Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 25.10.2026 zugesandt wird, ist der Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben persönlich oder per E-Mail, Fax oder postalisch an das Wahlamt senden.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch formlos per E-Mail beantragen. Bitte senden Sie den Antrag an info@dipperz.de. Die nachfolgenden Daten sind unbedingt anzugeben:
Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Tragen Sie hierzu die bevollmächtigte Person auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Die bevollmächtigte Person muss im Wahlamt den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich.
Die Antragsfrist für die Briefwahl, also der Eingang Ihres Antrags oder die persönliche Beantragung beim Wahlamt endet am Freitag, dem 13. November um 13:00 Uhr.
Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag allerdings noch kurzfristig bis zum Wahltag 15:00 Uhr gestellt werden.
Das Wahlamt der Gemeinde Dipperz hat dafür wie folgt geöffnet:
Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen eine Woche nach Antragstellung noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt. Die Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Unterlagen können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.