Titel Logo
Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 47/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

GWW Florenberg - IV. Nachtrag zur Entschädigungssatzung

IV. Nachtrag zur Entschädigungssatzung

Aufgrund der §§ 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.03.2015 (GVBL I S. 158, 188) in Verbindung mit § 17 Abs. 4 des Gesetzes über Kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 in der zurzeit geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung am 05.11.2025 folgenden IV. Nachtrag beschlossen:

§ 1 Abs. 1 – Verdienstausfall erhält folgende Änderung:

(1)

Mitglieder der Verbandsversammlung und andere ehrenamtliche Tätige erhalten, wenn ihnen nachweisbar ein Verdienstausfall entstehen kann, zur pauschalen Abgeltung ihrer Ansprüche einen Betrag von 10,00 Euro pro Sitzung der Verbandsversammlung, des Verbandsvorstandes oder des Ausschusses, dem sie als Mitglied oder kraft Satzung oder Gesetzes mit beratender Stimme angehören. Den erforderlichen Nachweis der Möglichkeit der Entstehung eines Verdienstausfalls für Zeiten, in denen entschädigungspflichtige Sitzungen durchgeführt werden, haben die ehrenamtlich Tätigen zu Beginn der Wahlzeit der Verbandsversammlung gegenüber der/dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung zu führen. Sie sind verpflichtet, diesen Nachweis zu Beginn eines jeden Kalenderjahres erneut zu führen und spätere Änderungen unverzüglich anzuzeigen.

§ 3 Abs. 1, 2 und 3 – Aufwandsentschädigungen erhält folgende Änderung:

(1)

Ehrenamtlich Tätige erhalten neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der Verbandsversammlung, des Verbandsvorstandes oder des Ausschusses, dem sie als Mitglied oder kraft Satzung oder Gesetzes mit beratender Stimme angehören, folgende Aufwandsentschädigung:

-

Mitgliedern der Verbandsversammlung und

des Verbandsvorstandes

32,00 Euro

-

zu Beratungen zugezogene Vertretern von

Bevölkerungsgruppen

32,00 Euro

-

zu Beratungen zugezogenen Sachverständigen

32,00 Euro

(2)

Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden höheren Aufwendungen in der Weise erhöht, dass die Funktionsträger hierfür zusätzlich monatlich eine Pauschale erhalten.

Diese beträgt für

-

den Vorsitzenden der Verbandsversammlung

35,00 Euro

-

Ausschussvorsitzende und Mitglieder des

Verbandsvorstandes ohne Vorsitzenden

35,00 Euro

-

den Verbandsvorsitzenden

150,00 Euro

(3)

Der Schriftführer erhält für jede Sitzung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 32,00 Euro.

Vorstehender IV. Nachtrag zur Entschädigungssatzung tritt zum 01.01.2027 in Kraft.

Künzell, den 06.11.2025

Zweckverband

"Gruppenwasserwerk Florenberg"

(Siegel)

gez.

Zentgraf

Verbandsvorsitzender