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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Am 15.02.2025 waren die Steuern und Abgaben für das I. Quartal 2025 fällig.

Soweit diese Abgaben noch nicht entrichtet wurden und Bankabbuchung nicht vereinbart worden ist, werden die Zahlungspflichtigen um umgehende Zahlung gebeten.

Die Beitreibung der Rückstände beginnt am 03. März 2025. Die an diesem Tage nicht eingegangenen Beträge werden nach den Bestimmungen des Hess. Verwaltungsvollstreckungsgesetzes eingezogen. Gleichzeitig fallen den Pflichtigen der gesetzliche Säumniszuschlag und die Vollstreckungskosten zur Last.

Wir hoffen, dass Sie hierzu keine Veranlassung geben.

Hermann-Josef Weber
Verw. Angest.