Mittwoch, 22. November 2023, 19.00 Uhr,
in der Mensa der Biebertalschule Hofbieber
Liebe Mitglieder des Fördervereins,
das Finanzamt Fulda hat unserem Förderverein mitgeteilt, dass unsere Satzung vom 06.05.2019 nicht mehr ganz die Voraussetzungen der sog. formellen Satzungsmäßigkeit des § 60 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) entspricht.
Um die Gemeinnützigkeit unseres Vereins weiter zu behalten, ist eine formelle Satzungsänderung bis zum 31.12.2023 zu beschließen.
Aus diesem Grund ist die Einberufung einer außerordentlichen Jahreshauptversammlung kurzfristig erforderlich.
Daher laden wir Sie außerordentlichen Jahreshauptversammlung am 22.11.2023 ein.
Anbei finden Sie die Tagesordnung zur Jahreshauptversammlung sowie eine Gegenüberstellung über die Satzungsänderungen, die Ihnen im Vorfeld bekanntzugeben sind.
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Beschluss zu den Satzungsänderungen |
| 3. | Anträge und Verschiedenes |
|
| Anträge zur Jahreshauptversammlung können bis zum 20.11.2023 beim 1. Vorsitzenden Thorsten Eckstein eingereicht werden. |
Wir freuen uns über eine große Teilnahme.
| Bisherige Satzungstexte | Neuerungen / Änderungen der Satzung |
| §2 Zweck des Vereins Streichung des Absatzes 1 Der Verein hat das Ziel, die pädagogische und inhaltliche Arbeit an der Biebertalschule zu fördern. Er unterstützt die Schule bei der Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln, soweit, dafür öffentliche Mittel fehlen oder nicht ausreichend zur Verfügung gestellt werden können. | Neufassung von Absatz 1 Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung und Bildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Förderung der pädagogischen und inhaltlichen Arbeit an der Biebertalschule. |
| §3 Gemeinnützigkeit Ergänzung des Absatzes 1: Einfügung des Wortes „gemeinnützige“ | Ergänzung des Absatzes 1: Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts 1 „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordung. |
| §3 Gemeinnützigkeit Streichung des Absatzes 3 Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. | Neufassung von Absatz 3 Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke |
| §14 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens Ersetzung von Formulierungen im Absatzes 2: Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Biebertalschule Hofbieber, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in der Schule zu verwenden hat. | Änderung in Absatz 2 Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen des Vereins an die Biebertalschule Hofbieber, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in der Schule zu verwenden hat. |
Gegenüberstellung der zu ändernden Paragraphen der Satzung