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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dipperz für das Haushaltsjahr 2023 und Bekanntmachung

I. Nachtragshaushaltssatzung

Auf Grund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90), hat die Gemeindevertretung am 19.10.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

8.698.852,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

8.779.635,00 €

mit einem Saldo

-80.783,00 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.000,00 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0,00 €

mit einem Saldo von

1.000,00 €

mit einem Jahresfehlbetrag von

-79.783,00 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

502.297,00 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

652.000,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.291.993,00 €

mit einem Saldo von

-639.093,00 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0,00 €

Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf

125.815,00 €

mit einem Saldo

-125.815,00 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-262.611,00 €

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert

Dipperz, 19.10.2023

Der Gemeindevorstand
Klaus-Dieter Vogler
Bürgermeister

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß § 97 Abs. 4 HGO öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Nachtragshaushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Dipperz für das Jahr 2023 liegt in der Zeit vom 11. bis 20. Dezember 2023 während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz, im Zimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht aus.

Sprechzeiten:

montags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 19:00 Uhr

dienstags bis freitags

von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dipperz, 01.12.2023

Der Gemeindevorstand
Klaus-Dieter Vogler
Bürgermeister