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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 48/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Dipperz

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 18 "Külos", Ortsteil Dipperz

Bekanntgabe der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3(2) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4(2) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dipperz hat am 07.11.2024 beschlossen, für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 „Külos“ die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3(2) BauGB durchzuführen.

Ziel der Planaufstellung ist es, im Weiler Külos die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für einen Bau- und Fuhrbetrieb mit Winterdienst zu schaffen.

Lage und Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung entsprechen dem Grundstück Gemarkung Dipperz, Flur 10, das Flurstück 24/1. Die Lage des Geltungsbereichs ist aus nachfolgender Abbildung ersichtlich:

Der Entwurf der Planung kann mit weiteren Unterlagen in der Zeit vom 02.12.2024 bis 09.01.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Dipperz unter www.dipperz.de/Bauen&Wohnen eingesehen und heruntergeladen werden.

Zeitgleich sind die Unterlagen über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen verlinkt: https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.

Für Bürger/innen, die nicht über elektronische Möglichkeiten verfügen, liegen die Unterlagen zusätzlich in Papierform in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz (im Zimmer des Bürgermeisters) während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt:

Montag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Dienstag – Freitag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Während der Zeit der Veröffentlichung und Auslegung vom 02.12.2024 bis 09.01.2025 können Stellungnahmen abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.

Stellungnahmen sind bevorzugt per E-Mail an bauamt@dipperz.de unter Angabe des Betreffs „Bebauungsplan Nr. 18 "Külos"“ zu übersenden.

Darüber hinaus können Stellungnahmen zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde während der allgemeinen Öffnungszeiten oder auf dem Postweg an Gemeinde Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zu den Bauleitplänen unberücksichtigt bleiben können.

Für die Bauleitplanung wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Auf der Grundlage früherer Planungen der Gemeinde Dipperz, der vollzogenen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde Eichenzell wesentlichen umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:

  • Aktuell gültiger Flächennutzungsplan der Gemeinde Dipperz
  • Regionalplan Nordhessen 2009
  • Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000
  • Bebauungsplan Nr. 18, Umweltbericht im Vorentwurf
  • Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung

Innerhalb der genannten umweltbezogenen Unterlagen sind folgende umweltbezogenen Informationen enthalten:

  • Inanspruchnahme von Flächen, vorgesehene Nutzung und Größe
  • Landschaftsschutzgebiet
  • bestehende Nutzungsstruktur Hofanlage
  • gesetzlich geschützte Biotope nicht bekannt
  • geplante Ausgleichsmaßnahmen
  • geologische Grundlagen, Bodenart, Bodenfunktionen
  • Grundwasser + Oberflächenwasser
  • Klima, Landschaftsbild, Naturerlebnis
  • Mensch und menschliche Gesundheit, Erholung
  • Kultur- und Sachgüter - Bildstock im Umfeld

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Dipperz, den 22.11.2024

Klaus-Dieter Vogler,
Bürgermeister