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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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7. Änderung der Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Dipperz

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBI. S. 90,93), der §§ 30, 31, 36 des Hessischen Wassergesetztes (HWG) in der Fassung vom 14.12.2010 (GVBI. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 09.12.2022 (GVBl. Seite 764), der §§ 1 bis 5a, 6a, 9 bis 12 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBI. I S. 134) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.07.2023 (GVBI. S. 582), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Dipperz in der Sitzung am 11.12.2024 folgende Änderung der derzeit geltenden Wasserversorgungssatzung beschlossen:

§23

Benutzungsgebühren

(7. Änderung)

(3)

Die Gebühr beträgt ab dem 01.01.2025 pro m³ 3,23 €. Die Gebühr enthält die derzeit geltende Umsatzsteuer.

Inkrafttreten:

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Dipperz, 11.12.2024

Für den Gemeindevorstand
Klaus-Dieter Vogler, Bürgermeister
Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden

Dipperz, 11.12.2024

Für den Gemeindevorstand
Klaus-Dieter Vogler, Bürgermeister