Am 15. August 2024 ist die 3. Rate der Wassergebührenabrechnung 2024 zur Zahlung fällig.
Soweit diese Gebühr noch nicht gezahlt ist und Bankabbuchung nicht vereinbart worden ist, werden die Zahlungspflichtigen hiermit gebeten, den Fälligkeitsbetrag so anzuweisen, dass der fällige Betrag spätestens am 15. August 2024 auf einem Konto des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön eingegangen ist.
Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, ist die Verbandskasse verpflichtet, die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Wir bitten um Beachtung!