Titel Logo
Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 41/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Erläuterungen des Bürgermeisters zur Einbringung der  1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltplanes für das Jahr 2023

Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 25.09.2023 die Aufstellung der 1. Nachtragssatzung und des 1. Nachtragsplanes für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Die Einbringung in die Gemeindevrtretung erfolgte am 28.09.2023. Aus § 98 Abs. 2 HGO ergibt sich die Rechtsgrundlage und die Notwendigkeit. Danach ist eine Nachtragssatzung erforderlich, wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen geleistet werden sollen. Unter Hinweis auf den Beschluss der Gemeindevertretung am 13.07.2023 ergibt sich dies durch die Errichtung einer Wohncontaineranlage für Flüchtlinge und Asylsuchende. Weitere Änderungen betreffen Beschlüsse des Gemeindevorstgands zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie Erkenntnisse im laufenden Haushaltsjahr.

Aus der Nachtragssatzung ergeben sich Gesamterträge in Höhe von 8.699.852 € (bisher: 8.585.862 €) und Gesamtaufwendungen von 8.779.635 € (bisher: 8.840.355 €). Der bisher eingeplante Jahresfehlbetrag reduziert um 174.710 € auf 79.783 €: Der Haushaltsausgleich erfolgt wie bisher durch Entnahme aus den Ergebnisrücklagen. Die wesentlichen Änderungen betreffen:

  • Mindererträge bei den Bußgeldeinnahmen (-25.000 €)
  • zussätzliche Förderungen im Zusammenhang mit den durchgeführten Sanierungen der Hauptwirtschaftswege (+111.000 €)
  • Mindererträge bei der Konzessionsabgabe (-12.400 €)
  • Zinserträge (+17.400 €)
  • Aufwendungen für Sach- und Deinstleistungen (-67.985 €; betrifft in erster Linie den Brandschutz mit +39 T€, den Straßenbau mit -150 T€ und Aufwendungen für die Flüchtlingsunterbringung bei dem neu angelegten Produkt 31550)

Die Änderungen im Gesamtfinanzhaushalt aus dem Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit, dem Saldo aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit ergeben im Nachtrag eine Veränderung des Zahlungsmittelbestandes in Höhe von -262.611 € (bisher: +106.452 €).

Die wesentlichen Änderungen im Investitionsnachtrag 2023 betreffen

  • bei den Grundstückangelegenheiten eine Reduzierung der Einzahlungen um 150.000 € (es ergeben sich keine Verkäufe)
  • die Errichtung der Wohncontaineranlage für Flüchtlinge einschließlich der Ausstattungen, der Herrichtung des Platzes sowie die Anschlüsse Abwasser, Strom und Internet (Auszahlungen 490.000 € und anteilige Einzahlungen im laufenden Jahr in Höhe von 10.800 €)
  • eine Anpassung der Auszahlungen bei der Feuerwehr für die Rettungsgeräte laut den vorliegenden Angeboten (4.000 €)
  • Wasser- und Abwasserhausanschlüse in Armenhof und im Gewerbegebiet Dipperz (Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 55.000 €)

Keine Änderungen in der Nachtragssatzung ergeben sich beim Stellenplan, bei den Krediten, Verpflichtungsermächtigungen und Liquiditätskrediten.

Ein großer Dank für die Aufstellung des Nachtragsplanes und des angepassten Zahlenwerkes gilt Herrn Hermann-Josef Weber.

Für Fragen und Beratungen in den Fraktionen steht Bürgermeister Klaus-Dieter Vogler jederzeit zur Verfügung.