1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl I S. 90) hat die Verbandsversammlung am 20.11.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
| im Ergebnishaushalt |
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 558.530 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 696.772 € |
| mit einem Saldo von | -138.242 € |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 € |
| mit einem Saldo von | 0 € |
| mit einem Fehlbedarf von | -138.242 €, |
| im Finanzhaushalt |
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| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | -19.392 € |
| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 46.400 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 36.050 € |
| mit einem Saldo von | 10.350 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 61.392 € |
| mit einem Saldo von | -61.392 € |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -70.434 € |
festgesetzt.
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
| Dipperz, 20.11.2023 | Der Verbandsvorstand |
| gez. Klaus-Dieter Vogler |
| Verbandsvorsitzender |
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß § 97 Abs. 4 HGO öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält nach Einsichtnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda keine genehmigungsbedürftigenTeile.
Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit vom 03.01.2024 bis 12.01.2024 während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz, im Zimmer des Bürgermeisters und Verbandsvorsitzenden zu jedermanns Einsicht aus.
Sprechzeiten: montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und montags von 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Dipperz, 12.12.2023