Abbildung: Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans, „Am Steinrücken“, OT Friesenhausen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dipperz hat in ihrer Sitzung am 30.10.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Steinrücken“ gefasst.
Da die Bauleitplanung im Regelverfahren aufgestellt wird, ist ein zweistufiges Beteiligungsverfahren durchzuführen. An die im Januar 2026 durchgeführte frühzeitige Beteiligung schließt sich die öffentliche Auslegung an.
Der Geltungsbereich der Planung liegt zentral im Ortsteil Friesenhausen und umfasst die Flurstücke 10, 11/3 und 11/2 sowie Teilflächen der Flurstücke 13/3, 12, 11/1, 9/1 und 116/2 (sämtlich Flur 1). Das Plangebiet ist aus der nachstehenden Abbildung ersichtlich:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Steinrücken“ sollen die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung angepasst und planungsrechtliche Klarstellungen (u. a. Leitungsrecht, Gewässerbereich) vorgenommen werden. Ziel ist eine flexiblere bauliche Ausnutzung bei gleichzeitiger Sicherung der umweltfachlichen Belange.
Die Entwürfe der Bauleitplanungen einschließlich Begründung, Umweltberichte, umweltbezogenen Unterlagen und dem Inhalt dieser Bekanntmachung können in der Zeit vom
26.02.2026 bis einschl. 31.03.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Dipperz unter dem Link
www.dipperz.de/Bauen&Wohnen
eingesehen und heruntergeladen werden. Zeitgleich sind die Unterlagen über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen verlinkt:
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/d-f.
Für Bürger/innen, die nicht über elektronische Möglichkeiten verfügen, liegen die Unterlagen zusätzlich in Papierform in der Gemeindeverwaltung Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz (im Zimmer des Bürgermeisters) während der nachfolgend genannten Diensttunden öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt.:
| Montag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
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| 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr |
| Dienstag – Freitag | 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr. |
Während der Zeit der Veröffentlichung und Auslegung vom 26.02.2026 bis 31.03.2026 können Stellungnahmen abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.
Stellungnahmen sind bevorzugt per E-Mail an beteiligung@slrwienroeder.de unter Angabe des Betreffs „BP Am Steinrücken“ zu übersenden.
Darüber hinaus können Stellungnahmen zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde während der allgemeinen Öffnungszeiten oder auf dem Postweg an Gemeinde Dipperz, Am Dorfbrunnen 2, 36160 Dipperz abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung zu den Bauleitplänen unberücksichtigt bleiben können.
Für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Am Steinrücken“ wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde Dipperz wesentliche umweltbezogene Unterlagen und Stellungnahmen vor:
Innerhalb dieser Unterlagen sind insbesondere folgende umweltbezogenen Informationen enthalten:
Boden
Wasser
Pflanzen und Tiere
Klima
Mensch und Gesundheit
Kultur- und Sachgüter
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Dipperz, den 17.02.2026