Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Steuern und Abgaben für das III. Quartal am 15.08.2026 fällig sind.
Wir bitten um pünktliche Bezahlung, da die Gemeinde bei Zahlungsverzug verpflichtet ist, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.
Die Beitreibung der Rückstände beginnt am 01. September 2026. Die an diesem Tag nicht eingegangenen Beträge werden nach den Bestimmungen des Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetzes eingezogen.