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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Dipperz

Abbildung 1: Geltungsbereich der Bebaunngsplanänderung

1. Änderung des Bebauungsplans „Am Steinrücken“, Ortsteil Friesenhausen

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2(1)BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dipperz hat am 30.10.2025 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Steinrücken“ aufzustellen.

Die Aktualisierung der Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans ist erforderlich und erfolgt im Normalverfahren gemäß § 4a BauGB, da die Grundzüge der Urplanung berührt werden.

Lage und Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung entsprechen in der Gemarkung

Friesenhausen, Flur 1, den Flurstücken 10, 11/3 sowie jeweils teilweise den Flurstücken 9/1, 9/2, 11/1, 11/2, 12, 13/3, 13/4. Die Lage des Geltungsbereichs ist aus nachfolgender Planabbildung ersichtlich:

Der Vorentwurf der Bebauungsplanänderung liegt mit Begründung und Umweltbericht in der Zeit vom

05.01.2026 bis einschließlich 23.01.2026

zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3(1) Baugesetzbuch aus. Während dieser Zeit kann die Planung in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz zu folgenden Zeiten eingesehen werden:

Montag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Dienstag – Freitag

09.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Alle Bürger und Bürgerinnen haben in dieser Zeit Gelegenheit, sich über die anstehende Planung zu informieren, mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern.

Die Planungsunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Dipperz unter folgender Adresse eingesehen und heruntergeladen werden: www.dipperz.de/Bauen und Wohnen. Auf die entsprechende Seite wird auch im Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan/gemeinden-von-a-bis-z, hingewiesen.

Stellungnahmen sollen innerhalb der Auslegungsfrist elektronisch, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz, oder auch per Email (bauamt@dipperz.de) vorgebracht werden.

Mit der Durchführung von Verfahrensschritten wurde ein Planungsbüro beauftragt. (§ 4 b BauGB).

Dipperz, 10.12.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Dipperz
Klaus-Dieter Vogler, Bürgermeister