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Dipperzer Nachrichten
Ausgabe 8/2025
Gestaltung Innenteil Seite 2
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GWW Vorderrhön - Gebührenabrechnung I. Quartal 2025

Hinweis des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön

Aufgrund von Umstellungsarbeiten im Rahmen der verwaltungs- und finanztechnischen Übernahme des Zweckverbandes wird in diesem Jahr die erste Rate der Wassergebührenabrechnung 2025 am 1. März 2025 fällig.

Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen hiermit gebeten, den Fälligkeitsbetrag so anzuweisen, dass dieser spätestens am 1. März 2025 auf einem Konto des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön eingegangen ist.

Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, ist der Zweckverband verpflichtet, die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.

Zweckverband Gruppenwasserwerk Vorderrhön

Bitte geben Sie das neue Kassenzeichen bei der Zahlung an!

Beispiel Kassenzeichen: 11*****-7000-00*

Zahlung auf eines der folgenden Konten:

Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG

IBAN: DE58 5306 2350 0000 8104 01

BIC: GENODEF1PBG

Sparkasse Fulda

IBAN: DE78 5305 0180 0027 0003 06

BIC: HELADEF1FDS

Wir bitten um Beachtung!

Zweckverband Gruppenwasserwerk Vorderrhön