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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 4/2023
Vereine und Verbände
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​​​​​​​Vortrag beim Info-Kaffeenachmittag

Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung – Patientenverfügung

Diese drei Themenbereiche standen bei der Veranstaltung des VdK Ortsverband Dipperz im Mittelpunkt. Der 1. Vorsitzende Gerhard Koch begrüßte die Gäste und insbesondere Frau Ingrid Michel, Geschäftsführerin des Betreuungsvereins des VdK Osthessen. Frau Michel bedankte sich für die Einladung und erläuterte beim Info-Kaffeenachmittag (jeden 2. Dienstag des Monats um 14:30 Uhr) im sehr gut besuchten Bürgerhaus Dipperz Sinn und Zweck von Vollmachten und Verfügungen in anschaulicher Weise.

Wenn man im Krankheitsfalle, z. B. bei Pflegebedürftigkeit nicht mehr in der Lage sei, über sich selbst zu bestimmen, sollte man rechtzeitig seinen Willen für sich und die Vollmachten für seine Angehörigen/Personen des Vertrauens sowie die Mediziner dokumentiert haben. Punkt für Punkt sprach Frau Michel die in der Vorsorgevollmacht behandelten Themenkreise Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten, Behörden und die Vermögenssorge an und untermalte diese mit Beispielen aus ihrer Betreuungspraxis. Eine Beglaubigung sei angeraten. Kostengünstig seien Ortsgericht oder Betreuungsbehörde. Sie verwies auf Registrierung der Vollmacht bei der Bundesnotarkammer Berlin Zentrales Vorsorgeregister, Postfach 080151, 10001 Berlin hin. Außerdem sei angeraten, alle zwei Jahre die Vollmacht zu überprüfen bzw. zu aktualisieren und man könne sie jederzeit widerrufen.

Falls keine Angehörigen/Personen des Vertrauens aus welchen Gründen auch immer zur Verfügung stünden, könne man mit einer sogenannten Betreuungsverfügung vorsorgen. Wird ein ehrenamtlicher Betreuer/in bestimmt, habe er/sie die Pflicht, alle Tätigkeiten zu belegen. Lägen Gründe zur gerichtlichen Kontrolle vor, würde das sogenannte Betreuungsverfahren in Gang gesetzt, an dessen Ende ein amtlicher Betreuer bestellt würde. Man habe aber die Möglichkeit, vorzuschlagen oder abzulehnen. Diese Art der Betreuung unterliege der Kontrolle des Amtsgerichtes. Frau Michel erwähnte, dass ihr Betreuungsverein derzeit 66 Klienten vertrete.

In einer Patientenverfügung erklärt man, falls man auf Dauer handlungs- und entscheidungsunfähig z. B. durch einen Unfall, Schlaganfall o. Ä. ist, man sich also nicht mehr mitteilen kann, seine Wünsche im Hinblick auf lebenserhaltende Maßnahmen, Intensivtherapie, künstliche Ernährung und Beatmung usw. Damit entlaste man Angehörige und Mediziner. Dazu gibt es ausführliche Formulare, die die Willensbekundungen detailliert abfragen. Das Original sollte man zuhause aufbewahren. Es empfiehlt sich, die Patientenverfügung mit dem Arzt zu besprechen und ihn eventuell als Zeugen unterschreiben zu lassen und eine Kopie in die Patientenakte zu geben. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. Dass Frau Michels Darlegungen sehr gut angenommen wurden, zeigte die lange Schlange am Ende des Vortrags. Hier beantwortete sie noch persönliche Fragen.

Für Formulare und weitere Fragen rund um Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung können Sie sich an den Verein für Selbstbestimmung und Betreuung Osthessen im Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e.V., Heinrichstraße 58a, in 36043 Fulda, Tel.: 0661 9019703, Fax 0661 9019739 und email: betreuungsverein.fulda@vdk.de wenden. Im Internet erhalten Sie Informationen unter www.vdk.de/betreuungsverein-osthessen.