Titel Logo
Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Hebesatzsatzung der Gemeinde Dipperz

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dipperz am 11.12.2024 die folgende Hebesatzsatzung beschlossen:

§ 1 Festsetzung der Hebesätze

Die Hebesätze für die Grundsteuer werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

320,00 %

2

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

320,00 %

§ 2 Gültigkeit

Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Dipperz, 11.12.2024

Für den Gemeindevorstand
Klaus-Dieter Vogler, Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden

Dipperz, 11.12.2024

Für den Gemeindevorstand
Klaus-Dieter Vogler, Bürgermeister