer erhöht sich das Ergebnis auf 1.462 TEuro aufgrund von Neuberechnungen der Rückstellungen für die Kreis- und Schulumlagen. Die wesentlichen Ergebnisverbesserungen des aufgestellten Jahresabschlusses resultieren aus höheren Gewerbesteuererträgen (+709 TEuro), geringeren Personal und Versorgungsaufwendungen (+183 TEuro), geringeren Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (+296 TEuro), höhere außerordentliche Erträge durch die Auflösungen von Rückstellungen (+263 TEuro); bei den Abschreibungen ergeben sich durch Forderungsbewertungen Mehraufwendungen in Höhe von 173 TEuro. Die Bilanzsumme zum 31.12.2022 hat sich gegenüber dem Stand zum 31.12.2021 von 28.918.014,35 € um 1.578.133,38 € auf 30.496.147,73 € erhöht. Die Kreditverbindlichkeiten belaufen sich zum 31.12.2022 auf 687.163,60 €.

Detailliertere Ausführungen zur Vermögensübersicht (Bilanz) sowie der Ergebnis- und Finanzrechnung erfolgen nach Vorlage des Prüfberichtes.

8.

5. Änderung Bebauungsplan Nr.13 "Gewerbegebiet Nr. 2 Wisselsroder Straße"

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt,

  • die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 „Gewerbegebiet Nr. 2 Wisselsroder Straße“ im OT Dipperz aufzustellen
  • den Entwurf mit Begründung der Bebauungsplanänderung öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§§ 3 und 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimme/n

1 Nein-Stimme/n

1 Enthaltung/en

9.

6. Änderung Bebauungsplan Nr. 13 "Gewerbegebiet Nr. 2 Wisselsroder Straße"

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt

  • die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 „Gewerbegebiet Nr. 2 Wisselsroder Straße“ im Ortsteil Dipperz aufzustellen,
  • den Entwurf mit Begründung der Bebauungsplan-Änderung öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§§ 3 und 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimme/n

1 Nein-Stimme/n

0 Enthaltung/en

10.

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 17 "Mehrgenerationenprojekt am Kreisverkehrsplatz" (Betr.: Regionalladen im Sondergebiet Generationenversorgung)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt nur unter Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung,

  • die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Mehrgenerationenprojekt am Kreisverkehrsplatz“ im Ortsteil Dipperz,
  • den Entwurf (ohne den Zusatz „etc.“ in den planungsrechtlichen Festsetzungen der Ziffer 2)) mit Begründung der Bebauungsplan-Änderung öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern (§§3 und 4 BauGB).

Abstimmungsergebnis:

3 Ja-Stimme/n

5 Nein-Stimme/n

2 Enthaltung/en

11.

Unterbringungvon Flüchtlingen in der Gemeinde Dipperz (Containerunterkunft)

Beschluss:

1.

Zur Schaffung von Unterkunftsplätzen für das perspektivische Aufnahmesoll von bis zu 3 % der Einwohnerzahl der Gemeinde Dipperz wird die Errichtung einer Containeranlage für die Unterbringung von bis zu 48 Personen angestrebt.

2.

Standort ist die gemeindliche Fläche neben dem Wertstoffhof (Grundsatzbeschluss vom 23.05.2023).

3.

Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, die Planungen in Absprache mit dem Landkreis Fulda und weiteren Kommen im Landkreis Fulda zu betreiben.

4.

Der Gemeindevorstand wird unter Berücksichtigung von § 98 HGO beauftragt zeitnah eine Nachtragssatzung aufzustellen. Auszahlungen und Aufwendungen können aufgrund der gemeindlichen Verpflichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden getätigt werden.

5.

Auftragsvergaben für Anschaffungen und die Herstellung des Geländes und der Anschlüsse an Strom, Wasser, Abwasser und Internet können durch den Gemeindevorstand nach Abschluss der Vereinbarung mit dem Landkreis vorgenommen werden.

6.

Der Gemeindevorstand informiert die in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen regelmäßig über den aktuellen Sach- und Verfahrensstand.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimme/n

1 Nein-Stimme/n

0 Enthaltung/en

12.

Charta "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen" - Mitgliedschaft der Gemeinde Dipperz

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, der Charta „Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen“ beizutreten.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimme/n

0 Nein-Stimme/n

1 Enthaltung/en

13.

Informationen der Verwaltung/des Gemeindevorstands (z.B.: Ortsdurchfahrt Armenhof; Umspannwerk Wisselsrod; "Festplatz" Friesenhausen;.....

Umgestaltung der Ortsdurchfahrt Armenhof: Die Asphaltarbeiten in der Fahrbahn sind abgeschlossen. Mit den Pflasterarbeiten der Gehwege wird ab dem 17.07.2023 begonnen.

Die geplante Fertigstellung des 1. Bauabschnittes ist Ende der KW 31 geplant. Die Arbeiten im 2. Bauabschnitt sollen ab dem 07.08.2023 beginnen. Die in diesem Abschnitt liegenden Grundstückseigentümer werden darüber informiert. Gespräche finden mit der Feuerwehr statt.

Umspannwerk Wisselsrod: siehe Tagesordnungspunkt 3

„Festplatz Friesenhausen“: Die Erdarbeiten sind weitestgehend abgeschlossen; die Borde der Pflasterfläche sind gesetzt, die Fläche ist geschottert. Das Pflaster kann am Wertstoffhof abgeholt werden.

Der Gemeindevorstand hat die Auftragsvergaben für den Fuß- und Radweg im Bereich der Kohlplatte (Investitionsplan Projekt 5411000014)und die Erneuerung der Zaunanlage auf dem Außengelände der Kindertageseinrichtung „Hand in Hand“ (Investitionsplan Projekt

3652100011) beschlossen.

14.

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Auftrags- und Vergabewesens im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Landkreis Fulda und der Gemeinde Dipperz (Vertragsänderung)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderungen gegenüber der bisher abgeschlossen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Die Änderungen ergeben sich aus der beigefügten Anlage.

Abstimmungsergebnis:

10 Ja-Stimme/n

0 Nein-Stimme/n

0 Enthaltung/en

15.

Fragen und Sonstiges

Die geplanten Sitzungstermine für das 2. Halbjahr 2023 sind

21.09.,

20:00 Uhr

evtl. Ausschüsse

28.09.,

20:00 Uhr

Gemeindevertretung

09.11.,

19:30 Uhr

evtl. Ausschüsse

16.11.,

19:30 Uhr

Gemeindevertretung

07.12.,

19:30 Uhr

evtl. Ausschüsse

14.12.;

19:30 Uhr

Gemeindevertretung

Michael Mihm

Gerlinde Storch

Vorsitz

Schriftführung