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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 49/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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10. Änderung der Entgeltordnung für die Bürger- und Feuerwehrgerätehäuser der Gemeinde Dipperz

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I 2005 S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.12.2020 (GVBl. I 2020 S. 915) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dipperz in ihrer Sitzung am 17.11.2022 die nachstehende Benutzungs- und Entgeltordnung beschlossen:

Artikel 1

Die Gebühren für die Bürger- und Feuerwehrhäuser der Gemeinde Dipperz werden wie folgt festgelegt:

Bürgerhaus Dipperz

Räume

Vereine

private Veranstaltung

Auswärtige Nutzer

Heizung

Großer Saal

230,00

161,00

299,00

80,00

Gruppenraum

40,00

40,00

52,00

30,00

Thekenraum

50,00

50,00

65,00

30,00

Küche

25,00

25,00

32,50

Foyer bei separater Nutzung

25,00

25,00

25,00

20,00

Jugendraum

20,00

20,00

20,00

10,00

Feuerwehrhaus Dipperz

Heizung

Saal

55,00

40,00

Küche

20,00

Die Gebühren für Strom in den Bürger- und Feuerwehrhäusern der Gemeinde Dipperz werden wie folgt festgelegt:

-

für Vereine und Verbände und Familienfeiern

0,40 € je kWh

-

für den Festplatz

0,50 € je kWh

Artikel 2

Diese Änderung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Dipperz, 02. Dezember 2022

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Dipperz
Klaus-Dieter Vogler
Bürgermeister