Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 25.09.2023 die Aufstellung der 1. Nachtragssatzung und des 1. Nachtragsplanes für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Einbringung in die Gemeindevrtretung erfolgte am 28.09.2023. Aus § 98 Abs. 2 HGO ergibt sich die Rechtsgrundlage und die Notwendigkeit. Danach ist eine Nachtragssatzung erforderlich, wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen. Unter Hinweis auf den Beschluss der Gemeindevertretung am 13.07.2023 ergibt sich dies durch die Errichtung einer Wohncontaineranlage für Flüchtlinge und Asylsuchende. Weitere Änderungen betreffen Beschlüsse des Gemeindevorstgands zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Erkenntnisse im laufenden Haushaltsjahr.
Aus der Nachtragssatzung ergeben sich Gesamterträge in Höhe von 8.699.852 € (bisher: 8.585.862 €) und Gesamtaufwendungen von 8.779.635 € (bisher: 8.840.355 €). Der bisher eingeplante Jahresfehlbetrag reduziert um 174.710 € auf 79.783 €: Der Haushaltsausgleich erfolgt wie bisher durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen. Die wesentlichen Änderungen betreffen:
Die Änderungen im Gesamtfinanzhaushalt aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit, dem Saldo aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ergeben im Nachtrag eine Veränderung des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von -262.611 € (bisher: +106.452 €).
Die wesentlichen Änderungen im Investitionsnachtrag 2023 betreffen
Keine Änderungen in der Nachtragssatzung ergeben sich beim Stellenplan, bei den Krediten, Verpflichtungsermächtigungen und Liquiditätskrediten.
Ein großer Dank für die Aufstellung des Nachtragsplanes und des angepassten Zahlenwerkes gilt Herrn Hermann-Josef Weber.
Für Fragen und Beratungen in den Fraktionen steht Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler jederzeit zur Verfügung.