Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.08.2025 den vom Fachdienst Revision des Landkreises Fulda geprüften Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht zum 31.12.2024 einstimmig beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt (§ 114 Abs. 1 HGO).
Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung ist nach § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt zu machen.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 und der Rechenschaftsbericht liegen in der Zeit vom 22.09.2025 bis 02.10.2025 während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz, im Zimmer des Bürgermeisters, zu jedermanns Einsicht aus.
Öffnungszeiten:
| Montag bis Freitag | 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Montag | 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
Das geprüfte Ergebnis des Jahres 2024 weist die folgenden Eckwerte aus:
Gesamtergebnisrechnung: | |
| Verwaltungsergebnis | -622.860,01 € |
| Finanzergebnis | 72.540,46 € |
| Ordentliches Ergebnis | -550.319,55 € |
| Außerordentliches Ergebnis | 289.259,49 € |
| Jahresergebnis | -261.060,06 € |
Gesamtfinanzrechnung: | |
| Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit | +387.296,46 € |
| Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit | -194.378,36 € |
| Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit | -121.389,71 € |
| Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln | + 71.528,39 € |
Der Jahresfehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von -550.319,55 € wird mit den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet, das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 289.259,49 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt (§ 25 GemHVO).
Dipperz, 01.09.2025