Das Mitglied des Ortsbeirates Dörmbach des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU), Herr Mark Mathis, hat seinen Sitz im Ortsbeirat Dörmbach durch Wegzug aus der Gemeinde Dipperz OT Dörmbach verloren.
Gemäß § 34 Abs. 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes stelle ich sein Ausscheiden fest.
Gleichzeitig stelle ich fest, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU),
Herr Peter Reinhardt,
Dietershausener Str. 26,
36160 Dipperz
in den Ortsbeirat Dörmbach nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte/r des Wahlkreises Ortsbezirk Dörmbach binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 25 KWG.