Ab dem Monat April 2023 sind wir wieder auf den Friedhöfen unserer Gemeinde unterwegs, um Grabstätten zu räumen. Wenn Sie eine Grabstätte durch unseren Bauhof einebnen lassen möchten, senden Sie bitte bis zum 31.03.2023 einen schriftlichen Antrag an unsere Friedhofsabteilung.
Einen entsprechenden „Antrag auf Einebnung einer Grabstätte“ finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Driedorf.
Für die Beseitigung von Grabmalen, Abdeckplatten, Rahmen und Fundamenten berechnet die Gemeinde
| a) | bei Reihengräbern | 150,00 € |
| b) | bei Doppelgräbern | 300,00 € |
| c) | bei Wiesengräbern | 100,00 € |
| d) | bei Kindergräbern | 80,00 € |
| e) | bei Urnengräbern | 100,00 € |
| f) | bei Urnendoppelgräbern | 130,00 €. |
Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter Herr Peter Junker, Raum 2.04, Telefonnummern 02775 9542-24 und 0151 24064440 sowie Frau Petra Schuster, Telefonnummer 02775 9542-26 im Rathaus zur Verfügung.
Später eingehende Anmeldungen, können für die Räumung im Frühjahr leider nicht mehr berücksichtigt werden.