I. Nachtragshaushaltssatzung
Auf Grund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90), hat die Gemeindevertretung am 19.10.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1
| Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden | |
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| im Ergebnishaushalt | |
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| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 8.698.852,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 8.779.635,00 € |
| mit einem Saldo | -80.783,00 € |
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| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.000,00 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0,00 € |
| mit einem Saldo von | 1.000,00 € |
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| mit einem Jahresfehlbetrag von | -79.783,00 € |
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| im Finanzhaushalt | |
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 502.297,00 € |
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| und dem Gesamtbetrag der | |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 652.000,00 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.291.993,00 € |
| mit einem Saldo von | -639.093,00 € |
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| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0,00 € |
| Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit auf | 125.815,00 € |
| mit einem Saldo | -125.815,00 € |
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| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -262.611,00 € |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert
Dipperz, 19.10.2023
II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß § 97 Abs. 4 HGO öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Nachtragshaushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Dipperz für das Jahr 2023 liegt in der Zeit vom 11. bis 20. Dezember 2023 während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz, im Zimmer des Bürgermeisters zu jedermanns Einsicht aus.
| montags | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und |
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| 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr |
| dienstags bis freitags | von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Dipperz, 01.12.2023