| Sitzungstermin: | Donnerstag, 27.08.2026, |
| Sitzungsort: | Bürgerhaus Friesenhausen, Am Sand 7, 36160 Dipperz |
| Sitzungsbeginn: | 20:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 22:38 Uhr |
Mitglieder | |
BLGD | |
| Herr Christoph Schäfer | anwesend |
| Herr Winfried Heumüller | anwesend |
| Herr Patrick Kümmel | anwesend ab TOP 4 |
| Herr Dirk Müglich | anwesend |
| Herr Thomas Ranft | anwesend |
| Frau Alexandra Schramm | anwesend |
| Frau Isabell Vogler | anwesend |
| Herr Timo Zengerle | anwesend |
CDU | |
| Herr Daniel Mans | anwesend |
| Herr Sebastian Heitz | anwesend |
| Frau Luisa Karges | anwesend |
| Frau Vanessa Klemenz | anwesend |
| Herr Timo Übelacker | anwesend |
SPD | |
| Herr Aaron Arnold | anwesend |
Vorstand | |
BLGD | |
| Herr Jochen Diegelmann | anwesend |
| Herr Marc Kümmel | anwesend |
CDU | |
| Herr Christoph Gaßmann | anwesend |
| Herr Dirk Sauer | anwesend |
| Herr Klaus-Dieter Vogler | anwesend |
Verwaltung | |
Verwaltung | |
| Frau Andrea Schäfer | |
| Frau Gerlinde Storch | anwesend |
Abwesende: | |
Mitglieder | |
CDU | |
| Frau Jasmin Brill | entschuldigt |
Vorstand | |
BLGD | |
| Herr Elmar Ebert | entschuldigt |
Öffentlicher Teil:
| 1 | Eröffnung der Sitzung sowie Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit | |
| 2 | Anträge und Anfragen auf Änderung der Tagesordnung | |
| 3 | Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Herrn Roland Müller und Herrn Gerhard Koch (§ 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Dipperz i.V.m. § 51 Nr. 3 Hessische Gemeindeordnung | |
| 4 | Antrag der BLGD-Fraktion: Erhöhung der Vereinsförderung | |
| 5 | Jährliche finanzielle Zuwendungen an die Voraushelfergruppe Dipperz - Übernahme der laufenden Kosten für die Defibrillatoren | |
| 6 | Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Dipperz und Änderung der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Dipperz | |
| 7 | Straßenbeleuchtung: Umrüstung der restlichen Altleuchten auf LED-Technik – Erneuerung alter Beleuchtungsmaste - Dienstleistungsvertrag Straßenbeleuchtung mit der RhönEnergie | |
| 8 | Aufstellung einer Ergänzungssatzung "Armenhof - Nördliche Waldstraße" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB | |
| 9 | Anwendung des § 246e BauGB ("Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau - sog. Bauturbo") für den Bereich Gemarkung Armenhof, Flur 5, Flurstück 40/7 und Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den Gemeindevorstand | |
| 10 | Änderung/Anpassung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dipperz im Zusammenhang mit der Errichtung eines KatS-Löschzuges der Gemeinde Dipperz und Poppenhausen | |
| 11 | Anschaffung von Klimaanlagen für die Kindertageseinrichtungen "Hand in Hand" und "Rhönzwerge" | |
| 12 | Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO (2. Bericht) | |
| 13 | Informationen über den Jahresabschluss zum 31.12.2025 gemäß § 112 Abs. 5 HGO) | |
| 14 | Container-Wohnanlage in Dipperz - Verlängerung der Vertragslaufzeit über den 31.03.2027 | |
| 15 | 2. Verleihung des "Dipperzer Gemeinschaftspreises" | |
| 16 | Bedarfsplanung der Kinderbetreuung der Gemeinde Dipperz zum 30.06.2026 | |
| 17 | Informationen zur Erschließung des Baugebiets in Friesenhausen | |
| 18 | Zeitplan Bürgermeisterwahl | |
| 19 | Antrag der BLGD-Fraktion: Erneuter Aufruf Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken, Bäume und Sträucher und Ankündigung weiterer Maßnahmen von Fristsetzungen und Umsetzung Zwangsmaßnahmen | |
| 20 | Unwetterschäden vom 20.08.2026 | |
| 21 | Informationen der Verwaltung/des Gemeindevorstands: | |
| > | Feuerwehrwesen (soweit nicht bereits unter dem TOP Bedarfs- und Entwcklungsplan angesprochen) |
| > | Dorfmitte Dipperz mit Scheune |
| > | gemeindliche Wasserversorgung |
| > | Sonstiges |
| 22 | Anfrage BLGD-Fraktion zur Dipperzer Straße (Gewerbegebiet Dipperz): Versetzen Ortsschild und Straßenüberquerung mit abgesenkten Bordsteinen zwischen Kreisel und Bushaltestellen | |
| 23 | Anfrage BLGD-Fraktion: Erfahrungswerte der Gemeindeverwaltung mit den Hundekotstationen und aktueller Stand zu Aufwand, Anzahl und Standorte | |
| 24 | Fragen und Sonstiges | |
| 1. | Eröffnung der Sitzung sowie Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit fest. Von 15 eingeladenen Mitgliedern sind 13/14 anwesend.
| 2. | Anträge und Anfragen auf Änderung der Tagesordnung |
Bürgermeister Vogler stellt einen Antrag auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes „Unwetterschäden vom 20.08.2026“
Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird nach der Verleihung der Ehrenbezeichnungen behandelt.
| 13 | Ja-Stimme/n |
| 0 | Nein-Stimme/n |
| 0 | Enthaltung/en |
| 3. | Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Herrn Roland Müller und Herrn Gerhard Koch (§ 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Dipperz i.V.m. § 51 Nr. 3 Hessische Gemeindeordnung |
Die Verleihung der Ehrenbezeichnungen an die Herren Roland Müller und Gerhard Koch durch Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler erfolgte nach dem Eintreffen von Herrn Koch.
| 4. | Antrag der BLGD-Fraktion: Erhöhung der Vereinsförderung |
Die Richtlinien zur Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Dipperz (Vereinsförderrichtlinie -VFR) werden mit Wirkung des Jahres 2026 wie folgt geändert:
| 1. | Für jedes aktive Mitglied bis 18 Jahre mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Dipperz wird die Förderung von 3,00 € auf 6,00 € erhöht. Die Auszahlungen für das Jahr 2026 mit der Vereionsförderung für das Jahr 2027 am 01.07.2027 erfolgt. |
| 2. | Die Zuwendungen für investive Maßnahmen betragen bis zu 20 % und maximal 20.000,00 €. Förderungen des Bundes, des Landes, des Landkreises, der Sportverbände, des Landessportbundes, etc. sind vorrangig zu beantragen. |
[Regelungen wie bisher: Die Zuwendungen der Gemeinde können sich an den Zuwendungen des Landkreises Fulda orientieren. Mit Ausnahme der Zuwendungen für Noten haben die Vereine und Organisationen vor der Anschaffung bzw. Bautätgikeit bei der Gemeinde Dipperz einen Antrag mit einer voraussichtlichen Kostenschätzung einzureichen. Grundsätzlich erfolgen keine Zuwendungen für die Anschaffung von Vereinskleidung. Bei darüber hinausgehenden Ausnahmefällen und Härteregelungen entscheiden die gemeindlichen Gremien.]
| 14 | Ja-Stimme/n |
| 0 | Nein-Stimme/n |
| 0 | Enthaltung/en |
| 5. | Jährliche finanzielle Zuwendungen an die Voraushelfergruppe Dipperz - Übernahme der laufenden Kosten für die Defibrillatoren |
| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt eine jährliche Zuwendung an die Voraushelfergruppe der Gemeinde Dipperz in Höhe von 1.000,00 € |
| 2. | Die Gemeinde Dipperz übernimmt die laufenden Kosten für die öffentlich und frei zugänglichen Defibrillatoren (Wartungen und Kontrollen, Elektroden, Batterien, ...). |
Dies gilt bereits für das Jahr 2026.
| 14 | Ja-Stimme/n |
| 0 | Nein-Stimme/n |
| 0 | Enthaltung/en |
| 6. | Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Dipperz und Änderung der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Dipperz |
| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Dipperz in der vorliegenden Fassung. |
| 2. | In der Gebührensatzung und Anlage zur Satzung werden die Personalgebühren (Nr.1) unter Nr.1.1 für Brand und allgemeinde Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft auf 8,00 € je 15 Minuten erhöht und unter Nr.1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft erfolgt eine Erhöhung auf 3,25 € je 15 Minuten. |
| 14 | Ja-Stimme/n |
| 0 | Nein-Stimme/n |
| 0 | Enthaltung/en |
| 7. | Straßenbeleuchtung: Umrüstung der restlichen Altleuchten auf LED-Technik – Erneuerung alter Beleuchtungsmaste - Dienstleistungsvertrag Straßenbeleuchtung mit der RhönEnergie |
| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt die Umrüstung der restlichen Altleuchten auf LED-Technik. |
| 2. | Die Gemeindevertretung beschließt die Erneuerung der Beleuchtungsmasten, die ein Alter von 45 Jahren und mehr haben. |
Die Gemeindevertretung beschließt in diesem Zusammenhang bei dem Investitionsprojekt 5451000001 Straßenbeleuchtung und den Konten 54510.03570000/54510.84081700 aufgrund vorliegender Angebote überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 20.000,00 €.
| 14 | Ja-Stimme/n |
| 0 | Nein-Stimme/n |
| 0 | Enthaltung/en |
.
Wegen des Abschlusses eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages sollen Vertreter der RhönEnergie Effizienz zur nächsten Sitzung des BAU- und HFA-Ausschusses am 22.10.2026 eingeladen werden
| 14 | Ja-Stimme/n |
| 0 | Nein-Stimme/n |
| 0 | Enthaltung/en |
| 8. | Aufstellung einer Ergänzungssatzung "Armenhof - Nördliche Waldstraße" gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dipperz beschließt gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Armenhof – Nördliche Waldstraße“ entsprechend den vorliegenden Plänen.
| 14 | Ja-Stimme/n |
| 0 | Nein-Stimme/n |
| 0 | Enthaltung/en |
| 9. | Anwendung des § 246e BauGB ("Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau - sog. Bauturbo") für den Bereich Gemarkung Armenhof, Flur 5, Flurstück 40/7 und Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den Gemeindevorstand |
| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt, für eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Armenhof, Flur 5, Flurstück 40/7, Hauptstraße 31, mit einer Fläche von ca. 3.900 m², die Anwendung des **§ 246e BauGB („Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau“) ** zu ermöglichen. |
| 2. | Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus der als Anlage beigefügten Liegenschaftskarte und ist Bestandteil dieses Beschlusses. |
| 3. | Die innerhalb des Geltungsbereichs liegende Fläche ist in mindestens drei einzelne Baugrundstücke aufzuteilen. Angestrebt wird eine Aufteilung in drei bis vier Baugrundstücke. Als Grundlage für die Grundstücksaufteilung und die weitere städtebauliche Entwicklung kann der von Herrn Architekten Möller erstellte Bebauungsentwurf vom 06.05.2026 herangezogen werden. |
| 4. | Die Gemeindevertretung stellt fest, dass Bauvorhaben innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs die gesetzlichen Voraussetzungen des § 246e BauGB erfüllen müssen. Die geplante Bebauung muss sich hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und städtebaulicher Struktur an der vorhandenen Bebauung der näheren Umgebung orientieren. Sämtliche sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften bleiben unberührt. |
| 5. | Die Gemeindevertretung überträgt die gemeindliche Entscheidungsbefugnis über Anträge nach § 246e BauGB innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs im Rahmen der Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung auf den Gemeindevorstand. |
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, über die erforderlichen gemeindlichen Entscheidungen und insbesondere über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens fristgerecht zu entscheiden.
Die Gemeindevertretung ist über die auf dieser Grundlage getroffenen Entscheidungen regelmäßig zu unterrichten.
| 13 | Ja-Stimme/n |
| 0 | Nein-Stimme/n |
| 1 | Enthaltung/en |
| 10. | Änderung/Anpassung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Dipperz im Zusammenhang mit der Errichtung eines KatS-Löschzuges der Gemeinde Dipperz und Poppenhausen |
Die Gemeindevertretung beschließt die Erste Änderung/Anpassung des BEP der Gemeinde Dipperz für die Jahre 2024 – 2034 im Zusammenhang mit der Errichtung eines gemeinsamen KatS-Löschzuges der Gemeinden Dipperz und Poppenhausen entsprechend der beigefügten Anlage.
| 14 | Ja-Stimme/n |
| 0 | Nein-Stimme/n |
| 0 | Enthaltung/en |
| 11. | Anschaffung von Klimaanlagen für die Kindertageseinrichtungen "Hand in Hand" und "Rhönzwerge" |
Aufgrund der hohen sommerlichen Temperaturen sieht die Gemeindevertretung grundsätzlich die Notwendigkeit, Hitzeschutzmaßnahmen für das Personal und die Bertreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen „Hand in Hand“ und „Rhönzwerge“ zu ergreifen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt für die kommenden Sitzungen ein genaueres Konzept zu erarbeiten.
Die Abstimmung erfolgte ohne das Mitglied der Gemeindevertretung Dirk Müglich.
| 12 | Ja-Stimme/n |
| 0 | Nein-Stimme/n |
| 1 | Enthaltung/en |
| 12. | Haushaltsvollzug gemäß § 28 GemHVO (2. Bericht) |
Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler informierte die Mitglieder der Gemeindevertretung ausführlich über den Haushaltsvollzug Stand 24.08.2026. Der Bericht umfasste den Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie die Ein- und Auszahlungen des Investitionsplans.
Nach den derzeitigen Buchungen und einem Ausblick auf den weiteren Verlauf des Jahres 2026 ist gegenüber dem geplanten Jahresfehlbetrag von einer Ergebnisverbesserung auszugehen.
Eine heute von der Revision des Landkreises Fulda unvermutete Kassenprüfung hat zu keinen Beanstandungen und keinen Prüfungshinweisen geführt.
Am Ende der Ausführungen erfolgten Informationen zum Stand der Ein- und Auszahlungen im Investitionsplan, abgeschlossene Projekte, laufende und angestoßene Planungen. Letztere betrafen in erster Linie die Einführung neuer Softwareprogramme in der Verwaltung, den Brand- und Katastrophenschutz, den Radwegebau und die Dorfmitte Dipperz.
| 13. | Informationen über den Jahresabschluss zum 31.12.2025 gemäß § 112 Abs. 5 HGO) |
Die Aufstellung des JA wurde vom Gemeindevorstand am 17.07.2026 beschlossen. Die Gemeindevertretung ist über die wesentlichen Ergebnisse des Abschlusses zu unterrichten.
| Ordentliches Ergebnis | 599.762,40 € |
| Außerordentliches Ergebnis | 7.045,01 € |
| Jahresergebnis | 2025 608.807,41 € |
Gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz von – 228.923,41 € ergibt sich eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 835.730,82 €.
Wesentliche Änderungen:
| • | Einkommensteuer | 132,7 T€ |
| • | Gewerbesteuer | 488,1 T€ |
| • | Personalaufwendungen | 131,2 T€ |
| • | Versorgungsaufwendungen | -185,5 T€ |
| • | Sonstige Sach- und Diesntleistungen | 203,3 T€ |
| • | Gesetzliche Umlageverpflichtungen | - 74,4 T€ |
| • | Finanzerträge | 45,4 T€ |
| Bilanzsumme gegenüber Vorjahr | + 285 T€ |
| Flüssige Mittel | 4.414 T€ |
| Rücklagen ohne Jahresergebnis | 8.610 T€ |
| Verbindlichkeiten Kreditaufnahmen | 376,5 T€ |
Sobald die Anlagen zum Jahresabschluss erstellt sind, erfolgt eine Übersendung der Unterlagen über den Jahresabschluss an die Revision des Landkreises Fulda zur Prüfung. Auf einen Rechenschaftsbericht kann die Gemeinde Dipperz verzichten.
| 14. | Container-Wohnanlage in Dipperz - Verlängerung der Vertragslaufzeit über den 31.03.2027 |
Die Gemeindeverwaltung kann im Zusammenhang mit dem weiteren Betrieb der Anlage mit dem Landkreis Gespräche aufnehmen.
| 14 | Ja-Stimme/n |
| 0 | Nein-Stimme/n |
| 0 | Enthaltung/en |
| 15. | 2. Verleihung des "Dipperzer Gemeinschaftspreises" |
Die Gemeindevertretung beschließt eine Änderung der Richtlinie dahingehend, dass die Verleihung des „Dipperzer Gemeinschaftspreises“ zukünftig in einem geeigneten, öffentlichkeitswirksamen Rahmen stattfinden soll.
| 14 | Ja-Stimme/n |
| 0 | Nein-Stimme/n |
| 0 | Enthaltung/en |
| 16. | Bedarfsplanung der Kinderbetreuung der Gemeinde Dipperz zum 30.06.2026 |
Die Bedarfsplanung der Kinderbetreuung der Gemeinde Dipperz zum 30.06.2026 konnte der Fachdienststelle des Landkreises erst am 21.08.2026 vorgelegt werden. Urlaubsbedingt ist erst eine Antwort ab dem 31.08.2026 möglich.
| 17. | Informationen zur Erschließung des Baugebiets in Friesenhausen |
Bürgermeister Vogler informierte über die Entwurfsplanung der Straße. Geprüft wird eine fußläufige Anbindung vom Wendehammer zur Straße “Am Steinrücken”. Hier wurde eine Anfrage an die Untere Wasserbehörde gestellt.
Beauftragt wurde nach einer Ausschreibung die Baugrunderkundungen. Das Tiefbautechnische Büro Köhl plant nun die Entwässerungsanlage und die Wasserversorgung in Abstimmung mit dem Gruppenwasserwerk Florenberg.
In die Planung einbezogen wird die Entwässerung des Mühlenweges.
| 18. | Zeitplan Bürgermeisterwahl |
Bürgermeister Vogler gab einige Informationen im Zusammenhang mit der Bürgermeisterwahl am 15.11.2026:
Am 07.09.2026 endet die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen.
Bisher wurde ein Wahlvorschlag eingereicht.
Am 18.09.2026 entscheidet der Gemeinde-Wahlausschuss über die Zulassung der Wahlvorschläge.
Am 18.11.2026 wird das endgültige Ergebnis durch den Gemeinde-Wahlausschuss festgestellt.
Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler möchte eine Verabschiedung am 30.04.2027.
| 19. | Antrag der BLGD-Fraktion: Erneuter Aufruf Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken, Bäume und Sträucher und Ankündigung weiterer Maßnahmen von Fristsetzungen und Umsetzung Zwangsmaßnahmen |
Die Gemeindeverwaltung soll erneut zum Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken, Bäume und Sträucher in den Dipperzer Nachrichten aufrufen, sich weitere Schritte vorbehalten und explizit im Aufruf darauf hinweisen und Fristen setzen.
Im nächsten Schritt sollen ab 01. Oktober 2026 auffällige Grundstückseigentümer vom Ordnungsamt der Gemeinde Dipperz angeschrieben werden, sich vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember 2026 um den Heckenschnitt zu kümmern. Andernfalls wird die Gemeinde vorzugsweise in der Gemeinde Dipperz ansässige Fachfirmen oder den Bauhof beauftragen, den Rückschnitt vom 01. Januar bis zum 28. Februar 2027 auszuführen und die damit einhergehenden Kosten der Grundstücksbesitzerin/ dem Grundstücksbesitzer in Rechnung stellen.
| 12 | Ja-Stimme/n |
| 0 | Nein-Stimme/n |
| 2 | Enthaltung/en |
| 20. | Unwetterschäden vom 20.08.2026 |
Der Tagesordnungspunkt wurde zusätzlich auf die Tagesordnung genommen. Siehe TOP 2.
Ein Tornado hat in der Nacht vom 19. auf den 20.08.2026 erhebliche Schäden in Friesenhausen und in Finkenhain-Kohlberg angerichtet. Mit der kurzfristigen Beseitigung der Schäden im Bereich von Straßen und Wegen wurde die Firma Goldbach beauftragt. Die Arbeiten erfolgten im Wesentlichen am Freitag und Samstag.
Die Verwaltung empfiehlt, die umgestürzten Bäume im Gewässerbereich der Wanne durch die Firma Diel forstwirtschaftlich aufzuarbeiten. Mit diesen Arbeiten kann in der KW 36 begonnen werden. Anschließend kann die Firma Erdbau & Abbruch P. Helmer GmbH mit der Beseitigung der Wurzelteller beginnen und die beschädigten Gewässerbereiche, Wege und Randbereiche wieder herstellen. Die gesamten Arbeiten sollen zeitnah und schnellstmöglich erfolgen, weil bei Starkregen- oder Hochwasserereignissen die Gefahr besteht, dass sich Treibgut an Durchlässen, Brücken oder sonstigen Engstellen festsetzt und Hochwassergefahren entstehen können.
Aufgrund vorliegender Angebote und weiteren Schätzungen werden Kosten für die Beseitigung der Unwetterschäden von 40 bis 50.000 € erwartet. Dadurch ergeben sich bei den Produkten 54110 (Straßen und Wege), 52110 (Gewässer) und 55110 (Land- und Forstwirtschaft) und den jeweiligen Konten 61650000/83222100 entsprechende überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen.
Die Gemeinde Dipperz stellt einen Antrag auf Gewährung von Zuweisungen aus dem Kreisausgleichsstock.
Die Gemeindevertretung beschließt das Vorgehen und die haushaltsrechtliche Bereitstellung von Mittel bei den o.g. Produktkonten. Die Buchungen erfolgen nach den Eingangsrechnungen.
| 13 | Ja-Stimme/n |
| 0 | Nein-Stimme/n |
| 1 | Enthaltung/en |
| 21. | Informationen der Verwaltung/des Gemeindevorstands: > Feuerwehrwesen (soweit nicht bereits unter dem TOP Bedarfs- und Entwcklungsplan angesprochen) > Dorfmitte Dipperz mit Scheune > gemeindliche Wasserversorgung > Sonstiges |
Brand- und Katastrophenschutz: Das Fahrgestell des Mannschaftstransportwagens (kurz: MTW) ist geliefert und wqirtd nun beklebt und ausgebaut. Es ist geplant, das Fahrzeug im Rahmen des 90-jährigen Bestehens der Freiwilligen Feuerwehr Friesenhausen-Dörmbach zu übergeben.
Für das LF 10 KatS wude der Gemeinde Dipperz der Zuwendungsbescheid des Landes Hessen übersandt. Das Land hat der Errichtung eines gemeinsamen Katastrophenlöschzugs der Gemeinden Dipperz und Poppenhausen zugestimmt.
Der Zuwendungsbescheid für das HLF 10 für die Freiwillige Feuerwehr Dipperz wird durch den Hessischen Innenminister der Gemeinde Dipperz am 20.09.2026 in Friesenhausen überreicht.
Hinsichtlich der Pflicht der Gemeinde Dipperz zur Bereitstellung eines “Kommunalen Betreuungsplatzes 50” hat die Gemeinde mit dem Fachdienst Gefahrenabwehr Kontakt aufgenommen und Gesprächstermine am 29. und 30.09.2026 vereinbart.
Demnächst finden zwischen der Verwaltung und einer Arbeitsgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Gespräche zur Notstromversorgung in Katastrophenfällen statt.
Hinsichtlich des An- und Umbaus des Feuerwehrhauses in Dipperz sind immer noch Fragen zur Ausschreibung der Architektenleistungen und der Fachplanungen HLS und Elektro zu klären.
Dorfmitte Dipperz mit Scheune: Die Gemeinde Dipperz hat die Zustimmung zu einem vorzeitigen Vorhabenbeginn erhalten und kann damit seit dem 05.08.2026 Maßnahmen und Aufträge erteilen. Mit dem Architekturbüro Sturm und Wartzeck wurden bereits Gespräche geführt. Die nächsten Ziele sind die Ausführungsplanung und Ausschreibung. Die Projektgruppe beschäftigt sich mit einer möglichen Erhaltung des Gewölbekellers.
Gemeindliche Wasserversorgung Finkenhain und Wolferts: Die Schüttungen der Wolfertser Quellen sind seit Mitte letzten Jahres zurückgegangen. Seit Juni vergangenen Jahres mussten vom Zweckverband Gruppenwasserwerk Florenberg größere Wassermengen hinzugekauft werden. Es ist beabsichtigt, das Tiefbautechnische Büro Köhl zu beauftragen, eine fundierte Wasserbilanz zu erstellen, die betrieblichen Abläufe zu prüfen und eine Prognose für die nächsten Jahre zu erstellen. Dabei soll auch die eingestellte Quelle Altenrain in die Überlegungen nochmals einbezogen werden.
Radweg Armenhof-Margretenhaun: Der Bund hat noch nicht endgültig über den Zuwendungsbescheid entschieden. Die Verwaltung prüft die Voraussetzungen auf einen vorzeitigen Vorhabenbeginn.
Überprüfung des Prädikats “Erholungsort” für Friesenhasuen-Dörmbach: In diesem Jahr ist über die Weiterführung des Prädikats zu entscheiden.
Datenschutz und Cybersicherheit: Die Verwaltung hat dazu in den letzten Tagen einige Gespräche mit der Firma STW Datentechnik, Eiterfeld, und der SV Sparkassenversicherung geführt. Es ist ein schneller Abschluss einer Cyber-Versicherung geplant.
Förderung von Basistechnologien zur Verwaltungsvereinfachung im Programm “Starke Heimat Hessen”: Die Gemeindevertretung wurde über mögliche Förderungen informiert.
Dabei ist festzustellen, dass die Gemeinde Dipperz bereits über einige förderfähige Basisprogramme verfügt (Rechnungsworkflow, Dokumentenmanagementsystem, Sitzungsdienste) und derzeit Programme beauftragt hat, die sich in der Umsetzung befinden (Personalabrechnung und Zeiterfassung, Modul elektronische Steuerbearbeitung, Nachfolgeprogramm Gewerbeamt). Beauftragt wird derzeit das KI-Programm Ayunis zur Vereinfachung der Verwaltungstätigkeiten. Ein möglicher Förderantrag wird bei der Einführung der Digitalisierung der Ortsgerichtstätigkeiten geprüft.
| 22. | Anfrage BLGD-Fraktion zur Dipperzer Straße (Gewerbegebiet Dipperz): Versetzen Ortsschild und Straßenüberquerung mit abgesenkten Bordsteinen zwischen Kreisel und Bushaltestellen |
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.
| 23. | Anfrage BLGD-Fraktion: Erfahrungswerte der Gemeindeverwaltung mit den Hundekotstationen und aktueller Stand zu Aufwand, Anzahl und Standorte |
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung.
| 24. | Fragen und Sonstiges |
Die nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung finden statt am
| 22. Oktober 2026 | HFA und Bau-Ausschuss |
| 29. Oktober 2026 | Gemeindevertretung |
|
|
| 03. Dezember.2026 | HFA und Bau-Ausschuss |
| 10. Dezember 2026 | Gemeindevertretung |
| Christoph Schäfer | Gerlinde Storch |
| Vorsitz | Schriftführung |