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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 51/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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6. Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Dipperz

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBI. S. 90,93) der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetztes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBI. I S. 548), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22.08.2018 (GVBI. I. S 247), der §§ 1 bis 5a 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) zum 24.03.2013 (GVBI. I S. 134) zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2023 (GVBI. S. 582), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dipperz in der Sitzung am 12.12.2023 folgende Änderung der derzeit geltenden Wasserversorgungssatzung beschlossen:

§23

Benutzungsgebühren

(3)

Die Gebühr beträgt pro m³ 2,70 € ab dem 01.01.2024 und 3,23 € ab dem 01.01.2026. Die Gebühr enthält die gesetzliche Umsatzsteuer.

§24

Grundgebühr

(1)

Die Höhe dieser Grundgebühr richtet sich nach der Nenngröße der installierten Messeinrichtung. Die Grundgebühr beträgt pro angefangenen Kalendermonat bei Messeinrichtungen, die geeignet sind zur Messung folgender maximaler Verbrauchsleistungen.

Bis zu 5 m³/h

-Q3 2,5 oder Q3 4 (bisher QN 2,5)

6,42 €

Bis zu 12 m³/h

-Q3 6,3 oder Q3 10 (bisher QN 6,0)

8,36 €

Bis zu 20 m³/h

-Q3 16 (bisher QN 10,0)

13,93 €

Über 20 m³/h

- ab Q3 25 (bisher QN 80-100)

50,15 €

Die Gebühren enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

Inkrafttreten:

Die vorgenannten Änderungen der WVS werden hiermit bekannt gemacht und treten ab dem 01.01.2024

in Kraft.

Dipperz, 13.12.2023

Für den Gemeindevorstand der Gemeinde Dipperz
Klaus-Dieter Vogler
Bürgermeister