Sehr geehrte Mitbürgerin,
sehr geehrter Mitbürger,
Sie sind hier zugezogen oder innerhalb der Gemeinde umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt, dann beachten Sie für die Ausübung Ihres Wahlrechts bitte folgende Hinweise:
Sie sind für die Direktwahl am 15. November 2026 wahlberechtigt, wenn Sie
Sollten Sie nach dem 04.10.2026 aus dem Gebiet einer anderen Gemeinde / Stadt zugezogen sein, sind Sie für die Direktwahl des Bürgermeisters nicht wahlberechtigt und können an dieser Wahl nicht teilnehmen.
Bei einem Umzug innerhalb unserer Gemeinde bleiben Sie wahlberechtigt. Melden sie sich in diesem Fall erst nach dem 04. Oktober 2026 um, bleiben sie in Ihrem alten Wählerverzeichnis eingetragen; eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis ist auch auf Antrag nicht möglich.
Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Ihre Briefwahlunterlagen. Der Antrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt.
Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt; die Adresse lautet:
Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz
Tel. 06657/9633-0
Dort erhalten Sie auch Formulare für einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis, falls Sie irrtümlich nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind.
In besonderen Fällen können Sie sich auch nachträglich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Die allgemeinen Hinweise zum Wahlrecht finden Sie unten aufgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Dipperz
Am 15. November 2026 findet die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in der Gemeinde Dipperz statt.
Wahlberechtigt für die Direktwahl sind Personen, die
Nicht wahlberechtigt sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.
Wählen können nur Personen,
die in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen sind oder einen Wahlschein haben. Von Amts wegen werden alle wahlberechtigten Personen in das Wählerverzeichnis der Gemeinde ihrer Wohnung (bei Inhabern mehrerer Wohnungen, die Hauptwohnung) eingetragen, in der sie am 04. Oktober 2026 bei der Meldebehörde gemeldet sind.
Der Gemeindevorstand macht spätestens am 22. Oktober 2026 öffentlich bekannt, dass das Wählerverzeichnis vom 26. Oktober bis 30. Oktober 2026 zur Einsicht bereitgehalten wird und von wem, zu welchem Zweck und unter welchen Voraussetzungen, wo, wie lange und zu welchen Zeiten das Wählerverzeichnis eingesehen werden kann.
In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten wo und während welcher Zeiten Wahlscheine beantragt werden können. Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 25. Oktober 2026 eine Wahlbenachrichtigung.
Personen, die bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollten im eigenen Interesse durch Einsichtnahme in das bereitgehaltene Wählerverzeichnis nachprüfen, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind; sollte dies nicht der Fall sein, müssen sie Einspruch beim Gemeindevorstand einlegen.