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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Driedorf
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung des Ergebnisses der Ortsbeiratswahlen der Gemeinde Driedorf am 15.03.2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 19. März 2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahlen wie folgt festgestellt:

Driedorf:

Zur Ortsbeiratswahl waren 1.553 Personen wahlberechtigt, davon haben 826 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 53,19 %

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 778 Stimmzettel gültig und 48 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 3.345 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:

Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Unabhängige Liste Driedorf (UL DRI)

Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Heiligenborn:

Zur Ortsbeiratswahl waren 129 Personen wahlberechtigt, davon haben 102 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 79,07 %

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 101 Stimmzettel gültig und 1 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 464 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:

Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Interessengemeinschaft Heiligenborn (IG HBO)

Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Heisterberg:

Zur Ortsbeiratswahl waren 265 Personen wahlberechtigt, davon haben 160 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 60,38 %

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 152 Stimmzettel gültig und 8 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 673 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:

Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Unabhängige Liste Heisterberg (UL HEI)

Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Hohenroth:

Zur Ortsbeiratswahl waren 147 Personen wahlberechtigt, davon haben 80 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 54,42 %

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 75 Stimmzettel gültig und 5 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 347 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:

Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Interessengemeinschaft Hohenroth (IG HOH)

Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Mademühlen:

Zur Ortsbeiratswahl waren 630 Personen wahlberechtigt, davon haben 402 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 63,81 %

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 385 Stimmzettel gültig und 17 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 1.736 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:

Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Unabhängige Liste Mademühlen (UL MAD)

Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Münchhausen:

Zur Ortsbeiratswahl waren 252 Personen wahlberechtigt, davon haben 173 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 68,65 %

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 172 Stimmzettel gültig und 1 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 804 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:

Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Unabhängige Liste Münchhausen (UL MÜH)

Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Roth:

Zur Ortsbeiratswahl waren 522 Personen wahlberechtigt, davon haben 301 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 57,66 %

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 293 Stimmzettel gültig und 8 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 1.354 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:

Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Unabhängige Liste Roth (UL ROH)

Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Waldaubach:

Zur Ortsbeiratswahl waren 309 Personen wahlberechtigt, davon haben 215 Personen gewählt.

Die Wahlbeteiligung betrug 69,58 %

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 215 Stimmzettel gültig und 0 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 1.005 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:

Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:

Unabhängige Liste Waldaubach (UL WAL)

Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:

Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG (Kommunalwahlgesetz) jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Driedorf, Wilhelmstraße 16, 35759 Driedorf, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einsprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

Driedorf, 20.03.2026

gez. Maitz
André Maitz
Gemeindewahlleiter