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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 37/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Entlastung des Gemeindevorstands für den Jahresabschluss zum 31.12.2024

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 28.08.2025 den vom Fachdienst Revision des Landkreises Fulda geprüften Jahresabschluss und Rechenschaftsbericht zum 31.12.2024 einstimmig beschlossen und dem Gemeindevorstand Entlastung erteilt (§ 114 Abs. 1 HGO).

Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung ist nach § 114 Abs. 2 HGO öffentlich bekannt zu machen.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 und der Rechenschaftsbericht liegen in der Zeit vom 22.09.2025 bis 02.10.2025 während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz, im Zimmer des Bürgermeisters, zu jedermanns Einsicht aus.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag

14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Das geprüfte Ergebnis des Jahres 2024 weist die folgenden Eckwerte aus:

Gesamtergebnisrechnung:

Verwaltungsergebnis

-622.860,01 €

Finanzergebnis

72.540,46 €

Ordentliches Ergebnis

-550.319,55 €

Außerordentliches Ergebnis

289.259,49 €

Jahresergebnis

-261.060,06 €

Gesamtfinanzrechnung:

Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit

+387.296,46 €

Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

-194.378,36 €

Zahlungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit

-121.389,71 €

Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln

+ 71.528,39 €

Der Jahresfehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von -550.319,55 € wird mit den Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses verrechnet, das außerordentliche Ergebnis in Höhe von 289.259,49 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt (§ 25 GemHVO).

Dipperz, 01.09.2025

Für den Gemeindevorstand der
Gemeinde Dipperz
Klaus-Dieter Vogler
Bürgermeister