Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auf Gehwegen und Straßen sind überhängende Äste und Sträucher immer wieder ein Ärgernis. Gerade Personen mit Kinderwagen, Kinder selbst oder auch Rollstuhlfahrer sind oft gezwungen, den Gehweg zu verlassen, weil Strauchwerk und Äste die Benutzung des Gehwegs nicht zulassen.
Wir weisen deshalb alle Grundstücksbesitzer darauf hin, dass Rad- und Gehwege sowie die Fahrbahn in voller Breite dem (Fußgänger)-Verkehr zur Verfügung stehen müssen.
Wir appellieren daher an alle Grundstückseigentümer: Schneiden Sie bitte Ihre Sträucher, Hecken und Bäume bis an die Grundstücksgrenze zurück. Bitte beachten Sie, dass Hecken nicht nur im unteren Bereich zurückgeschnitten werden müssen, sondern auch im oberen Bereich. Sorgen Sie bitte durch ständigen Rückschnitt auch afür, dass derlei Beeinträchtigungen im nächsten Jahr erst gar nicht entstehen können.
Auffällige Grundstückseigentümer werden vom Ordnungsamt der Gemeinde Dipperz angeschrieben, sich vom 01. Oktober bis zum 31.12.2026 um den Rückschnitt zu kümmern. Anderfalls wird die Gemeinde Dipperz den Bauhof oder Firmen beauftragen, den Rückschnitt vom 01. Januar bis zum 28. Februar 2027 auszuführen und die damit einhergehenden Kosten den Grundstückseigentümern in Rechnung stellen.
Die Ordnungsbehörde wird vermehrt Kontrollen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durchführen.
Eigentümer haften für etwaige Unfälle und Schäden.