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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 37/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellen des Ausscheidens eines Gemeindevertreters und des nachrückenden Vertreters

gemäß § 34 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KWG)

Das Mitglied der Gemeindevertretung, Frau Kerstin Nagel, vom Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union (CDU), hat ihr Mandat niedergelegt.

Gemäß § 34 KWG stelle ich hiermit das Ausscheiden aus der Gemeindevertretung fest. Gleichzeitig stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Bürgerliste Gemeinde Dipperz (BLGD)

Herr Thorsten Roch

Stellbergstr. 7

36160 Dipperz

nachrückt.

Gegen diese Feststellungen kann jede/r Wahlberechtigte/r der Gemeinde Dipperz binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 25 KWG.

Dipperz, den 07. September 2022

Klaus-Dieter Vogler
Bürgermeister und
Gemeindewahlleiter